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Von wegen KlimaschutzCO2-Abgabe: Ein Gesetz aus der Bürokratenhölle

Die Ampelkoalition teilt die CO2-Abgabe fürs Heizen zwischen Mietern und Vermietern auf. Doch die Folgen sind: mehr Bürokratie und wenig Klimaschutz.Martin Gerth 09.11.2022 - 17:56 Uhr

Vermieter können zwar den Energiestandard ihres Hauses beeinflussen, aber nicht das Heizverhalten ihrer Mieter.

Foto: imago images

Es gibt Gesetze, deren Namen direkt aus der Bürokratenhölle stammen. So ist es auch bei der von der Ampelkoalition beschlossenen Aufteilung der CO2-Abgabe auf Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern. Diese Regelung heißt Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

Die Vorschriften, die hinter dem Wortungetüm stehen, sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Um dieses Gesetz haben die drei Regierungsparteien in Berlin lange gerungen. Alle Beteiligten hatten dabei vor allem ihre eigene Klientel im Blick. SPD und Grüne wollten Mieter entlasten, die bisher die CO2-Abgabe auf Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl allein trugen. Die FDP wollte verhindern, dass Vermieter zu stark belastet werden. 

Die CO2-Abgabe verteuert fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl. In den kommenden Jahren steigt dieser CO2-Preis sukzessive an. Derzeit liegt er bei 30 Euro je Tonne. Auf die Kilowattstunde Gas umgerechnet wären das 0,65 Cent. Wenn ein Haushalt auf 80 Quadratmetern Wohnfläche 12.000 Kilowattstunden fürs Heizen verbraucht, summieren sich die CO2-Kosten auf insgesamt 78 Euro pro Jahr. Laut Deutschem Mieterbund belaufen sich die jährlichen CO2-Kosten von Durchschnittshaushalten auf 67 Euro bei Erdgasheizungen und 98 Euro bei Ölheizungen. Bis 2026 soll der CO2-Preis auf 55 bis 65 Euro je Tonne steigen. Die Kosten für den Klimaschutz fallen dann stärker ins Gewicht. 

Zweck der CO2-Abgabe ist, einen Anreiz zu schaffen, fossile Energie einzusparen und den Energiestandard von Wohngebäuden zu verbessern. Damit will die Ampelkoalition ihr Ziel erreichen, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen. Bisher werden pro Jahr nur halb so viele Immobilien energetisch saniert, wie eigentlich nötig wären, um die Klimaneutralität bis 2045 zu schaffen.  

Komplexes Stufenmodell

Beim politischen Ringen in Berlin um die Verteilung der CO2-Abgabe ist ein komplexes Stufenmodell herausgekommen. Danach ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten umso höher, je schlechter der Energiestandard des Mietshauses ist. Das heißt, bei ungedämmten Mietshäusern aus den Fünfziger- oder Sechzigerjahren wird es für die Eigentümer teurer. Bei den Mietern ist es genau umgekehrt. Je weniger Klimagas das Haus beim Heizen an die Atmosphäre abgibt, desto größer ist der Anteil der Mieter an den CO2-Kosten.

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Wie viel Mieter und Vermieter jeweils genau zahlen müssen, hängt von der Energieeffizienzklasse und dem jeweiligen CO2-Ausstoß ab. Die Anteile an den CO2-Kosten sind über zehn Stufen differenziert. In der Stufe mit den höchsten CO2-Emissionen zahlen Vermieter 95 Prozent der CO2-Kosten, in der Stufe mit den niedrigsten CO2-Emissionen null Prozent. Den Rest trägt jeweils der Mieter. Über den gesamten Gebäudebestand sollen durch das Stufenmodell die CO2-Kosten je zur Hälfte auf Vermieter und Mieter verteilt werden.

Richtig kompliziert wird es in der Praxis. Zunächst werden die Immobilien nach den Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre eingestuft. Später sollen die Abrechnungen der Brennstofflieferanten dabei helfen, diese Einordnung soweit zu präzisieren, dass sich der jeweilige CO2-Ausstoß auf den Quadratmeter Wohnfläche genau ausrechnen lässt. Die von der Ampel definierten Energieeffizienzstufen sind nach Grenzwerten für CO2-Emissionen geordnet. 

