Eigentlich freute sich das Rentnerpaar über seinen neuen Kaminofen im Wohnzimmer. Vom sauer Ersparten kauften sie sich einen teuren Qualitätsofen und beauftragten den Fachhändler auch gleich mit dem Einbau. Kamin und Handwerker kamen, einen Tag später loderte bereits das erste wärmende Feuer in der guten Stube.
Aber nach ein paar Wochen wurde klar, dass etwas nicht stimmen konnte. Oberhalb des in der Wand verschwindenden Ofenrohres färbte sich die Tapete allmählich grau, an der Zimmerdecke war bereits ein großer Rußfleck zu sehen. Als der immer größer wurde, riefen die Eheleute den Handwerker erneut, diesmal um kostenlos nachzubessern. Der legte den Rohranschluss zur Wand daraufhin noch einmal neu. Nun sollte alles gut sein.
Ein paar Monaten später war der Ruß noch deutlicher zu sehen als zuvor. Gespräche mit dem Handwerker brachten nichts. Der behauptete vielmehr, der Ruß an Wand und Decke käme durch das häufige Öffnen der Ofentür. Auf eine erneute Nachbesserung ließ er sich nicht ein, die Rechnung war auch längst beglichen. Irgendwann gab das Rentnerpaar auf – und streicht seitdem alle ein bis zwei Jahre das Wohnzimmer neu. Heute bereuen sie den Kaminkauf.
Anfällig für Ärger
Ärger mit Handwerkern kennt fast jeder, der schon einmal mit ihnen zu tun hatte. Ob in der Autowerkstatt, beim Hausbau, der Reparatur der Waschmaschine oder beim Schlüsseldienst: In jedem Handwerk gibt es fähige und faire Fachleute, aber leider auch schwarze Schafe. Oft erscheinen sie unpünktlich, manchmal gar nicht, erklären wenig oder nur unverständlich, was zu tun ist, und führen reichlich Argumente für die hohe Rechnung an, die ein Laie ohne weiteres nicht nachvollziehen kann.
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen haben die Beschwerden in den vergangenen Jahren zwar abgenommen. „Unseriöse Notdienste wie Schlüsseldienste sind aber immer ein Thema“, sagt Karin Goldbeck, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Die häufigsten Beschwerden betreffen Rechnungen, die stark von den Kostenvoranschlägen abweichen und hohe Anfahrtskosten für Schlüsseldienste, die von weit her kommen." Gerade bei Schlüsseldiensten sind in nahezu jedem Branchenbuch auch Anbieter und Notdienste mit lokalen Rufnummern aufgelistet, deren Anrufe aber an Callcenter weitergeleitet werden. Die schicken dann einen Handwerker los, der eine lange Anfahrt berechnet. "Häufig kommt es auch vor, dass der Schlüsseldienst das Schloss oder die Tür kaputt macht, obwohl das überhaupt nicht nötig wäre. Der Kunde ist dann gezwungen, etwas zu bezahlen, was er gar nicht wollte", berichtet Goldbeck.
Häufige Handwerkertricks
Die meisten Beschwerden über Handwerker erreichen Schiedsstellen und Verbraucherschützer wegen überhöhter Rechnungen, die deutlich über den Kostenvoranschlag hinaus gehen. Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag aber unverbindlich – die Branche spricht auch von einem „freibleibenden Angebot“. Damit kann der Handwerker mit seiner Rechnung auch über den Kostenvoranschlag hinausgehen. Gerichte erkennen Preiserhöhungen von zehn bis 20 Prozent noch als vertretbar an. Der Handwerker ist nur dann an den Kostenvoranschlag gebunden, wenn explizit ein Festpreis, also ein verbindlicher Kostenvoranschlag, vereinbart wurde.
Das Angebot vieler Handwerker „ohne Rechnung wird es etwas billiger“ mag verlockend klingen, schließlich spart der Kunde so mindestens die Mehrwertsteuer. Der Haken: Wer Handwerker schwarz beschäftigt, hat auch keinen Gewährleistungsanspruch. Die Durchsetzung von Mängelbeseitigungen wird erschwert. Handwerker dürfen im Vertrag aber die Gewährleistung ausschließen. Prüfen Sie das Kleingedruckt und die AGB daraufhin. Wird dort etwa statt der sonst üblichen Gewährleistung nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauarbeiten (VOB/B) vereinbart, schränkt dies die Gewährleistung ebenfalls ein.
