Parkett Was kostet der Luxus unter Ihren Füßen?

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Massivholz, Mehrschicht- und Dielenparkett

Der Preis pro Quadratmeter Parkett hängt neben den Marktbedingungen vor Ort vor allem von Art und Material ab. Für die Beantwortung der Frage, ob sich die hohen Ausgaben für den natürlichen Bodenbelag lohnen, muss also zunächst geklärt werden, welche Art von Parkett es sein soll.

Das Angebot teilt sich auf in Massivparkett, Fertigparkett und Landhausdielen. Massivholzparkett ist die edelste, dauerhafteste aber auch teuerste Parkettvariante. "Massivholz hat im Parkettgeschäft einen Marktanteil von lediglich zehn Prozent. Grund sind die hohen Kosten für Material und Arbeitsaufwand", erklärt Unternehmensberater Kreutzer. Massivparkett besteht aus massiven Holzstäben ab etwa zehn Millimeter Dicke, es wird sogar mit bis zu vier Zentimetern Stärke für Höchstbelastungen angeboten.

Der Vorteil: Aufgrund der großen Materialstärke lässt es sich häufig abschleifen und neu versiegeln, so dass Massivparkett die höchste Lebensdauer hat und bei entsprechender Pflege durchaus 100 Jahre halten kann. Nachteil: Massivparkett muss erst vollflächig mit dem Untergrund, zum Beispiel Estrich, verklebt, anschließend erst geschliffen und dann mit Öl, Wachs oder Lack versiegelt werden. Der Arbeitsaufwand ist daher am höchsten. 

In diesen Städten können WG-Bewohner richtig sparen
WG-RabattWG oder Single-Wohnung? Viele angehende Studenten, die den Auszug aus dem elterlichen Heim planen, stehen vor dieser Frage. Das Immobilienportal „Immowelt“ hat in 65 deutschen Uni-Städten Quadratmeterpreise für Single-Wohnungen und WG-Zimmer verglichen. Das Ergebnis: In 60 Städten können Studenten sparen, wenn sie sich für eine Wohngemeinschaft entscheiden – zum Teil bis zu 47 Prozent. In Städten wie Rostock, Dresden und Düsseldorf dagegen zahlen WG-Bewohner drauf. Doch wo ist die Ersparnis am größten? Quelle: dpa
Platz 20: Trier (Rheinland-Pfalz)Quadratmeterpreis Single-Wohnung: 10,30 Euro Quadratmeterpreis WG: 7,80 EuroErsparnis: 24 Prozent Quelle: dpa
Platz 19: Mannheim (Baden-Württemberg)Quadratmeterpreis Single-Wohnung: 11,20 Euro Quadratmeterpreis WG: 8,50 EuroErsparnis: 24 Prozent Quelle: dpa Picture-Alliance
Platz 18: Ingolstadt (Bayern)Quadratmeterpreis Single-Wohnung: 14 Euro Quadratmeterpreis WG: 10,60 EuroErsparnis: 24 Prozent Quelle: dpa Picture-Alliance
Platz 17: Stuttgart (Baden-Württemberg)Quadratmeterpreis Single-Wohnung: 15,50 Euro Quadratmeterpreis WG: 11,70 EuroErsparnis: 25 Prozent Quelle: dpa
Platz 16: Saarbrücken (Saarland)Quadratmeterpreis Single-Wohnung: 8,80 Euro Quadratmeterpreis WG: 6,60 EuroErsparnis: 25 Prozent Quelle: dpa/dpaweb
Platz 15: Heidelberg (Baden-Württemberg)Quadratmeterpreis Single-Wohnung: 13,10 Euro Quadratmeterpreis WG: 9,80 EuroErsparnis: 25 Prozent Quelle: dpa Picture-Alliance

Fertigparkett dominiert

Ähnlich wie die Laminatplatten aus dem Baumarkt funktioniert in der Regel auch Fertigparkett mit Klicksysteme und somit leimlos. Die Oberfläche ist bereits geschliffen und versiegelt, so dass die ganze Nachbearbeitung wegfällt. Das spart Zeit und Geld.

Bei Fertigparkett ist nochmals zwischen Zwei-Schicht- und Drei-Schicht-Parkett zu unterscheiden. Bei beiden Varianten ist nur die oberste Schicht aus Edelholz wie Eiche, Ahorn oder Buche. Die darunter liegende Trägerschicht ist meist aus Weichholzstäbchen. Zwei-Schicht-Parkett muss direkt mit dem Untergrund verklebt werden. Beim Drei-Schicht-Parkett gibt es noch eine dünne Holzunterschicht. Dieser weit verbreitete und in Baumärkten vorherrschende Parkettaufbau ist anders als Massiv- oder Zwei-Schicht-Produkte auch für die sogenannte schwimmende Verlegung geeignet. Dabei werden die einzelnen Parkettplatten mittels Nut und Feder oder den praktischen Klick-Profilen nur untereinander, nicht aber mit dem Untergrund verbunden. 

Der Vorteil: Der Aufwand für das Verlegen des Bodens reduziert sich dadurch deutlich und ist selbst von wenig geübten Heimwerkern ohne professionelle Hilfe realisierbar. Durch die dünne obere Nutzschicht – 2,5 Millimeter sind für Parkett das offizielle Minimum – sowie die einfache Verlegung ist Fertigparkett deutlich günstiger als Massivparkett. Der Nachteil: Dafür kann Fertigparkett aufgrund der geringen Dicken der Edelholzschicht nicht so oft abgeschliffen werden und ist daher auch nicht so langlebig.

