Teure Trennung Wie das Eigenheim Scheidungspaare arm macht

Seite 3/4

Ausgleich für den Hausverzicht

Die teuersten Scheidungen aller Zeiten
Cooper-Hohn gegen HohnJamie Cooper-Hohn wird durch die Scheidung reich: Von ihrem Ex-Mann Christopher Hohn, einem bekannten Londoner Hedgefondsmanager, erstritt sie am 27. November 2014 nach 17 Ehejahren die gigantische Summe von 530 Millionen Dollar, umgerechnet 425 Millionen Euro. Christopher Hohn leitet "The Children's Investment Fund Management", kurz TCI und damit einen der erfolgreichsten Hedgefonds der vergangenen Jahre. Sein Vermögen wird auf 1,3 Milliarden Dollar geschätzt. 2013 soll TCI ein Plus von 47 Prozent erreicht haben, nach 29 Prozent Steigerung im Jahr zuvor. Für die 49-jährige Cooper-Hohn also ein guter Zeitpunkt für eine Scheidung. Es wart die bislang teuerste Scheidung, die je ein britisches Gericht verkündete. Quelle: REUTERS
Michael DouglasBereits sechs Wochen, nachdem sie sich kennenlernten, heirateten Michael und Diandra Douglas im Jahr 1977 - Und ließen sich 21 Jahre später wieder scheiden. Den Hollywood-Star kostete das 45 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
Paul McCartneyMonatelang wurde die Trennung zwischen dem Ex-Beatles-Sänger und Heather Mills in den Medien ausgetragen, am Ende kam McCartney die Scheidung im August 2008 doch nicht so teuer zu stehen wie geschätzt. "Nur" etwa 45,2 Millionen Dollar musste er seiner Ex-Frau zahlen. Quelle: AP
Phil CollinsPhil Collins trennte sich 2006 von der Schweizerin Orianne Cevey - und zahlte dafür 25 Millionen Pfund, also damals rund 46 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
James CameronJames Camerons dritte Ehe hielt nur zwei Jahre - 1999 ließ er sich von seiner Frau Linda Hamilton scheiden. Für sie hatte sich die kurze Ehe in finanzieller Hinsicht mehr als gelohnt - mehr als 50 Millionen Dollar wurden ihr zugesprochen. Quelle: dapd
Kevin CostnerNach 16 Jahren Ehe und drei gemeinsamen Kindern bekam Costners Ex-Frau Cindy Silva 1994 über 80 Millionen Dollar zugesprochen. Quelle: AP
Harrison Ford2004 war es zwischen dem Schauspieler und der Drehbuchautorin Melissa Mathison nach 18 Jahren Ehe aus. Bei der Scheidung ging es um 85 Millionen Dollar. Quelle: Reuters

Übernimmt ein Ehepartner das Haus allein, muss er dem anderen eine Abfindung für die Überschreibung von dessen hälftigem Immobilieneigentum zahlen. "Scheidungspaare sollten dabei aber bedenken, dass bei der Eigentumsübertragung auch die Grunderwerbssteuer fällig wird", warnt Völlings.

Die beträgt in den meisten Bundesländern bereits fünf Prozent des Verkehrswertes, so dass schnell mehrere tausend Euro nur für Grundbucheintragung fällig werden. "Da Ehegatten von der Grunderwerbssteuer befreit sind, sollte die Übertragung möglichst vor der rechtskräftigen Scheidung erfolgen. So lässt sich viel Geld sparen", rät der Kölner Anwalt. Daneben sind auch noch Notargebühren fällig, die aber vergleichsweise niedrig sind.

Damit die Immobilienübertragung auf einen der beiden Partner nicht doch noch sehr teuer wird, sollten Paare vorher auch mit der kreditgebenden Bank sprechen. Denn wird ein Partner aus dem Grundbucheintrag gestrichen, fehlt der Bank ein Schuldner.

Für den neuen Alleineigentümer muss dann die Immobilienfinanzierung angepasst werden. Einige Banken tun dann so, als bräuchten sie einen völlig neuen Kreditvertrag.

Entschädigung fällig

Dann wird die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des alten Kreditvertrages fällig - nicht selten eine erheblich fünfstellige Summe. "In diesem Umfeld sinkender Zinsen kommen die meisten Banken ihren Kunden aber gern entgegen und lassen sich auf eine bloße Vertragsänderung ein", weiß Völlings aus Erfahrung.

Das Recht des Partners, in der Ehewohnung zu leben, bleibt von einer Eigentumsübertragung zunächst unberührt. Erst mit einer rechtskräftigen Scheidung erlischt das Wohnrecht. Gleiches gilt für ein Vorkaufsrecht, dass der Eigentümer laut Grundbuch seinem Partner eingeräumt hat.

Im Regelfall sind sich Scheidungsgegner einig, wer in dem Haus bleiben darf und wer geht. Bestehen beide auf der Nutzung der Immobilie, kann ein Familiengericht diese Frage auf Antrag klären.

Entschädigung für den Partner

Wer als Ex-Partner auszieht, hat im Gegenzug einen Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsentschädigung. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass der im Eigenheim Verbliebene einen finanziellen Vorteil dadurch hat, dass er keine Miete zahlen muss.

Dementsprechend orientiert sich die Höhe der Nutzungsentschädigung an der Hälfte der ortsüblichen Miete für die genutzte Immobilie. Nur während des für eine Scheidung obligatorischen Trennungsjahres richtet sich die Entschädigung nach den Kosten für eine angemessene Wohnung am örtlichen Mietmarkt. Die anzusetzenden Kosten ermittelt im Zweifel ein beauftragter Gutachter.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Der Anspruch auf Ausgleichzahlung für die Kosten der Immobilie besteht auch ohne explizite Aufforderung durch den Ex-Partner oder seinen Anwalt. Die Nutzungsentschädigung muss hingegen gefordert werden.

Einzige Ausnahme: Trägt der im Haus verbliebene Ehepartner auch die Kreditraten und Kosten für das Haus allein und macht seinen Anspruch auf Ausgleichzahlung geltend, kann der andere auch die Nutzungsentschädigung auch rückwirkend geltend machen. Empfehlenswert ist es, einen Anwalt dafür Sorge tragen zu lassen, dass keine Ansprüche verloren gehen.

Die Mauer im Wohnzimmer

Es sollte eigentlich den meisten unmittelbar einleuchten, dass das Wohnen unter einem Dach nach beschlossener Trennung mehr Probleme als Nutzen mit sich bringt. Dennoch kommt es vor, dass Paare den Wohnraum aufteilen.

Juristisch sauber ist das nur umsetzbar, wenn sich die Immobilie in mindestens zwei Wohnungen teilen lässt und dies auch durch notarielle Teilungserklärung rechtlich fixiert werden kann. Je nach Fall müssen auch noch Architekten und Gutachter hinzugezogen werden.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%