Teure Trennung Wie das Eigenheim Scheidungspaare arm macht

Wenn eine Ehe scheitert, wird das gemeinsame Eigenheim schnell zur Kostenfalle. Was Sie nach der Scheidung mit der Immobilie tun sollten.

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Quelle: Marcel Stahn

Werner Rothaus* hat es kalt erwischt. An einem Mittwoch gestand ihm seine Frau Wiltrud, dass sie am nächsten Sonntag mit der gemeinsamen Tochter ausziehen werde und die Scheidung wolle. Bereits am folgenden Montag fand sich Rothaus allein in dem Einfamilienhaus wieder, das sie kurz vor der Geburt der vierjährigen Tochter als Familiennest erstanden hatten.

Neben der Sorge um die kleine Tochter plagten Rothaus fortan die Gedanken um die langfristige Tragbarkeit der eigenen Immobilie, wenn gleichzeitig Unterhaltszahlungen und ein zweiter Haushalt die finanziellen Spielräume des getrennt lebenden Paares einschränken.

Wie sollten Kreditraten, Steuern und Nebenkosten bezahlt werden? Und war es überhaupt sinnvoll, das Haus zu halten und womöglich allein zu bewohnen?

Die Scheidung schmerzt

Scheiden tut weh – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Schätzungsweise jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Doch obwohl Scheidungen heutzutage vollkommen alltäglich sind, treffen viele Paare die finanziellen Folgen einer Trennung unvorbereitet. Dabei drohen den einstigen Weggefährten im schlimmsten Fall sogar Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.

Finanziell riskant ist es insbesondere, wenn Paare darüber streiten, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Juristisch sind verschiedene Regelungen möglich, in der Praxis geht es aber vor allem dann glimpflich für beide Seiten aus, wenn sie sich über die weitere Verwendung des Eigenheims einig sind.

Stichworte zur Scheidung

Klare Rechtslage

„Die gemeinsam bewohnte Immobilie ist in der Regel der wertvollste Vermögensgegenstand einer Familie“, sagt Udo Völlings, Rechtsanwalt für Familienrecht in der Kölner Kanzlei Hecker Werner Himmelreich. „Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist die Verfügung über einen wesentlichen Vermögensgestand nur mit Zustimmung des Ehepartners möglich – auch wenn nur ein Partner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.“

Erschwerend für einen Einigung ist dabei regelmäßig, dass das eigene gehegte und gepflegte Häuschen bei den Eigentümern auch emotional stark verankert ist und die Immobilie gerade für Kinder als Zuhause erhalten werden soll. Ohne einvernehmliche Einigung entscheiden aber letztlich die Gerichte. Die Richter können sogar die Versteigerung der Immobilie veranlassen.

Klare Verhältnisse herrschen eigentlich nur, wenn das Paar in weiser Voraussicht eine Aufteilung von Gütern und Vermögen in einem Ehevertrag vereinbart hat.

Die Gütertrennung ist in Deutschland immer noch die große Ausnahme. Die große Mehrheit der Ehepaare lebt hierzulande in der juristischen Form der Zugewinngemeinschaft.

Das heißt: Während der Ehe angeschaffte Güter, Vermögen und Schulden gehören gleichermaßen beiden Partnern. Im Fall einer Scheidung sorgen Richter und Anwälte dann dafür, dass beide über den sogenannten Zugewinnausgleich so gestellt werden, dass keinem der beiden ein materieller Nachteil aus den Ehejahren entsteht.

Schwierige Umsetzung

Das klingt einfacher als es ist, denn für den Zugewinnausgleich müssen sowohl die Vermögensverhältnisse und die materielle Ausstattung zum Zeitpunkt der Heirat erfasst werden - als auch während der Ehejahre entstandene Vermögenszuwächse, die sogenannten Zugewinne.

Es muss also präzise ermittelt werden, welches Vermögen, welche Schulden und welche Güter sich während der Ehejahre angehäuft haben.

Oft ist ein Sachverständiger nötig, um die finanzielle Situation zu bewerten – vor allem wenn Immobilien, Kunstgegenstände oder Beteiligungen und Wertpapiere zum Vermögen gehören.

Ein gemeinsames Eigenheim macht die Scheidung definitiv komplizierter. Denn dann geht es nicht nur um die Frage, wie hoch die Schulden, die geleistete Tilgung und der Wertzuwachs der Immobilie während der gemeinsamen Jahre waren. Es geht auch darum, ob und welcher der Partner das Eigenheim weiter bewohnt, wer Kreditraten, Steuer, Versicherung und die übrigen Nebenkosten zahlt, ob die Grundbucheintragung geändert oder die Immobilie im Zuge des Zugewinnausgleichs doch verkauft werden muss.

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