Die Lobbyorganisation der privaten Vermieter, Haus & Grund, ist alarmiert. Sie fürchtet, dass Kleinvermieter mit dem bürokratischen Aufwand überfordert seien. „Das ist staatliche Gängelei pur, die das Wohnen in Deutschland weiter verteuert“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er hält das Stufenmodell für überflüssig. Die Preise für Gas und Öl seien so hoch, dass es keines lenkenden CO2-Preises bedürfe. Zudem gebe es keinen positiven Klimaeffekt. 

Kritik kommt auch von Jan-Marco Luczak, dem baupolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er bemängelt, dass das Stufenmodell der Ampelkoalition primär am Brennstoffverbrauch aufgehängt ist. Dieser Verbrauch hänge aber nicht allein vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Auch das Heizverhalten der Mieter und die Witterung hätten einen Einfluss darauf. Damit verpuffe die Lenkungswirkung des CO2-Preises. Zudem bestrafe das Stufenmodell Mieter, die sparsam heizen, weil ihr Mietshaus besser eingestuft werde und sie dann einen höheren Anteil an den CO2-Kosten zahlen müssten.  

Sonderfall Etagenheizung

Zudem kommt auch auf Mieter mehr Papierkram zu. Betroffen sind die Bewohner von Wohnungen mit Gasetagenheizung. Diese Thermen wärmen immerhin zehn Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Besonders in Altbauten, die früher mit Kohle beheizt wurden, ist diese Form der Heizung verbreitet. 

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Anders als bei einer Zentralheizung fürs ganze Haus, schließt bei einer Etagenheizung nicht der Hauseigentümer den Vertrag mit dem Energieversorger ab, sondern der Mieter. Die Heizkosten stehen also nicht auf der Nebenkostenrechnung des Vermieters. Der Mieter entscheidet über den jeweiligen Gas-Tarif und stimmt mit dem Versorger Vorauszahlungen ab. In der Praxis heißt das, der Mieter zahlt zunächst die vollen 100 Prozent der CO2-Abgabe aufs Gas.

Nachdem der Gasversorger mit dem Mieter abgerechnet hat, kann sich der Mieter anteilig die CO2-Kosten vom Vermieter wiederholen. Wie hoch der Anteil der CO2-Abgabe am Gaspreis ist, können die Mieter in der Abrechnung ihres Versorgers ablesen. Der Anteil an den CO2-Kosten, den der Vermieter nachträglich erstatten muss, hängt dann von der Energieeffizienz des Mietshauses ab.

Energetische Sanierung

Die Ampelkoalition verkauft das Stufenmodell als Anreiz für Vermieter, ihre Immobilien energetisch zu modernisieren. Allerdings ist dieses Modell nicht an den Energiepreis, sondern an den Preis für das Klimagas CO2 geknüpft, den der Staat festlegt. Zudem ist der Anteil, den die Vermieter bei Immobilien mit niedrigem Energiestandard und hohen CO2-Emissionen tragen müssen, deutlich kleiner als die Kosten einer energetischen Sanierung. Der Anreiz, ein Haus zu dämmen, ist also vergleichsweise klein.  

Es gibt bereits ein Anreizmodell, das funktioniert. So können Vermieter einen Teil der Kosten für eine energetische Sanierung auf die Miete umlegen. Allerdings ist dieser Anteil in den vergangenen Jahren sukzessive gesunken. Inzwischen sind es nur acht Prozent der Sanierungskosten, die Vermieter pro Jahr umlegen dürfen. Bis zu einer Reform 2019 waren es noch elf Prozent.

Hinzu kommen weitere Regulierungen. So dürfen durch die Sanierungsumlage die Mieten innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Liegt die gesamte Kaltmiete vor der Sanierung bei weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, sind nur zwei Euro je Quadratmeter Mieterhöhung erlaubt. In den zentralen Stadtvierteln der Großstädte erschwert zudem der Milieuschutz energetische Sanierungen.

Viele Vermieter verzichten daher auf eine energetische Sanierung und tun nur das, was der Gesetzgeber vorschreibt. Laut einer Umfrage der Bausparkasse BHW wollen 14 Prozent der Immobilieneigentümer in diesem Jahr nicht sanieren. Weitere 23 Prozent sind sich unschlüssig. Allein der Anteil an den CO2-Kosten beim Heizen wird die skeptischen Hauseigentümer nicht motivieren, ihre Immobilie zu dämmen, eine neue Heizung einzubauen oder die Fenster auszutauschen. Das Stufenmodell schafft mehr Bürokratie und hilft dem Klima nur wenig.

Lesen Sie auch: Sanieren mit Staatshilfe geht auch ohne KfW

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