Tücken in Bauverträgen Schlüsselfertig Bauen ist nur ein Mythos

Die Mehrheit der Bauverträge mit Bauträgern und Generalunternehmern weist gravierende Mängel auf. Der Traum von der Immobilie kann so schnell zur Kostenfalle werden. Womit Bauherren rechnen müssen und wie sie sich vor bösen Überraschungen schützen.

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Die Fallstricke bei Immobilien-Anzeigen
 „Die Immobilie ist gut erhalten.“Das Haus mag gut erhalten sein – aber eben auch lange nicht renoviert. Auch der beste Umgang hinterlässt Gebrauchsspuren und kann den Alterungsprozess einer Immobilie nicht aufhalten. Käufer oder Mieter müssten sich darauf einstellen, noch einiges an Eigenleistung zu investieren. Quelle: dpa
„Die Wohnung ist lichtdurchflutet.“Große Fenster und sehr helle Räume mögen elektrisches Licht sparen – aber bei hoher Sonneneinstrahlung im Sommer auch für ordentlich Hitze sorgen. Quelle: dpa
„Seriöses Umfeld“Diese Formulierung lässt auf eine wenig lebendige Gegend schließen. Quelle: obs
„Liebhaberobjekt“Diese Formulierung lässt erahnen: Dieses Gebäude hat Mängel, über die nur Liebhaber hinweg sehen können. Quelle: dpa
„Das Haus liegt in einem aufstrebenden Viertel.“Viertel, die aufstreben, sollen sich von einer schlechten Lage in eine gute verwandeln. Garantieren kann jedoch niemand, dass der Drogenumschlagplatz tatsächlich einem Luxusboulevard weicht. Quelle: dpa
„Gute Verkehrsanbindung.“Eine gute Verkehrsanbindung ist zwar praktisch, bringt jedoch viel Lärm und auch schlechtere Luft mit sich. Quelle: ZBSP
„Die Immobilie wurde erst kürzlich aufwendig saniert.“Eine aufwändige Sanierung bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand für die künftigen Käufer oder Mieter. Denn der Verkäufer wird die Investition mit einem entsprechend hohen Preis wieder rein holen wollen. Quelle: dpa

Christian Steinhauer* aus dem Rheinland zog es mit seiner vierköpfigen Familie zurück in sein Elternhaus – schön im Grünen, mit großem Garten und viel Platz auch für seine Eltern. Der 40er-Jahre Altbau sollte saniert und durch einen Neubau ergänzt werden.

Doch der Traum vom Eigenheim an der Stätte seiner Kindheit entpuppt sich mehr und mehr zum Albtraum. Dabei hatte alles so euphorisch begonnen: Schnell stand die Planung vom Architekten, auch die Bank gab ihr Ok. Ebenso zügig war ein Generalunternehmer ausgemacht, der die Sanierung kostengünstig umzusetzen versprach. In fünf Monaten sollte das sanierte und erweiterte Elternhaus fertig sein. Steinhauer plante - nach den ersten Kostenkalkulationen - mit Investitionen in Höhe von 170.000 Euro. Die ganze Familie hatte bei dem Projekt ein gutes Bauchgefühl.

Immobilientrends 2013

Zehn Monate nach Baubeginn befinden sich Steinhauer, seine Frau und seine Eltern am Rande des Nervenzusammenbruchs. Das Haus ist auch heute noch eine Baustelle – und die Kosten sind mit voraussichtlich 255.000 Euro vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Noch immer fehlt eine funktionierende Heizung, das frisch gedeckte Dach hat eine gewaltige Delle und die eingezogenen Zwischenwände wackeln bei der geringsten Berührung wie Fahnen im Wind. Sein Gutachter spricht inzwischen von einem Fall für die Staatsanwaltschaft, der Bauunternehmer schaltet bei der Mängelbeseitigung auf stur und die Fliesenleger verweigern die Arbeit, weil die Trockenbauer es nicht geschafft haben, die Wände so zu verankern, dass der neue Fliesenspiegel rissfrei bleibt.

