Nebenkosten bei Mietwohnungen „Jede zweite Abrechnung ist falsch“

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Welche Fehler Vermieter machen

Aber genau das sei oft der Fall, beobachtet Mietrechtsexperte Wall. Vor allem bei vermieteten Eigentumswohnungen würden die Gebühren für den Hausverwalter häufig dem Mieter in Rechnung gestellt. Oft werde auch nicht klar zwischen Wartung und Reparatur unterschieden, sagt von Knop. So gehöre zum Beispiel die Wartung eines Aufzugs zu den Betriebskosten. Wenn dabei aber ein Defekt festgestellt und repariert werde, müsse der Vermieter dafür alleine aufkommen.

Eine weitere Fehlerquelle seien Heizkostenabrechnungen, sagt Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Von rund 1.300 Heizkostenabrechnungen, die die Verbraucherzentrale in den vergangenen 15 Jahren auswertete, seien 40 Prozent fehlerhaft gewesen. Ein häufiger Fehler sei ein falscher Verteilerschlüssel in den Abrechnungen gewesen, sagt Weinreuters Kollege Fabian Fehrenbach. Bei rund elf Prozent wurde nur nach Wohnfläche ermittelt. Ein Teil der Heizkosten muss aber immer über den Verbrauch abgerechnet werden, in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent.

Tipps zum Sparen von Heizkosten
Heiztemperatur richtig wählen Quelle: dpa
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Heizkörper entlüften Quelle: Ewald Fröch - Fotolia.com
Gerade der Brenner von Heizungsanlagen – gemeinhin Heizkessel genannt – muss regelmäßig eingestellt werden, Quelle: Kadmy - Fotolia.com
Heizkörper frei lassen, zur Wand isolieren Quelle: dpa
Thermostat digitale Temperaturregelung Quelle: sugar0607 - Fotolia.com

Häufig legen Vermieter auch die Kosten für leer stehende Wohnungen auf die Mieter um, beobachtet der Mieterbund. Wall empfiehlt deshalb, die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit der aus dem Vorjahr zu vergleichen. Sei die Gesamtwohnfläche des Hauses plötzlich niedriger, spreche das dafür, dass der Vermieter die Kosten nur auf die vermieteten Wohnungen umgelegt habe. Auch ein starker Anstieg der Nebenkosten sollte misstrauisch machen.

Der Mieter dürfe allerdings nicht einfach Geld einbehalten, wenn ihm die Rechnung zu hoch erscheine, sagt Wall. Wer meine, dass die Abrechnung falsch sei, müsse dies konkret begründen. Dazu habe der Mieter auch das Recht, beim Vermieter die Belege über die Gesamtkosten einzusehen. Lässt sich der Fall zunächst nicht klären, sollte der Mieter unter Vorbehalt zahlen, rät von Knop.

Hilfe bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen bieten Mietervereine oder auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Daneben gibt es mittlerweile Internetportale von Dienstleistern, die die Prüfung von Nebenkostenbescheiden anbieten.


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