Verkäufer sollen Makler zahlen Setzt Barley nun das Bestellerprinzip für Immobilienverkäufe durch?

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes wechseln jedes Jahr 500.000 Wohnimmobilien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt Quelle: imago images

Das Bestellerprinzip bei Vermietungen gilt seit über zwei Jahren. Nach Plänen der Bundesjustizministerin Barley soll es bald auch für Haus- und Wohnungskäufe gelten. Aber es gibt einige Kritiker – etwa im Bauministerium.

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Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will durchsetzen, dass beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Häusern künftig derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt – so wie das schon bei Vermietungen der Fall ist. „Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren. Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat“, sagte die SPD-Politikerin der „Süddeutschen Zeitung“. Mit der Neuregelung sollten Käufer bei den Nebenkosten des Immobilienerwerbs entlastet werden.

„Für die Käufer von Wohnimmobilien ergeben sich Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro“, schätzt das Ministerium in einem Referentenentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Danach würden sich nach Schätzung des Ministeriums für die Verkäuferseite „zusätzliche Maklerkosten in Höhe von circa 3,3 Milliarden Euro ergeben“.

Dem Bericht zufolge wechseln in Deutschland nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes jedes Jahr 500.000 Wohnimmobilien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt – mit einer Provision von bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme. Bei einer 400.000 Euro teuren Immobilie mache dies schon knapp 30.000 Euro aus. Gerade in den Regionen mit großer Wohnungsnot sei es üblich, dass die Provision allein vom Käufer gezahlt wird. Für Barley sei klar, dass der Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt“ auch bei Immobilienkäufen gelten müsse. „Das sorgt für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten“, sagte die Ministerin der Zeitung.

Bereits im August vergangenen Jahres hatte die Justizministerin angekündigt: „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt.“ Zum Jahresende 2018 hieß es, „in Kürze“ werde das Ministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Dabei blieb es bislang. Einen Termin nannte Barley auch jetzt nicht.

Bei der Vermittlung von Wohnungen habe die Verschiebung der Maklergebühren auf die Vermieter bereits einen positiven Effekt gehabt, sagte die Ministerin im vergangenen Sommer: „Die Einführung dieses Bestellerprinzips war ein wichtiger Schritt, um Mieter spürbar zu entlasten.“

Vor allem CDU und CSU haben sich in letzter Zeit stark für Immobilienkäufer eingesetzt – etwa auch für die Einführung des Baukindergelds. Die SPD gilt eher als Anwalt der Mieter und will vor allem mehr sozialen Wohnungsbau.

Die Maklergebühr schwankt in Deutschland zwischen 7,14 bis 5,95 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Auswertungen des Maklerunternehmens Homeday aus drei Millionen Immobilieninseraten zeigen, dass Käufer in Bundesländern wie Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen statt der 3,57 Prozent eher knapp sechs Prozent des Kaufpreises an den Makler abdrücken, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind es sogar 6,1 beziehungsweise 6,14 Prozent.

Erwerbsnebenkosten nach Bundesländern für eine 300.000-Euro-Immobilie

Die Grünen haben im Juli 2018 im Bundestag einen Antrag eingereicht, um das Bestellerprinzip auch beim Kauf von Wohneigentum einzuführen, zudem solle die Provision der Makler auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer gedeckelt werden. Die Leistung der Makler ist außer Besichtigungen und Hilfe bei der Kaufabwicklung für Käufer oft unklar. Die Grünen betonten, in Österreich und den Niederlanden gelte bereits das Bestellerprinzip. Die Bundesregierung fahre einen „Makler-Kuschelkurs“, so damals der Kommentar der Fraktionschefin Katrin-Göring-Eckardt.

Bauministerium sieht Barleys Pläne zu Maklergebühren skeptisch

Das für Bau zuständige Innenministerium steht Barleys Plänen allerdings ablehnend gegenüber. Marco Wanderwitz (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Innenministerium, sagte in Berlin am Rande von Gremiensitzungen seiner Partei: „Wir sind davon nicht überzeugt.“ Wanderwitz verwies darauf, dass es beim Wohngipfel bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dazu nur einen Prüfauftrag gegeben habe. Und nach Prüfung durch sein Haus sei man zu dem Ergebnis gekommen, „dass dieses Instrument untauglich ist und es viele andere Instrumente gäbe, die deutlich geeigneter wären, zu Entlastungen beim Thema Kosten des Wohneigentumerwerbs zu kommen“. Der CDU-Politiker nannte in diesem Zusammenhang eine Begrenzung der Grunderwerbsteuer oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. „Insofern sehen wir mit Sorge, dass das Justizministerium jetzt diesen Weg gehen will“, fügte er hinzu.

Auch die Makler stellten sich – wenig überraschend – bislang deutlich gegen die möglichen Änderungen, die ihr Geschäft torpedieren: Es könnte weniger Aufträge geben, wenn Verkäufer selbst die Provision zahlen müssen. Einige Interessenvertreter wie Kai Enders, Vorstand bei der Maklerkette Engel & Völkers, treten öffentlich für eine Teilung der Maklercourtage auf Käufer und Verkäufer ein. „Wir wollen weiterhin für beide Seiten tätig sein und lehnen das Bestellerprinzip ab, bei dem wir nur noch den Verkäufer unterstützen“, sagt Enders 2018 im Interview mit der WirtschaftsWoche.

Der Immobilienverband IVD warnte im vergangenen Jahr davor, dass das Bestellerprinzip Immobilienkäufer nicht entlasten, sondern im Gegenteil stärker belasten würde, da Verkäufer dann sicher die Maklerprovision auf den Kaufpreis aufschlagen – dadurch würde sich auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen und die Gesamtkosten für den Erwerber würden steigen. Sein Vorschlag: die Reform der Grunderwerbsteuer zugunsten der Steuerzahler. In die gleiche Richtung zielt der Eigentümerverband Haus & Grund. „Wenn der Staat die Erwerbsnebenkosten senken möchte, sollte er zunächst bei sich selbst anfangen“, heißt es dort. Doch der Druck auf die Branche wächst: Die Preissteigerungen sind finanziell für Makler ein Segen – nun könnten sie zur Gefahr für ihr Geschäftsmodell werden.

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