Um weitere Risiken zu vermeiden, rät Freund Bauherren auch zu einer genauen Erkundigung über den in Frage kommenden Generalunternehmer oder den Bauträger. „Bauherren sollten im Internet nach Referenzobjekten des Unternehmens suchen und sich diese auch ruhig mal vor Ort ansehen. Idealerweise treffen sie dort sogar Bewohner, die ihre Erfahrungen schildern können.“ Wer sich zudem davor schützen will, dass eine Pleite des Bauunternehmens sein Projekt jäh stoppt und die Kosten explodieren lässt, sollte eine Creditreform-Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einholen. Das kann auch der Anwalt übernehmen, der den Vertrag prüft. Eine Insolvenz des Bauträgers ist wohl der schlimmste Fall, der eintreten kann.
Von einem Gerichtsprozess zwischen den Vertragspartnern rät Rechtsexperte Freund aus Erfahrung eher ab: „Die dauern oft mehr als drei Jahre und werden schnell sehr teuer.“ Laut Bauherren-Schutzbund, der 1800 Fälle ausgewertet hat, entstanden bei einem durchschnittlichen Streitwert von 42.000 Euro Kosten für Anwälte, Gutachter, Gericht, Beweisverfahren und außergerichtliche Verfahren in Höhe von 22.000 Euro. Da braucht der Mandant schon eine großzügige Rechtschutzversicherung, damit sich der Aufwand und das jahrelange Verfahren lohnen. Deshalb bemühen sich die Anwälte auch vorrangig um eine außergerichtliche Einigung.
So finden Sie einen Sachverständigen
Ein Gutachter aus dem Handwerksbereich ist für die Beurteilung eines gesamten Gebäudes nebst Grundstück zu spezialisiert. Wenn es um die erste Einschätzung eines Kaufobjektes geht, sollte daher ein erfahrener Bauingenieur oder Architekt das Gutachten erstellen. Er kann auch die Haustechnik wie Heizung und Elektroinstallationen beurteilen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich der Sachverständige insbesondere mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Wohngebäuden auskennt. Weniger geeignet ist ein Sachverständiger für Immobilienbewertung. Diese sind eher mit den abstrakten Wertermittlungsverfahren im Erbrecht vertraut als mit Bauphysik und Gebäudetechnik.
Bei der Industrie- und Handelskammer sind im Sachverständigenverzeichnis geeignete Gutachter für alle Fachrichtungen nach Schlagwörtern
Der Verband privater Bauherren e.V. hat überwiegend freischaffende Architekten und Bauingenieure in seinem Sachverständigen-Netzwerk
Die Sachverständigengemeinschaft Bauwesen ist ein Zusammenschluss von Gutachtern, die vor allem in Nordrhein-Westfalen aktiv, aber über ein bundesweites Netzwerk verfügen. Per Telefon wird ein Sachverständiger vermittelt.
Die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer bieten ebenfalls die Vermittlung Sachverständiger an. Eine Übersicht aller Landesarchitektenkammern findet sich auf der Seite der Bundesarchitektenkammer.
Aber selbst mit einem geprüften Bauvertrag sollten Bauherren gegenüber schlüsselfertigen Angeboten misstrauisch bleiben. Große Bauunternehmen kalkulieren von vorneherein damit, dass durch Nachträge weitere Einnahmen entstehen – sie beschäftigen sogar eigene Abteilungen zur Bearbeitung der Nachträge, das sogenannte Claims-Management. Sie wissen: Eine um zehn Prozent gestiegene Schlussabrechnung und um ein Zehntel verlängerte Bauzeit sind absolut üblich.
Im Zweifel sollten Bauherren fragwürdige Verträge nicht unterzeichnen und für ihren Traum vom Eigenheim einen anderen Handwerksbetrieb suchen. Das wünscht sich auch Christian Steinhauer* im Nachhinein. „Es wäre schön, wenn man nach den Erfahrungen nochmal von vorn anfangen könnte.“
*Name von der Redaktion geändert