Wandel im Maklermarkt Wann Immobilienmakler ihr Geld wert sind

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900.000 Maklerbewertungen

So lesen Sie Immobilienanzeigen richtig
Französischer BalkonEigentlich leuchten die Augen eines jeden Wohnungssuchenden, wenn das Wort Balkon in der Anzeige steht. Ist es allerdings ein französischer Balkon, dürfen sich Interessenten nicht zu viel erhoffen. Oft handelt es sich dabei lediglich um eine Art Austritt. Zwar hat der Mieter dann ein bodentiefes Fenster und kann eventuell den Fuß nach draußen setzen, ein Frühstück an der frischen Luft wird aber aufgrund des Platzmangels schwierig. Quelle: obs
Biotop im GartenEin schöner, individuell angelegter Garten - das klingt verlockend. Nicht selten ähnelt der tatsächliche Garten dann eher einem Tümpel als einer natürlichen Parkanlage. Quelle: dpa
Aufstrebendes ViertelWohnen im aufstrebenden Viertel ist zwar sehr schön, aber in der Regel auch sehr teuer. Die Mieten steigen, wie hier im Frankfurter Ostend, deutlich schneller als in anderen Gegenden. Seit die Europäische Zentralbank verkündete, dass sie vom Willy-Brandt-Platz ins Ostend zieht, ist das Wohnen dort deutlich attraktiver geworden. Ein weiteres Problem: Auch in aufstrebenden Vierteln wird meistens gebaut und saniert was das Zeug hält. Quelle: dpa
HandwerkerwohnungAn dieser Wohnung muss wirklich etwas getan werden - und zwar von Profis. Hier sollte also nur zugreifen, wer viel Zeit und Renovierungsgeschick mitbringt. Außerdem sollten aus Ausgleich für die Arbeiten mietfreie Monate rausgehandelt werden. Quelle: dpa
Umgebung mit hohem FreizeitwertWer hier wohnt, muss sich um seine Abendgestaltung keine Sorgen machen. Allerdings dürfte es auch nachts laut sein, Ruhestörungen sollten also fest eingeplant werden. Quelle: dpa
Mietfreier MonatSo viel Glück kann gar keiner haben. Zumindest nicht bei der aktuell angespannten Lage auf den Immobilienmärkten. Vermieter, die einen kostenfreien Monat anbieten, sind mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit im Besitz einer Immobilie, die kein Mensch haben möchte. Quelle: dpa
DenkmalgeschütztHäuser, die unter Denkmalschutz stehen, sind normalerweise besonders alt und oft auch besonders schön. Allerdings ist dem Mieter bei solchen Immobilien meist jegliche bauliche Veränderung untersagt. Quelle: dpa

"Ein objektives Bild"

Ein exklusives Makler-Ranking von WirtschaftsWoche und Immobilienscout24 bietet nun Orientierung auf diesem unübersichtlichen Markt. Im Ergebnis zeigt es die 1000 besten aus 24.000 erfassten Immobilienprofis. Es hilft, Immobilieninteressenten und Eigentümern, einen Makler zu finden, der sein Geld wert ist. „Die Analyse ist das größte Verbrauchervotum zur gewerblichen Immobilienwirtschaft“, sagt Jessica Dewald, Leiterin der Maklerbewertung bei Immobilienscout24. Die Nutzerbewertungen seien besonders hilfreich, da „ein objektives Bild der Leistung vermittelt wird“.

Basis für das Ranking sind rund 900.000 Bewertungen von Käufern und Mietern bei Immobilienscout24, die bis Jahresende 2013 abgegeben wurden. Bewertet wurden die Erreichbarkeit des Maklers, die Qualität des Exposés, die Beratungsleistung und die Übereinstimmung von Immobilie und Exposé. Ins Ranking aufgenommen wurden nur Makler, die mindestens drei Jahre aktiv sind. Außerdem brauchten die Makler eine Mindestanzahl besonders positiver Bewertungen, um sich überhaupt für eine Aufnahme ins Ranking zu qualifizieren. (Weitere Details zur Methodik der Maklerbewertung finden Sie hier.). Als zusätzliche Information weist das Ranking auch aus, wie viele der Kauf- oder Mietinteressenten den jeweiligen Makler weiterempfehlen. So können sich Eigentümer und Immobilieninteressenten vorab über einen Makler informieren, und sich viel Zeit und Ärger ersparen.

Hauptärgernis im Umgang mit Maklern sind die hohen Provisionsforderungen. Generell gilt: In aller Regel bekommt ein Makler Geld nur bei Vertragsabschluss. Es handelt sich um ein Erfolgshonorar, das unabhängig von der Leistung gezahlt wird. Die Höhe hängt davon ab, ob es um Miete oder Kauf geht.

Details zur geplanten Mietpreisbremse

- Für private Mietimmobilien müssen Mieter dem Makler maximal 2,38 Nettokaltmieten inklusive Steuer zahlen. Diese Beschränkung ist gesetzlich geregelt. Bietet der Eigentümer oder Verwalter einer Immobilie diese selbst zur Miete an, darf er keine Provision verlangen. In den meisten Gegenden müssen Mieter den Makler bislang allein zahlen.

Nach dem geplanten Mietrechtsnovellierungsgesetz soll sich das ändern. Die Regierung will das Prinzip einführen: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Damit müssten voraussichtlich von 2015 an meist Vermieter die Provision übernehmen, da sie den Makler beauftragen. Laut Gesetzentwurf dürfen Makler von Mietinteressenten „kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen“ – es sei denn, der Wohnungssuchende hat den Makler schriftlich beauftragt. Regelungen, mit denen Vermieter die Provision doch auf den Mieter abwälzen, sollen unwirksam sein.

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