Die schwimmende Verlegung erfordert zudem eine Isolierschicht als Unterlage, die zum einen das Eindringen von Feuchtigkeit vom Boden verhindert, als auch kleine Unebenheiten im Untergrund ausgleicht und den Trittschall reduziert. Der ist bei schwimmend verlegtem Parkett zwar lauter als beim vollverklebten Parkett, aber immerhin etwas leiser als beim Holzimitat Laminat.

Diese Urteile sollten Mieter beim Auszug kennen
SchönheitsreparaturenGrundsätzlich muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter renovieren, heißt es beim deutschen Mieterbund. Am 22. Januar hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage nach Schönheitsreparaturen beschäftigt: Es ging um einen Fall, bei dem der Mieter laut Mietvertrag alle Bohr- und Dübellöcher so verschließen sollte, dass sie nicht mehr sichtbar sind. Außerdem sollte er eventuell durchbohrte Kacheln fachgerecht ersetzen. Der Kläger wehrt sich dagegen, dass er sich bei seinem Auszug vor knapp vier Jahren an der Renovierung der Wohnung beteiligen sollte - gemessen an Mietdauer und Abnutzungsgrad. Die Entscheidung hat der BGH aber erst einmal vertagt. Quelle: dpa
StreichenRot, gelb und blau - wer als Mieter seine Wände im Stil von Piet Mondrian streichen mag, kann das tun. Bei Auszug muss das Kunstwerk aber wieder überstrichen werden, entschied der BGH im November 2013. Tut er das nicht, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen beziehungsweise die Renovierungskosten auf den Mieter abwälzen (BGH, Az.: VIII ZR 416/12). Die Wände müssen allerdings nicht weiß gestrichen sein. Vermieter können einen Anstrich in "hellen, neutralen, deckenden Farben" verlangen (BGH, Az.: VIII ZR 198/10). Quelle: dpa
TapetenAuch die Tapeten dürfen eine Neuvermietung nicht erschweren. Wer in der ganzen Wohnung Fototapete geklebt hat, muss diese bei Auszug auch wieder entfernen. Raufasertapeten oder dezente Mustertapeten muss der Vermieter aber akzeptieren. Die müssen übrigens auch nicht weiß sein - nur eben auch nicht neonpink (Az.: 14 S 221/00). Quelle: AP
RauchenFurore machte ein Mann, der wegen seines starken Rauchens aus seiner Wohnung fliegen sollte. Grundsätzlich kann aber jeder Mieter in seiner Wohnung rauchen - so lange er niemanden belästigt (Az.: 24 C 1355/13). Sollte die Wohnung allerdings durch starkes Rauchen so schwer beschädigt sein, dass weder putzen noch tapezieren etwas gegen den Nikotinfilm ausrichten können, kann ein Vermieter die Renovierungskosten auf den Mieter umlegen. Quelle: dpa
Böden erneuernWer in seiner Mietwohnung über dem teuren Parkett Teppich verklebt, muss den Beim Auszug wieder entfernen. Grundsätzlich muss der Mieter den Fußboden so zurücklassen, wie er ihn vorgefunden hat (Az.: 212 C 239/00). Für normale Abnutzungsspuren ist der Vermieter zuständig und muss die Böden erneuern. Geht der Mieter aber nicht pfleglich damit um, sondern sengt Brandlöcher hinein oder macht dicke Kratzer ins Parkett, muss er für den Schaden aufkommen. Quelle: dpa/dpaweb
EinbautenWer an der Bausubstanz seiner Mietwohnung etwas verändern will - fliesen, einen neuen Fußboden verlegen oder eine neue Holzdecke anbringen, sollte immer vorher seinen Vermieter fragen. Denn grundsätzlich müssen Mieter alle Einbauten - von der Einbauküche bis zum Badezimmerspiegel - wieder entfernen, wenn sie ausziehen. Es sei denn, der Einbau wertet die Immobilie auf (Landgericht Hamburg, Az.: 311 S 128/04). Quelle: dpa/dpaweb
Äußeres ErscheinungsbildWas viele nicht wissen: Wenn dem Vermieter sein Haus von Außen nicht gefällt, kann er eingreifen. Beispielsweise kann er den Mieter maßregeln, wie dieser seinen Balkon zu gestalten hat. Das Amtsgericht Spandau entschied kürzlich, dass ein Vermieter seinem Mieter verbieten darf, auf der Terrasse einen Pavillon aufzustellen. In dem entsprechenden Fall hatte der Bewohner für die Sommermonate einen weißen Pavillon auf seiner Terrasse im ersten Obergeschoss installiert. Das Gericht sah darin einen dauerhaften Eingriff und vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, wofür der Mieter die Genehmigung des Vermieters hätte einholen müssen. Quelle: dpa

Landhausdielen haben in den vergangenen Jahren einen Nachfrageschub erlebt. Hier besteht der Boden nach Gutshausart aus langen Brettern, was den Räumen Ruhe und Weitläufigkeit verleiht. Es gibt sie als Massivholzbretter in allerlei Holzsorten, Farben, Stärken und Längen, aber sie sind kostspielig. Zunehmend beliebt sind Dielenböden als Fertigparkett mit mehrschichtigem Aufbau. Die einzelnen Bretter haben dann in der Regel eine Länge von 2,20 Metern und benötigen durch ein Klicksystem keinen Leim, um sie fest miteinander zu verbinden.

Die Nutzschicht aus Edelholz - im Trend liegt vor allem Eiche in allen Schattierungen - ist mit 3,5 Millimetern meist etwas dicker als beim preisgünstigen Fertigparkett in Standardmaßen. Dadurch lässt sich der Boden ein- oder zweimal öfter abschleifen, wodurch sich die Lebensdauer nochmal deutlich verlängert. Von der Optik her kommen diese Fertigparkettdielen schon sehr nah an Massivholzdielen heran.

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