Soll das Ferienhäuschen als Kapitalanlage dienen, schmälern Grunderwerb- und Einkommensteuer die Rendite. Corona macht der Tourismusbranche schwer zu schaffen, aber die Nachfrage nach Ferienhäusern boomt. Ende 2020 lebten fast 1,3 Millionen Deutsche in einem Haushalt mit Ferienimmobilie, meldet das Maklerunternehmen Engel & Völkers. Das waren rund 21 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Pandemie hat vielen Urlauberinnen und Urlaubern Hotelaufenthalte verleidet. Zudem legen sich seit Beginn der Coronakrise immer mehr Menschen einen Zweitwohnsitz im Grünen oder am Meer zu – mobiles Arbeiten macht solche Wohnmodelle attraktiv.
Viele Käufer wollen ihre Ferienimmobilie nicht nur selbst nutzen, sondern daran verdienen, indem sie sie zeitweise an Gäste vermieten. Die Rendite bei Neukauf bewegt sich derzeit laut Engel & Völkers zwischen zwei und fünf Prozent pro Jahr. Bei günstigen Kaufpreisen und ganzjähriger Belegung mit Gästen seien sogar bis zu sechs Prozent drin.
Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung als Kapitalanlage erwirbt, sollte allerdings beachten, dass neben dem Kaufpreis weitere Kosten anfallen.
Ferienhauskäufer müssen diverse Steuern einkalkulieren: die einmalige Grunderwerbsteuer plus laufende Abgaben wie kommunale Steuern und die Einkommensteuer bei Vermietung. Wie hoch diese Abgaben ausfallen, unterscheidet sich nach Land und Region.
Der Betreiber des Portals Traum-Ferienwohnungen.de hat sich angeschaut, in welchen Ländern Kaufinteressenten steuerlich günstig gestellt sind. Das Ergebnis: Griechenland lockt Ferienhauskäufer mit besonders niedrigen Sätzen.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in dem Mittelmeerland lediglich drei Prozent. Für ihre Einnahmen aus Vermietung zahlen Eigentümer elf Prozent Steuer. Ähnlich günstig ist es in Polen. Dort fließen beim Kauf einer Ferienimmobilie zwei Prozent des Kaufpreises in die Staatskasse, die Einkommensteuer beträgt 13,5 Prozent. Sowohl in Griechenland als auch in Polen verlangen Gemeinden keine zusätzlichen eigenen Abgaben von Ferienhausbesitzern.
In den Niederlanden wird es deutlich teurer. Zwar liegt die Grunderwerbsteuer dort nur bei zwei Prozent, auch die kommunale Steuer fällt mit vier Prozent im internationalen Vergleich niedrig aus. Mit 37,1 Prozent zahlen Ferienhausvermieter dort aber mehr als dreimal so viel Einkommensteuer wie in Griechenland.
Große Unterschiede von Land zu Land
Die Zusammensetzung der Steuern fällt je nach Land sehr unterschiedlich aus. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich vor einem Immobilienkauf sorgfältig über die lokalen Gegebenheiten zu informieren.
In Frankreich etwa liegen Grunderwerb- und Einkommensteuer mit fünf beziehungsweise elf Prozent circa im Mittel der europäischen Urlaubsländer. Dafür langen einige Gemeinden kräftig zu: In La Croix-Valmer an der Côte d’Azur wird eine kommunale Steuer in Höhe von 20 Prozent fällig.
Auch die beliebten Urlaubsdestinationen Spanien, Italien und Portugal gehören nicht gerade zu den günstigsten Ländern für Ferienhauskäufer. In Spanien liegt die Grunderwerbsteuer mit sieben Prozent vergleichsweise hoch, die Einkommensteuer für Vermieter beträgt 19 Prozent. Obendrauf kommen kommunale Steuern von drei bis vier Prozent.
Wer ein Ferienhaus in Italien kauft, muss neun Prozent des Kaufpreises an den Staat zahlen. Die Einkommensteuer liegt bei 23 Prozent. Die kommunale Steuer beträgt dafür selbst in beliebten Urlaubsregionen wie Tignale am Gardasee nur ein Prozent. In Portugal zahlen Ferienhauskäufer teils keine Kommunalsteuer, dafür aber acht Prozent Grunderwerb- und satte 25 Prozent Einkommensteuer.
Wer seine Ferienimmobilie möglichst oft vermieten will und auf Deutsche als Urlaubsgäste abzielt, sollte die Zähne zusammenbeißen und den Fiskus bezahlen: Deutlich lieber als ins steuergünstige Griechenland oder Polen reisen die Bundesbürger nach Spanien und Italien, zeigt eine Auswertung des Instituts für Demoskopie Allensbach.
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