Steinhauers Anwalt bescheinigt dem Bauherren aber auch, kaum einen Fehler ausgelassen zu haben. So habe er einen Bauvertrag unterschrieben, in dem eine Generalvollmacht für den Unternehmer verborgen war, die diesem das Recht einräumt, alle notwendigen Verträge mit anderen Handwerkern selbst zu unterschreiben. Dadurch entglitt Steinhauer die Kontrolle über Auswahl und Preiskalkulationen der beauftragten Firmen.

Nahezu alle Bauverträge mangelhaft

Das dramatische Beispiel sollte anderen eine Lehre sein. Blindes Vertrauen, Bauchgefühl und Sparsamkeit an der falschen Stelle sind die Feinde des Bauherren – vor allem vor der Unterschrift unter einen Bauvertrag. „Oft sind die Verträge mit Unternehmen nur rudimentär“, sagt etwa Stephan Freund, Anwalt für Baurecht in der Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Typische Baumängel in Altbauten

Zwar würden diese in der Regel nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen, aber selbst Bauunternehmer hätten über die VOB häufig nur Halbwissen. Die Konsequenz: Die Verträge eröffnen Spielräume für die konkrete Umsetzung der vereinbarten Baumaßnahmen, die schnell zusätzliche Arbeits- und Materialkosten verursachen und damit jede vorherige Kostenplanung absurd erscheinen lassen.

 *Name von der Redaktion geändert

Probleme sind kein Einzelfall

Vorsicht vor versteckten Kosten und Mängeln
AusstattungBauträger sind sparsam. Das Material ist vom Billigsten. In der Gästetoilette reicht kaltes Wasser. Jede eingesparte Steckdose ist Reingewinn für den Bauträger. Anschlüsse für Fernseher und Internet gibt es auch nicht standardmäßig. Richtig teuer werden Nachbesserungen im Keller. Wenn bei der Abdichtung gespart wird, lässt sich der Fehler oft kaum noch beheben. "Jeder Vertragsentwurf ist verhandelbar", rät VPB-Präsident Thomas Penningh. Genau festgelegt werden sollten das Material der Kellerwände, die Wärmedämmung, die Ausführung der Lichtschächte und die Abdichtung entsprechend dem vehinterlegten Baugrundgutachten. Quelle: dpa
Lückenhafte AngeboteIn zwei Dritteln der heute üblichen Bauverträge fehlen wichtige Planungsleistungen stellte der Bauherrenverband fest. Interessenten sollten prüfen, ob Statik, Baubeschreibung und Baupläne im Preis inbegriffen sind. Mit der Checkliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen lassen sich die Vertragsangebote systematisch vergleichen. Die Checkliste kann unter www. Kompetenzzentrum-iemb.de heruntergeladen werden. Quelle: dapd
NebenkostenBeim Kauf jeder Immobilie werden zusätzlich Grunderwerbsteuer und Notarkosten fällig. Je nach Bundesland kommen leicht fünfstellige Beträge zusammen. In der Musterrechnung des Bauträgers tauchen diese Kosten selten auf. Wer erst das Grundstück und dann das Haus darauf kaufte, wird sogar zweimal zur Kasse gebeten. Quelle: dpa
FinanzierungManchmal werden nicht nur Haus und Grund, sondern gleich auch die dazugehörige Finanzierung als Paket angeboten. In Sachen Finanzierung sollte aber kein Käufer auf umfassende Preisvergleiche verzichten. Quelle: dapd
SachverständigeWes Brot ich ess', des Lied ich sing', warnt ein altes Sprichwort. Bauherren sollten sich einen Bauberater oder Sachverständigen suchen, der ausschließlich ihre Interessen gegenüber dem Bauträger vertritt. „Ein Berater, der gleichzeitig für den Bauträger oder dessen Zulieferer arbeitet ist parteiisch", warnt VPB Präsident Penningh. Einen allumfassenden Bauherrenratgeber gibt es auch beim Bauherrenschutzbund (BSB). Die Broschüre ist zu bestellen unter www.bsb-ev.de. Quelle: dpa
SchlüsselfertigWerden Grundstück plus schlüsselfertiger Immobilie in einem Vertrag verkauft, muss der Bauträger dafür sorgen, dass der Grund bebaubar und frei von Altlasten ist. Das schützt bei Grundstücken, die schon einmal genutzt wurden vor bösen Überraschungen wie Altöl, krebserregenden Produktionsrückständen oder Verseuchung mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Quelle: dpa
EnergiesparvorschriftenDas Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich schreibt für Neubauten den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Bauträgern und Handwerkern drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Auflagen halten. Weil aber auch der Bauherr zur Verantwortung gezogen wird, sollten Käufer zusätzlich selbst prüfen, ob das Kaufobjekt den Energiesparauflagen genügt. Quelle: dpa