Wer aus Not nachts einen Installateur oder Schlüsseldienst kommen lässt, muss mit Zuschlägen für den Nacht- oder Wochenendeinsatz von 50 bis 70 Prozent auf den üblichen Stundenlohn leben. Mehr ist unüblich und zu beanstanden. Ein Zuschlag auf die Gesamtrechnung ist unzulässig. Und Handwerker, die mittags gerufen werden, aber erst nach der regulären Arbeitszeit auftauchen, dürfen auch keine Zuschläge verlangen.
Was tun, wenn statt eines erwarteten Handwerkers zwei vor der Tür stehen? Sicher, es gibt Arbeiten, für die vier Hände nötig sind. Aber zum einen muss der Auftraggeber das nur da, wo nötig, akzeptieren. Zum anderen sollte er darauf achten, dass die ungelernte Hilfskraft, die als Handlanger fungiert, auf der Rechnung nicht als teurer Facharbeiter auftaucht - mit deutlich höherem Stundensatz.
Vielleicht haben Sie das schon erlebt, als Sie mir Ihrem Auto zur Inspektion in eine Werkstatt fuhren: Anstatt sich auf den fälligen Ölwechsel und Filteraustausch zu beschränken, eröffnet Ihnen der Mechaniker, die Stoßdämpfer seien angeschlagen und sollten getauscht werden. Für einen Laien ist das schwer zu überprüfen. Wer aber einen zweiten, vertrauensvollen Automechaniker um Überprüfung bittet, erfährt mitunter, dass es die Stoßdämpfer noch tun und erst getauscht werden sollten, wenn sie tatsächlich die Funktion verweigern. Über Schlüsseldienste zum Beispiel gibt es immer wieder Beschwerden, sie würden unnötigerweise bei der Öffnung einer Tür auch das Schloss beschädigen und unnötigen Ersatz verkaufen und installieren. Ist die Waschmaschine defekt, genügt manchmal ein Stück Schlauch für die Reparatur, der Handwerker baut aber gleich eine neue Pumpe ein. Eine zweite Meinung kann auch hier helfen, viel Geld zu sparen.
Gerade bei Bauarbeiten ist dem fertigen Werk aber nicht unbedingt anzusehen, welche Materialien darin verarbeitet wurden. Kritiker von Baupfusch beklagen immer wieder, dass Arbeiten nicht gemäß der Bauvorschriften durchgeführt wurden und zum Beispiel zu wenig Isoliermaterial Anwendung fand. Eine Prüfung der Dekra ergab, dass es im Hausbau durchschnittlich 32 Mängel gibt. Auf der Abrechnung sieht es dann aber so aus, als entspräche alles den Bauvorschriften.
Grundsätzlich gibt es Materialien, bei denen auch mit Verschnitt gerechnet werden muss, zum Beispiel bei Bodenbelägen oder Wandfliesen. Zuviel sollte es aber nicht sein. Die Versuchung ist groß, deutlich zu viel Material zu berechnen, als tatsächlich benötigt. Vor allem da, wo es von außen nicht sofort ersichtlich ist. Handwerker sollten in der Lage sein, zu erklären wo und wie viel sie von dem Material verwendet haben.
In der Regel sollten Handwerker nicht mehr als 15 Minuten Autofahrt berechnen. Muss der Handwerker nochmal zurück zum Betrieb um fehlende Ersatzteile oder Werkzeug zu holen, muss der Kunde das nicht zahlen. Es ist das Versäumnis des Handwerkers. Für die Zeit der Abwesenheit kann natürlich auch kein Stundenlohn verlangt werden. Schlüsseldienst fielen Verbraucherschützer oft negativ auf, weil sie in den Gelben Seiten mit lokalen Rufnummern werben, aber letztlich ein Callcenter die Anfragen entgegen nimmt und Handwerker mit langer Anfahrt zum Kunden schickt.
In den Statistiken über Beschwerden tauchen diese Dienste allerdings kaum auf, wie Rechtsanwältin Sabine Schönewald von der Handwerkskammer Köln sagt. Sie ist Abteilungsleiterin der dortigen Schiedsstelle. Gehören die Schlüsseldienste nicht zu einem Schlosser- oder sonstigen Handwerksbetrieb, gehen Beschwerden an ihr oder ihren Kollegen in anderen Handwerkskammern vorbei. Die häufigsten Beschwerden über Handwerker bezögen sich auf zu hohe Rechnungen und mangelhafte Arbeiten.
