Tücken in Bauverträgen Schlüsselfertig Bauen ist nur ein Mythos

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Gerichtsprozesse dauern lange und sind teuer

Wie Eigenheimbesitzer an Geld vom Staat kommen
Die Bundesregierung will Eigenheimbesitzern das Energiesparen mit Zuschüssen schmackhaft machen. Dazu will sie ab dem Jahr 2014 acht Jahre lang jedes Jahr 300 Millionen Euro bereitstellen. Wer das Geld unter welchen Bedingungen bekommt, ist noch nicht klar. Wer nicht warten kann, bis ein neuer Fördertopf gefüllt ist, kann den Staat schon jetzt über Förderprogramme und Steuervorschriften an der Sanierung seines Hauses beteiligen. Quelle: dpa
HerstellkostenVermieter beteiligen das Finanzamt über Erhaltungsausgaben und Herstellkosten an den Umbauten. Bei der Steuererklärung sollten sie jedes Wort auf die Goldwaage legen, denn nur, was der Fiskus als Erhaltungskosten akzeptiert, kann sofort in voller Höhe die Steuer mindern. Quelle: dpa
DenkmalWer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert, kann in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent und weitere vier Jahre bis zu sieben Prozent der Herstellkosten abschreiben. Quelle: dpa
SanierungsgebietBesitzer einer Immobilie im ausgewiesenen städtebaulichen Entwicklungs- oder Sanierungsgebiet können acht Jahre lang bis zu neun Prozent der Herstellkosten für die Instandsetzungen als Abschreibungen geltend machen. Quelle: dpa
HandwerkslohnVon Reparaturrechnungen für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung der eigenen vier Wände können 20 Prozent der Lohn- und Fahrkosten des Handwerkers maximal 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximal begünstigt sind also 6.000 Euro Handwerkerlohn, die auf der Rechnung getrennt ausgewiesen und vom Konto bezahlt worden sein müssen. „Verteilen Sie Sanierungen auf verschiedene Jahre“, rät Stefan Walter, Geschäftsführer der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund. Quelle: dpa
Mieter beteiligenVermieter, die durch Sanierungen den Wohnwert verbessern oder den Mietern durch die Modernisierungen helfen, Energie und Wasser einzusparen können maximal elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Für Renovierungen an selbst genutzten Immobilien hat sich die Taktik der kleinen Schritte bewährt, sagt Experte Walter. Quelle: dpa
Anschaffungsnaher AufwandDer Käufer eines gebrauchten Hauses hat meist einiges zu reparieren. Doch Vorsicht: Wer in den ersten drei Jahren mehr als 15 Prozent des Kaufpreises investiert, hat nach Ansicht der Finanzverwaltung anschaffungsnahen Aufwand, der über 50 Jahre verteilt abgeschrieben werden muss. Davon geht der Fiskus auch aus, wenn neuer Wohnraum geschaffen oder der Gebrauchswert wesentlich verbessert wurde. Schönheitsreparaturen sind zum Beispiel keine Wohnwertverbesserung. Leichter haben es Menschen, die mit Immobilien beschenkt wurden oder sie geerbt haben. Sie können alle Instandsetzungen sofort abschreiben. Quelle: dapd

Um weitere Risiken zu vermeiden, rät Freund Bauherren auch zu einer genauen Erkundigung über den in Frage kommenden Generalunternehmer oder den Bauträger. „Bauherren sollten im Internet nach Referenzobjekten des Unternehmens suchen und sich diese auch ruhig mal vor Ort ansehen. Idealerweise treffen sie dort sogar Bewohner, die ihre Erfahrungen schildern können.“ Wer sich zudem davor schützen will, dass eine Pleite des Bauunternehmens sein Projekt jäh stoppt und die Kosten explodieren lässt, sollte eine Creditreform-Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einholen. Das kann auch der Anwalt übernehmen, der den Vertrag prüft. Eine Insolvenz des Bauträgers ist wohl der schlimmste Fall, der eintreten kann.

Von einem Gerichtsprozess zwischen den Vertragspartnern rät Rechtsexperte Freund aus Erfahrung eher ab: „Die dauern oft mehr als drei Jahre und werden schnell sehr teuer.“ Laut Bauherren-Schutzbund, der 1800 Fälle ausgewertet hat, entstanden bei einem durchschnittlichen Streitwert von 42.000 Euro Kosten für Anwälte, Gutachter, Gericht, Beweisverfahren und außergerichtliche Verfahren in Höhe von 22.000 Euro. Da braucht der Mandant schon eine großzügige Rechtschutzversicherung, damit sich der Aufwand und das jahrelange Verfahren lohnen. Deshalb bemühen sich die Anwälte auch vorrangig um eine außergerichtliche Einigung.

So finden Sie einen Sachverständigen

Aber selbst mit einem geprüften Bauvertrag sollten Bauherren gegenüber schlüsselfertigen Angeboten misstrauisch bleiben. Große Bauunternehmen kalkulieren von vorneherein damit, dass durch Nachträge weitere Einnahmen entstehen – sie beschäftigen sogar eigene Abteilungen zur Bearbeitung der Nachträge, das sogenannte Claims-Management. Sie wissen: Eine um zehn Prozent gestiegene Schlussabrechnung und um ein Zehntel verlängerte Bauzeit sind absolut üblich.

Im Zweifel sollten Bauherren fragwürdige Verträge nicht unterzeichnen und für ihren Traum vom Eigenheim einen anderen Handwerksbetrieb suchen. Das wünscht sich auch Christian Steinhauer* im Nachhinein. „Es wäre schön, wenn man nach den Erfahrungen nochmal von vorn anfangen könnte.“

 *Name von der Redaktion geändert

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