Probleme, die sich als Konsequenz aus fehlerhaften, unvollständigen und durch den Auftraggeber übervorteilende Klauseln ergeben, sind bei weitem kein Einzelfall. So hat das Institut Privater Bauherren erst Ende 2012 eine Studie präsentiert, nach der nahezu alle Verträge für sogenannte schlüsselfertige Immobilien gravierende Mängel aufweisen. Von den insgesamt 117 Formularverträgen von 91 Anbietern waren 113 (97 Prozent) aufgrund rechtswidriger Klauseln nicht empfehlenswert. Lediglich vier galten nach Ansicht der prüfenden Anwälte als akzeptabel, nicht ein einziger als gut. Eine Untersuchung des Instituts für Bauforschung kam bereits 2010 zu einem ähnlichen Ergebnis: 90 von 100 untersuchten Verträgen waren unvollständig und lückenhaft. In nahezu jedem vierten Vertrag fanden sich zudem Einschränkungsversuche gesetzlicher Mängelrechte, unzulässig oder pauschal gekürzte Gewährleistungsfristen oder sogar der unzulässige Ausschluss von Gewährleistungspflichten der Hausanbieter. 

„Schlüsselfertig“ ist noch lange nicht fertig

Das Argument, schlüsselfertiges Bauen sei kostensicher, einfacher und damit stressfreier für den Bauherren - quasi ein Rundum-Sorglos-Paket - entpuppt sich so als Mythos, den Bauunternehmen und -träger nur allzu gern am Leben erhalten wollen – und der den künftigen Eigenheimbesitzer teuer zu stehen kommen kann.

Die zehn häufigsten Fehler bei der Baufinanzierung

In der Realität wird ein voreilig unterzeichneter Bauvertrag oft zum Bumerang. Denn der Begriff „schlüsselfertig“ ist nicht gesetzlich definiert. Auch ein scheinbar vereinbarter Festpreis kann durch Vertragsklauseln zu Ausnahmen und Gründen, die Abweichungen erlauben, ganz leicht ausgehebelt werden. Die meisten Probleme aus den Verträgen mit Handwerksbetrieben ergeben sich jedoch, weil eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistung ausbleibt, ein genauer Einzugstermin fehlt oder die Zahlungsmodalitäten und -etappen nicht geregelt sind.

Rechtsanwalt Freund sieht drei Hauptursachen für Streit um den vereinbarten Bauvertrag: Erstens: Ist eine Leistungsbeschreibung nicht präzise, kann das Nachträge zum Vertrag generieren, die neue Kosten verursachen. Zweitens gibt es während der Bauphase häufig Änderungswünsche durch den Auftraggeber. Drittens können auch von außen Probleme auftreten, etwa weil sich das Grundstück als ungeeignet erweist, wenn sich beispielsweise der Untergrund als nicht tragfähig erweist oder mit Altlasten verseucht ist. Der Vertrag sollte unbedingt regeln, wie mit solchen Ereignissen umzugehen ist und wie sie sich auf die Gesamtkosten und den Fertigstellungstermin auswirken.

Vertragsprüfung durch Experten

Anwalt Stephan Freund rät daher allen angehenden Bauherren, das Vertragswerk einschließlich der zugehörigen Leistungsbeschreibungen vor Unterzeichnung von einem Anwalt und einem Architekten oder Bauingenieur prüfen zu lassen. „Es gibt viele Vorschriften, die der, der einmal im Leben ein Haus baut, nicht kennen kann. Zum Beispiel gibt es Nebenleistungspflichten der Baufirma wie die Baustellensicherung oder die Erschließung des Bauvorhabens. Oftmals ist in den Verträgen auch keine förmliche Abnahme oder eine Sicherheit für die Mängelbeseitigung vereinbart“, sagt Freund.