Wer einen Handwerker ruft, kann sich aber gegen solchen Ärger wehren oder ihm sogar vorbeugen. Dabei gilt es, den Handwerker möglichst gewissenhaft auszuwählen, seine Rechte im Hinblick auf Werkverträge zu kennen, und sich an die richtigen Stellen zu wenden, wenn es zum Streit um die erbrachte Leistung und deren Abrechnung geht.
Gewissenhafte Handwerkerauswahl
In Deutschland gibt es rund eine Million Handwerksbetriebe mit über fünf Millionen Beschäftigten, rund 420.000 Auszubildenden und einem Jahresumsatz von fast 500 Milliarden Euro. Typisch ist dabei der kleine Betrieb vor Ort. Lediglich bei Autoreparaturen spielen ein paar Werkstattketten in dem sonst sehr regionalen Geschäft mit. Doch wie unter all diesen Anbietern den richtigen finden?
Grundsätzlich sollte ein ortsansässiger Handwerksbetrieb den Vorzug erhalten. Das hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen halten sich Anfahrtskosten dann in Grenzen, zum anderen ist es so wesentlich einfacher, Erfahrungsberichte zu diesem Handwerker im Umfeld einzuholen. Wer eine Handwerkerempfehlung oder vergleichbare Arbeiten des Handwerkers besichtigen möchte, tut sich so leichter. Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin sieht Empfehlungen jedoch kritischer. Er erklärt auf seiner Web-Seite, dass es nur einen einzigen Weg, einen seriösen und zuverlässigen Handwerksbetrieb aufzutun: über die örtlich zuständige Handwerkskammer. Dort ließe sich per Telefon oder über das Internet ein ordnungsgemäß zugelassener und in die Handwerksrolle eingetragener Meisterbetrieb ausfindig machen. Von einer Auswahl über die Gelben Seiten rät er ab: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diese Weise die Gefahr zu groß ist, an einen unseriösen Betrieb zu geraten.“
Die zuständige Handwerkskammer oder Handwerksinnung hilft Verbrauchern auch dabei, sich ein Bild über die ortsüblichen Stundensätze zu machen. Weil die berechneten Stundenlöhne der Handwerker im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich vom Handwerker selbst festgelegt werden, können Auftraggeber so vermeiden, dass überhöhte oder für die Region unüblich hohe Stundensätze verlangt werden. So lassen sich letztlich auch überraschend hohe Rechnungen vermeiden. "Bei Beschwerden über Handwerker im Allgemeinen sind zu hohe Rechnungen die Nummer eins", bekräftigt auch Goldbeck von der Verbraucherzentrale. Es käme auch vor, "dass die Arbeit von mehreren Handwerkern in Rechnung gestellt wurde, obwohl nur ein Mitarbeiter gearbeitet hat."
Kostenvoranschlag und Stundenlöhne
Auch der Versuch, den Stundensatz vor Auftragserteilung herunterzuhandeln, ist völlig legitim. Besser als die Stundensätze zu verhandeln, ist allerdings der Blick auf den Endpreis. Dann sind Materialaufwand, Anfahrtskosten und Arbeitsstunden in der Summe enthalten und machen Angebote unterschiedlicher Handwerker miteinander vergleichbar. Dazu sollten mehrere Handwerksbetriebe gebeten werden, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. In der Regel machen dies die Betriebe kostenlos. Handwerker, die für einen Kostenvoranschlag eine Gebühr erheben, oder Geld dafür verlangen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, müssen dies im Vorfeld kundtun.
Allerdings können die im Kostenvoranschlag kalkulierten Summen mitunter deutlich vom später geforderten Endpreis abweichen. Diese Vorab-Kostenkalkulation ist generell unverbindlich. Der Handwerker ist allerdings verpflichtet, schon während der Arbeiten auf deutlich steigende Kosten hinzuweisen. Ist in der Rechnung ein Mehraufwand veranschlagt, der nicht zuvor vom Kunden abgesegnet wurden, muss dieser ihn auch nicht bezahlen.
