Wohngebäude Sanierungszwang? Es braucht praktikable Lösungen statt ideologischer Debatten

Kommt der „Sanierungszwang“? Noch ist nichts entschieden in der EU. Quelle: imago images

Das EU-Parlament hat energetische Gebäudevorgaben beschlossen. Doch finale Regeln sind das nicht. Immobilieneigentümer sind massiv verunsichert. Dabei bräuchten sie Planungssicherheit. Ein Kommentar.

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Die Herausforderung ist groß: Gebäude stehen für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs innerhalb der Europäischen Union (EU). Jedes dritte Gebäude ist mehr als 50 Jahre alt. Will die EU also, wie angestrebt, bis 2050 Klimaneutralität erreichen, muss sie an die Gebäude ran. Nur wie? Schon heute gibt es ein Wirrwarr unterschiedlicher Regeln, teils auf EU-Ebene, teils auf nationaler Ebene. Mit Blick in die Zukunft sind die Vorgaben noch unklarer. Selbst das jüngste deutsche Aufregerthema „Heizungsverbot“ ist noch keine beschlossene Sache.

Leider wird auch die Abstimmung im EU-Parlament wenig an der Verwirrung ändern. Dabei geht es hier eigentlich ums große Ganze, nämlich die Energieeffizienz der Gebäude. Auch Wohngebäude müssten demnach in einigen Jahren wenigstens eine bestimmte Energieeffizienz erreichen. Konkret sollen Wohngebäude gemäß der Entscheidung des Europaparlaments bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen, auf einer Skala von A bis G. Als „Sanierungszwang“, mit einer kaum absehbaren Belastung für Immobilieneigentümer, wird das teils heftig kritisiert. 

Doch auch nach dem Votum des EU-Parlaments stehen diese Regeln noch nicht final fest. Jetzt müssen erst noch die EU-Staaten und das Europaparlament einen Kompromiss finden. Ganz am Ende muss jedes Mitgliedsland die Regeln national umsetzen – und könnte dabei noch Spielraum haben. Es wird viel Zeit vergehen. Zeit, die wir eigentlich nicht haben.

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von Cordula Tutt, Max Haerder

Ohnehin kommen eben andere Regelungen hinzu, die teils schon bestehen: etwa ein geplanter CO2-Emissionshandel für Gebäude. In Deutschland wurde eine CO2-Umlage auf fossile Brennstoffe bereits 2021 eingeführt.

Die EU-Kommission erklärt dieses Wirrwarr unterschiedlicher Regeln zum Prinzip: Ein CO2-Preis alleine würde demnach nicht reichen, um den Gebäudebestand wie gewünscht zu verändern. Deshalb soll es ein Mix unterschiedlicher Ansätze richten. Doch das geht an der Lebenswirklichkeit von Immobilieneigentümern vorbei. Viele von ihnen sind älter. Sie müssten damit zwar die Kosten einer Immobiliensanierung oder des Heizungsaustauschs tragen, würden von damit verbundenen Ersparnissen (etwa geringeren Heizkosten) oder höheren Erträgen (wie Mieteinkünften) aber nur noch relativ kurz profitieren. All das in einer Phase steigender Zinsen, die Kredite massiv verteuern.

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Das Risiko ist groß, dass viele Eigentümer in dieser Lage schlicht gar nichts machen. Dabei ist der Immobilienbestand ein träges Wesen, das sich nur über längere Zeit und mit Beharrlichkeit verändern lässt. Noch wird vor allem diskutiert und debattiert, aber viel zu wenig mit Plan und Augenmaß gehandelt.

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