Die Kosten für die Prüfung von Vertrag und Leistungsbeschreibung orientieren sich an den Kosten des Projekts. Bei Baukosten von 450.000 Euro sollte ein Bauherr die 2000 bis 4000 Euro für die beiden Experten ruhig ausgeben. Meist ist das gut investiertes Geld.

Bei einem Bauträger, der mit der zu errichtenden Immobilie auch gleich das Grundstück verkauft, ist der Verhandlungsspielraum für Nachbesserungen am Vertrag meist erheblich kleiner. Da es sich oftmals um Anbieter handelt, die gleich eine ganze Reihenhaussiedlung oder einen Straßenzug im einheitlichen Baustil vermarkten, können sich diese Unternehmen ihre Kunden meist aussuchen. Dennoch sollten es Hauskäufer versuchen.

„In den Bauträgerverträgen wird es meist am Ende spannend, wenn die letzten Kaufpreisraten zu zahlen sind. Da werden dem Auftraggeber auch schon mal Bauabnahmen untergejubelt und die Bauherren laufen der Mängelbeseitigung hinterher“, sagt Anwalt Freund. Das Druckmittel der Bauträger, um sich gegen eine Mängelbeseitigung zu wehren, ist häufig die Verweigerung der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. „Wer vom Bauträger kauft, sollte daher möglichst einen Berater für die Baubegleitung vor Ort hinzuziehen, der die Arbeiten aus technischer Sicht in Augenschein nimmt. Dass kann auch später ein wichtiges Argument sein, um die Zahlungsraten zurückzubehalten, wenn Mängel nicht beseitigt wurden.“

Beispielhaft sollte ein brauchbarer Bauvertrag auch folgende Punkte regeln:

  • Vermessungskosten

  • Kosten für Erdarbeiten

  • Übernahme der Erschließungskosten (Gas, Strom, Telefon, Internet, etc.) durch Bauträger

  • Baugrunduntersuchung

  • Bauleistungsbeschreibung mit sämtlichen Arbeiten, Ausstattungen und Materialqualitäten

  • Terminplan für Zahlungen und Bauabschnitte

  • Eigenleistungen des Bauherren und ihr Gegenwert

  • Malerarbeiten außen und innen

  • eine förmliche Abnahme

  • Mängelbeseitigung und Sicherheiten

  • ein unbefristet gültiger Festpreis

  • ein fester Einzugstermin (nicht „voraussichtlich“)