Arbeit und Material im Detail
Möglichst schon im Kostenvoranschlag, auf jeden Fall aber in der Schlussabrechnung des Handwerkers sollten auch Personal- und Materialaufwand detailliert aufgeschlüsselt sein. Es kann nicht schaden, im Kalender zu vermerken, wie viele Handwerker wie lange vor Ort abzüglich der Pause gearbeitet haben. Laut Rechtsprechung dürfen angebrochene Arbeitsstunden auch nicht großzügig auf volle Arbeitsstunden aufgerundet werden. Die Justiz billigt Handwerkern lediglich geringe Aufrundungen zu, etwa auf volle zehn Minuten.
Ganz wichtig ist, dass Kostenvoranschlag und Rechnung fehlerfrei und verständlich sind. Wer aus den Bezeichnungen und Fachbegriffen nicht schlau wird, sollte eine Erklärung verlangen. Ist die Erklärung unzureichend oder bleibt aus, können Kunden auch nur einen Teilbetrag zahlen und den Rest bis zur Klärung zurückhalten. Auf die Forderung, die Arbeit nach Abschluss sofort und in bar zu bezahlen, sollten Auftraggeber in keinem Fall eingehen. Viele Handwerker bieten an, beim Preis dem Kunden entgegenzukommen, wenn dieser keine Rechnung benötigt, sondern bar bezahlt. Damit bleibt die Arbeit unversteuert und ist damit Schwarzarbeit.
Auch wenn es zunächst Geld spart: Auf das Angebot, den Handwerker "ohne Rechnung" zu beauftragen, sollten Kunden nicht eingehen. Denn nachdem der Bundesgerichtshof 2013 seine Rechtsprechung zum Thema geändert hat, verliert der Kunde bei Schwarzarbeit eines Handwerkers auch seinen Anspruch auf Gewährleistung. Zudem sind eine Überweisung sowie eine ordentliche Rechnung zwingend notwendig, um die Lohnkosten eines Handwerkers von der Steuer abzusetzen.
Die Probleme mit der Terminvereinbarung
Neben den hohen Rechnungen landen bei den Verbraucherzentralen auch immer wieder "Fälle, in denen mangelhaft gearbeitet wird oder Restarbeiten nicht erledigt werden", wie Goldbeck erzählt. "Reklamiert wird häufig auch der verspätete Beginn oder die verspätete Durchführung von Arbeiten." Das Sprichwort "Pünktlich wie die Maurer" gilt nämlich in der Realität oft nicht. Der Handwerker kündigt sich zwar für die Zeit zwischen 15 und 16 Uhr an, erscheint aber erst viel zu spät oder überhaupt nicht. Wenn das nach Vertragsabschluss passiert, müssen Kunden einen neuen Termin einräumen; ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht. Aber sofern dadurch ein Schaden entstanden ist - weil beispielsweise der Rohrbruch nicht mehr nur eine Wand durchnässt, sondern mittlerweile das ganze Haus unter Wasser gesetzt hat - können Auftraggeber Ersatz dafür verlangen.
Kunden müssen auch nicht akzeptieren, dass der Handwerker nur eine breite Zeitspanne für sein Erscheinen nennt. "Komme zwischen acht und 22 Uhr" gilt nicht, die Kunden haben Anspruch auf eine konkrete Uhrzeit.
Kommt der Handwerker aber spät abends oder nachts, weil das Rohr eben außerhalb der Geschäftszeiten geplatzt ist, sind Zuschläge für Nacht- und Wochenendeinsätze rechtens. Sie sollten aber laut Verbraucheranwalt Hollweck nicht mehr als 50 bis 70 Prozent des Rechnungsbetrages ausmachen, höhere Summen seien branchenunüblich. „Die Zuschläge dürfen nur auf die Arbeits- und Fahrtzeiten erhoben werden. Ein Zuschlag auf Material ist nicht erlaubt“, so Hollweck. Vor allem Schlüsselnotdienste geraten wegen allzu üppiger Zuschläge immer wieder in die Kritik.
