Urteil gegen Badenia-Bausparkasse Nur ein Etappensieg für Bausparer

Es wird noch lange dauern, bis Bausparer und Bausparkassen Rechtssicherheit im Streit um hochverzinste Altverträge erhalten. Auch das jüngste Urteil aus Karlsruhe hilft da nur bedingt weiter.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Landgericht Karlsruhe Quelle: dpa

Im Streit zwischen Sparern und Bausparkassen wurde heute vor dem Landgericht Karlsruhe eine weitere Schlacht geschlagen. Die Richter erklärten eine Vertragsklausel für unwirksam, laut der die Bausparkasse Badenia ihren Kunden bereits 15 Jahre nach dem Abschluss des Vertrags kündigen kann.

Präventiv geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie will schon jetzt Rechtssicherheit schaffen, bevor die ersten Kündigungen ausgesprochen werden. „Wir begrüßen das in unserem Sinne ergangene Urteil“, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.

Da der Rechtsstreit über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat, ist zu erwarten, dass die Bausparkasse Berufung einlegt. Aus Verbrauchersicht handelt es sich also nur um einen Etappensieg. Es wird wohl noch lange dauern, bis Sparer und Bausparkassen wissen, woran sie sind.

"Durch die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe wird eine große Zahl von Bausparverträgen betroffen sein“, sagt Kristin Wahlers, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht im Frankfurter Büro der Wirtschaftskanzlei FPS. Auch die Landesbausparkasse Baden-Württemberg habe bereits 2005 ähnliche Kündigungsklauseln wie die Badenia in ihren Verträgen eingeführt. Die jetzt von der Verbraucherzentrale verklagte Badenia verwende die strittige Kündigungsvorschrift dagegen erst seit 2015. Erste Kündigungen auf Grundlage der strittigen Klausel wären bei der Badenia also erst ab 2030 zu erwarten, bei der LBS schon ab 2020.

Die Juristin Wahlers geht davon aus, dass die vor dem Landgericht Karlsruhe unterlegene Bausparkasse Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, sodass am Ende wohl der Bundesgerichtshof entscheiden wird, ob die umstrittene Klausel wirksam ist..

Grund für die häufigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Bausparkassen sind die historisch niedrigen Zinsen. Sie machen die meist festverzinslichen Bausparverträge als lukratives Investment attraktiv, sodass viele Sparer die Auszahlung der Bausparsumme so lange wie möglich hinauszögern. Die Bausparkassen kündigen in dieser Situation, weil sie sich die hohe Zinslast nicht mehr leisten können.

Im Februar hatte der Bundesgerichtshof daher entschieden, dass Bausparkassen Verträge im Regelfall ab 15 Jahren nach Beginn der Zuteilungsreife kündigen dürfen. Als zuteilungsreif gelten Verträge, wenn rund 40 Prozent der angestrebten Kreditsumme als Eigenkapital angespart wurden. Weil Sparer die Zuteilungsreife hinauszögern können, indem sie zum Beispiel die Sparraten verringern, haben Bausparkassen ein Interesse daran, auch unabhängig vom Erreichen dieser Kennzahl kündigen zu können.

Mehr als eine Viertelmillion Bausparverträge wurden seit 2015 gekündigt, weil die Kunden nur sparen und nicht bauen wollten. Das ist rechtmäßig, so der BGH. Aber nicht in allen Fällen, sagen nun Verbraucherschützer.
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%