Gerichtsprozesse dauern lange und sind teuer

Wie Eigenheimbesitzer an Geld vom Staat kommen
Die Bundesregierung will Eigenheimbesitzern das Energiesparen mit Zuschüssen schmackhaft machen. Dazu will sie ab dem Jahr 2014 acht Jahre lang jedes Jahr 300 Millionen Euro bereitstellen. Wer das Geld unter welchen Bedingungen bekommt, ist noch nicht klar. Wer nicht warten kann, bis ein neuer Fördertopf gefüllt ist, kann den Staat schon jetzt über Förderprogramme und Steuervorschriften an der Sanierung seines Hauses beteiligen. Quelle: dpa
HerstellkostenVermieter beteiligen das Finanzamt über Erhaltungsausgaben und Herstellkosten an den Umbauten. Bei der Steuererklärung sollten sie jedes Wort auf die Goldwaage legen, denn nur, was der Fiskus als Erhaltungskosten akzeptiert, kann sofort in voller Höhe die Steuer mindern. Quelle: dpa
DenkmalWer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert, kann in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent und weitere vier Jahre bis zu sieben Prozent der Herstellkosten abschreiben. Quelle: dpa
SanierungsgebietBesitzer einer Immobilie im ausgewiesenen städtebaulichen Entwicklungs- oder Sanierungsgebiet können acht Jahre lang bis zu neun Prozent der Herstellkosten für die Instandsetzungen als Abschreibungen geltend machen. Quelle: dpa
HandwerkslohnVon Reparaturrechnungen für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung der eigenen vier Wände können 20 Prozent der Lohn- und Fahrkosten des Handwerkers maximal 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximal begünstigt sind also 6.000 Euro Handwerkerlohn, die auf der Rechnung getrennt ausgewiesen und vom Konto bezahlt worden sein müssen. „Verteilen Sie Sanierungen auf verschiedene Jahre“, rät Stefan Walter, Geschäftsführer der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund. Quelle: dpa
Mieter beteiligenVermieter, die durch Sanierungen den Wohnwert verbessern oder den Mietern durch die Modernisierungen helfen, Energie und Wasser einzusparen können maximal elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Für Renovierungen an selbst genutzten Immobilien hat sich die Taktik der kleinen Schritte bewährt, sagt Experte Walter. Quelle: dpa
Anschaffungsnaher AufwandDer Käufer eines gebrauchten Hauses hat meist einiges zu reparieren. Doch Vorsicht: Wer in den ersten drei Jahren mehr als 15 Prozent des Kaufpreises investiert, hat nach Ansicht der Finanzverwaltung anschaffungsnahen Aufwand, der über 50 Jahre verteilt abgeschrieben werden muss. Davon geht der Fiskus auch aus, wenn neuer Wohnraum geschaffen oder der Gebrauchswert wesentlich verbessert wurde. Schönheitsreparaturen sind zum Beispiel keine Wohnwertverbesserung. Leichter haben es Menschen, die mit Immobilien beschenkt wurden oder sie geerbt haben. Sie können alle Instandsetzungen sofort abschreiben. Quelle: dapd

Um weitere Risiken zu vermeiden, rät Freund Bauherren auch zu einer genauen Erkundigung über den in Frage kommenden Generalunternehmer oder den Bauträger. „Bauherren sollten im Internet nach Referenzobjekten des Unternehmens suchen und sich diese auch ruhig mal vor Ort ansehen. Idealerweise treffen sie dort sogar Bewohner, die ihre Erfahrungen schildern können.“ Wer sich zudem davor schützen will, dass eine Pleite des Bauunternehmens sein Projekt jäh stoppt und die Kosten explodieren lässt, sollte eine Creditreform-Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einholen. Das kann auch der Anwalt übernehmen, der den Vertrag prüft. Eine Insolvenz des Bauträgers ist wohl der schlimmste Fall, der eintreten kann.

Von einem Gerichtsprozess zwischen den Vertragspartnern rät Rechtsexperte Freund aus Erfahrung eher ab: „Die dauern oft mehr als drei Jahre und werden schnell sehr teuer.“ Laut Bauherren-Schutzbund, der 1800 Fälle ausgewertet hat, entstanden bei einem durchschnittlichen Streitwert von 42.000 Euro Kosten für Anwälte, Gutachter, Gericht, Beweisverfahren und außergerichtliche Verfahren in Höhe von 22.000 Euro. Da braucht der Mandant schon eine großzügige Rechtschutzversicherung, damit sich der Aufwand und das jahrelange Verfahren lohnen. Deshalb bemühen sich die Anwälte auch vorrangig um eine außergerichtliche Einigung.

So finden Sie einen Sachverständigen

Aber selbst mit einem geprüften Bauvertrag sollten Bauherren gegenüber schlüsselfertigen Angeboten misstrauisch bleiben. Große Bauunternehmen kalkulieren von vorneherein damit, dass durch Nachträge weitere Einnahmen entstehen – sie beschäftigen sogar eigene Abteilungen zur Bearbeitung der Nachträge, das sogenannte Claims-Management. Sie wissen: Eine um zehn Prozent gestiegene Schlussabrechnung und um ein Zehntel verlängerte Bauzeit sind absolut üblich.

Im Zweifel sollten Bauherren fragwürdige Verträge nicht unterzeichnen und für ihren Traum vom Eigenheim einen anderen Handwerksbetrieb suchen. Das wünscht sich auch Christian Steinhauer* im Nachhinein. „Es wäre schön, wenn man nach den Erfahrungen nochmal von vorn anfangen könnte.“

 *Name von der Redaktion geändert

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