Was die GmbH-Chefs im Handwerk verdienen
Jahresgehalt: 69.720 Euro
Jahresgehalt: 73.565 Euro
Jahresgehalt: 92.880 Euro
Jahresgehalt 67.730 Euro
Jahresgehalt: 77.000 Euro
Jahresgehalt: 96.000 Euro
Jahresgehalt: 83.330 Euro
Jahresgehalt: 65.760 Euro
Jahresgehalt: 96.525 Euro
Jahresgehalt: 69.053 Euro
Jahresgehalt: 92.136 Euro
Jahresgehalt: 116.168 Euro
Jahresgehalt: 87.360 Euro
Jahresgehalt: 72.296 Euro
Jahresgehalt: 77.000 Euro
Wer keine bösen Überraschungen bei der Abschlussrechnung erleben will, sollte die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages - also einen Festpreis - mit dem Handwerker vereinbaren. Denn zwischen dem Kostenvoranschlag und der tatsächlichen Rechnungssumme können Welten liegen, wie Goldbeck aus der Praxis weiß. Und im Klagefall können Verbraucher das Nachsehen haben: In der Rechtsprechung gelten Abweichungen von zehn bis 15 Prozent, teilweise sogar 20 Prozent noch als vertretbar. Bei dem Festpreis besteht natürlich das Restrisiko, dass der beauftragte Betrieb vorsichtshalber einen etwas zu hohen Betrag ansetzt.
Der Trick mit dem überschüssigen Material
Auch die Liste der verwendeten Materialien und Ersatzteile ist für Kunden aufschlussreich. Alles, was darauf aufgeführt ist, muss in der genannten Menge auch verwendet worden sein. Kunden, die die Notwendigkeit oder Menge einzelner Posten bezweifeln, sollten den Handwerker um eine Erklärung bitten und sich das verbaute Material gegebenenfalls zeigen lassen.
Allerdings ist das bei Bauarbeiten, Auto- oder Maschinenreparaturen und anderen technisch aufwändigen Werken für den Laien nicht immer erkennbar oder von außen schlicht nicht sichtbar. Wer etwa seine Armbanduhr überholen lässt, wird diese anschließend kaum öffnen, um nach den verwendeten Ersatzteilen zu suchen. Viele Autowerkstätten sind inzwischen dazu übergegangenen, den Kunden die ausgebauten alten Teile nach erfolgter Reparatur mitzugeben und so den Austausch zu belegen.
Geht bei einer Reparatur Werkzeug oder Spezialwerkzeug kaputt, müssen Kunden dies generell nicht bezahlen. Es sei denn, es wurde im Vorfeld anders vereinbart, insbesondere was den Einsatz von Spezialgerät angeht. Fahrzeugkosten hingegen dürfen von Handwerkern nach geltender Rechtsprechung mit einer Pauschale in Rechnung gestellt werden. Viele Handwerksbetriebe haben diese allerdings in ihren Stundensätzen schon berücksichtigt. Im Zweifel lässt sich über diesen Posten verhandeln. Per Gesetz ist es den Betrieben übrigens erlaubt, im Vertrag die Gewährleistung auszuschließen. Ist eine Reparatur oder Installation also mangelhaft wie bei dem eingangs erwähnten Kamin, muss der Handwerker weder kostenlos reparieren, noch das kaputte Bauteil ersetzen. Steht so etwas im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betriebs, sollten sich Kunden nicht darauf einlassen. Seriöse Handwerker versuchen sowas erst gar nicht.
Abnahme oder nicht?
Der richtige Betrieb ist ausgewählt, der Kostenvoranschlag eingeholt, der Handwerker hat seine Arbeit erledigt. Und jetzt? Wichtig ist, dass der Kunde die Arbeit abnimmt, sie also prüft und für abgeschlossen erklärt. Erst dann gilt die Auftragsarbeit als abgeschlossen, die Rechnung flattert ins Haus und die Gewährleistungsfrist beginnt. Mit der Abnahme erklärt der Kunde, dass er mit Arbeit zufrieden ist und keine wesentlichen Mängel erkennbar sind. Geringe Mängel, die die Qualität und Nutzbarkeit der Arbeit nur geringfügig schmälern, sind kein Grund, die Abnahme zu verweigern. Der Handwerker kann die geringen Mängel auch nach Abnahme im Rahmen der Gewährleistung noch beseitigen.
Wie einigt man sich bei Mängeln?
Es gilt also, vor Erteilung der Abnahme die durchgeführten Arbeiten genau zu überprüfen und den Handwerker zur Nachbesserung jedes entdeckten Mangels aufzufordern. Entspricht die Arbeit nicht der Vereinbarung, sollten Kunden die Abnahme verweigern und dementsprechend auch nichts zahlen. Damit bleibt der Handwerker für das Werk verantwortlich und steht weiter in der vertraglichen Pflicht.
Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, das vertragsmäßig vereinbarte Werk wie gewünscht erhalten zu haben und übernimmt damit auch die Verantwortung für die erstellte Arbeit, der Handwerker wird aus der Pflicht entlassen. Und hier liegt der Hase im Pfeffer, wie Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen weiß: "Das Hauptproblem für den Verbraucher liegt darin, dass die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln beim fachunkundigen Kunden liegt." Eine schief angebrachte Tapete oder eine Waschmaschine, die trotz Reparatur nicht schleudert, sind leicht festzustellen. Aber wie sieht es bei Mängeln beim Bau aus? "Oft sagt einem an sich schon der gesunde Menschenverstand, dass da ein Mangel vorliegen dürfte. Zur Not muss ein Gutachter eingeschaltet werden", so Goldbeck. Vor dem schrecken allerdings viele zurück, schließlich kostet auch der Gutachter Geld.
Mängelbeseitigung, Minderung oder gar Rücktritt
Werden nun aber Mängel festgestellt - vom Verbraucher selbst oder einem Gutachter - beträgt die Gewährleistung im Normalfall zwei Jahre, für Bauwerke (Gebäudeumbau oder -neubau) gelten fünf Jahre ab dem Tag der Abnahme. Kunden haben ihrerseits im Zuge der allgemeinen Verjährungsfrist drei Jahre Zeit, erst später entdeckte Mängel zu reklamieren. "Wir klären mit den Verbrauchern zunächst den Sachverhalt und die Rechtslage ab und raten ihm dann zunächst zu schreiben. Also schriftlich per Einschreiben mit Rückschein den Handwerker zu kontaktieren, die Mangel genau zu beschreiben und eine Frist zu setzen, bis wann der Mangel behoben sein muss", sagt Goldbeck. In der Regel hat der Handwerker ein bis zwei Mal die Chance, den Mangel durch Nachbesserung oder Neuerstellung zu beseitigen.
Schafft es der Handwerker nicht, den Mangel innerhalb der gesetzten Frist zu beheben, haben Kunden das Recht auf Rücktritt oder Minderung. Rücktritt bedeutet, dass beide Vertragspartner ihre Leistungen zurückerhalten und der Vertrag damit aufgehoben wird. Der Kunde erhält also bereits bezahltes Geld zurück und der Handwerker sein Material oder die gesamte Arbeit, sofern das technisch geht. Bei einer Minderung kann der Kunde den Rechnungsbetrag in einem angemessenen Verhältnis senken, so dass er nur den Preis zahlt, der dem Wert der Arbeit inklusive des Mangels entspricht. Rücktritt oder Minderung sollten immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein, um Zugang und Zugangsdatum im Streitfall belegen zu können, denn Rücktritt und Minderung sind ab dem Zeitpunkt des Zugangs rechtswirksam – das Einverständnis des Handwerkers ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das Schreiben sollte eine Begründung sowie die Bankverbindung des Kunden enthalten, damit der Handwerker die Rückzahlung überweisen kann, rät Hollweck.
Vielversprechende außergerichtliche Einigung
Kommt es zum Streit über Qualität und Bezahlung einer Handwerkerarbeit, bleiben verschiedene Möglichkeiten, doch noch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Zum einen wirken die Handwerkskammern oftmals vermittelnd. Sie betreiben Schlichtungsstellen, die sich um eine Einigung zwischen den Vertragspartner bemühen. Nach Aussage der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Köln, liegt die Erfolgsquote für Schlichtungsverfahren bei 40 Prozent.
Hilft das nicht, bleibt dem Kunden auch noch die Möglichkeit, einen Gutachter zu beauftragen. Die Handwerkskammern führen Listen mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern. Laut Anwalt Hollweck liegen die Stundensätze für derlei Sachverständige zwischen 45 und 100 Euro.
Alternativ können sich Betroffene auch an die Verbraucherzentralen wenden. Die kennen die Tricks und Fallen der Branche und ihrer schwarzen Schafe nur allzu gut und bieten entsprechende Beratungen für Einzelfälle an. Helfen Eigeninitiative, Schlichtungsstellen und Verbraucherschützer auch nicht weiter, sollten Kunden einen Anwalt einschalten, der entsprechende Forderungen und Fristen formuliert. Wegen der oftmals vergleichsweise geringen Summen ist der Gang vor ein Gericht aber oft nur Ultima Ratio. Das Rentnerehepaar mit dem rußenden Kamin hätte jedoch gute Chancen gehabt, sich ohne Prozess gegen die mangelhafte Arbeit zu wehren, hätten sie ihre Rechte und Möglichkeiten gekannt.