Wohnungsmarkt Berlin erleichtert das Geschäft für Airbnb

Künftig haben Berliner Anspruch auf die Genehmigung einer kurzeitigen Zimmervermietung via Airbnb. Gleichzeitig traf die Stadt Regulierungsmaßnahmen.

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Ein neues Gesetz regelt die zeitweise Vermietung des eigenen Zuhauses an Reisende. Quelle: dpa

Düsseldorf Berliner Bürger können nun ihre Wohnungen zeitlich unbegrenzt an Urlauber vermieten. Allerdings brauchen sie dazu in jedem Fall eine Genehmigung vom zuständigen Bezirksamt. Das ist die Quintessenz aus der Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses zum neuen Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, das am 1. Mai in Kraft treten wird.

Eine Sonderregelung gilt für Zweitwohnungsbesitzer. Sie dürfen ihr Apartment nur für maximal 90 Tage anderen überlassen. Gestrichen wurde die Regelung, dass 60 Vermietungstage im Jahr genehmigungsfrei sind. Airbnb-Deutschland-Geschäftsführer Alexander Schwarz begrüßte das Votum der Abgeordneten ausdrücklich. Airbnb ist eine Internetplattform, die Kurzzeitaufenthalte in Privatwohnungen vornehmlich an Touristen vermittelt. Sie ist deshalb bei Städtereisenden sehr beliebt.

Nach dem neuen Recht besteht ein Anspruch auf die Genehmigung zur kurzeitigen Zimmervermietung. De facto habe es in der Vergangenheit keine Genehmigungen gegeben, betont eine Sprecherin. Zusätzlich kompliziert wurde die Situation in der Vergangenheit durch Gerichtsurteile, wonach Berliner ihre selbst bewohnte Wohnung bis zu 182 Tage im Jahr und mehr vermieten dürfen.

Entsprechende Regeln werden stets auf kommunaler Ebene aufgestellt. Berlin gilt in Deutschland als Paradebeispiel, weil die Wohnungsnot dort besonders groß ist und die Diskussion um Airbnb intensiv geführt wird.

Für viele Stadtväter sind Airbnb und Konkurrent Wimdu aber Mitverursacher von Wohnungsnot. Denn es ist finanziell deutlich lukrativer, die Wohnung tageweise an wechselnde Urlaubsgäste zu vermieten als dauerhaft an einen Mieter.

Am Freitagnachmittag listet Airbnb Angebote von 13 Euro pro Nacht im WG-Zimmer bis zu 66 Euro im 25 Quadratmeter großen Raum in einem Loft auf. Die höheren Mieteinnahmen bei Kurzzeitvermietung lockten Geschäftemacher an, die mit dem Teilen von Wohnraum nichts am Hut hatten.

Sie kauften Eigentumswohnungen oder komplette Miethäuser, um sie an Feriengäste zu vermieten. Um den Schein zu wahren, schrieben sie unterschiedliche Namen auf die Klingelschilder. Den Nachbarn solcher Häuser fiel der Schmu auch nur durch das morgendliche und abendliche Klackern der Rollkoffer auf den Bürgersteigen davor auf.

Diese Auswüchse, die tatsächlich dem Markt Wohnungen entzogen, wollten Städte durch Zweckentfremdungs-Gesetze unterbinden – so auch Berlin. Das rechtfertigt die Forderung einer Genehmigung und das Streichen der Passage, die das freie Vermieten bis zu 60 Tagen im Jahr ermöglichte.

Airbnb geht davon aus, dass die Dauer der Vermietung in den Anträgen gut begründet werden muss. Mit der Genehmigung erhält der Untervermieter eine Registrier-Nummer, die er mit seinem Angebot veröffentlichen muss. Diese Nummer wird also auch bei Airbnb zu sehen sein. Mit Hilfe der Nummer wollen die Ämter prüfen, ob sich die Wohnungsteiler auch an die genehmigten Vermietungstage halten.

Airbnb hat den Vorwurf, dem Markt Wohnungen zu entziehen, stets bestritten. Dieser Vorwurf greife nicht, argumentierte die Gesellschaft, und begründete dies damit, dass die Hauptwohnung nur geteilt und nicht permanent an Urlauber vermietet werde.

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