Auch über fünf Prozent Auszahlungsabschlag (Disagio) sind demnach wieder steuerlich zulässig, wie das der WirtschaftsWoche vorliegende Urteil zeigt (IX R 38/14). Vermieter können den Abschlag direkt nach dem Kauf der Immobilie absetzen. „Sie können so schneller aus den Schulden kommen und viel Geld sparen“, sagt Heinrich Bockholt, stellvertretender Vorsitzender beim Bundesverband Finanz-Planer. Frühere Angaben des Bundesfinanzministeriums waren so ausgelegt worden, dass maximal fünf Prozent Disagio sofort berücksichtigt würden. Höhere Werte seien nicht marktüblich. Der BFH urteilte jedoch, dass mit einer Geschäftsbank geschlossene Kreditverträge in aller Regel marktüblich seien, auch bei höherem Disagio.
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