Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt den Mieterschutz und stoppt die verbreitete Praxis, den Bedarf des Vermieters an Büro- oder Geschäftsräumen als legitimen Kündigungsgrund anzuerkennen. Stattdessen müssen sich die Gerichte künftig immer den Einzelfall anschauen und genau prüfen, ob die Interessen des Eigentümers wirklich so gewichtig sind, dass sie vorgehen. Das ergibt sich aus einem Grundsatz-Urteil, das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde. Der Senat gibt den unteren Instanzen dafür Leitlinien an die Hand.
Im konkreten Fall verhindern die Richter, dass ein Berliner Mieter nach 40 Jahren ausziehen muss, weil der Ehemann der Vermieterin seine Beratungsfirma erweitern möchte. Wegen der grundsätzlichen Bedenken spielte das Berliner Zweckentfremdungsverbot, das die Umwandlung von Wohnungen in Büros nur noch im Ausnahmefall erlaubt, für die Entscheidung am Ende keine Rolle mehr. (Az. VIII ZR 45/16)