Wohnungsmarkt Wo Vermieter noch gut verdienen

Seite 5/6

Einige Grundregeln gelten überall

Nicht vergessen dürfen Anleger die Kaufnebenkosten: Makler, Grunderwerbsteuer, Notar. Da viele Bundesländer in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer kräftig erhöht haben, liegen die Kaufnebenkosten insgesamt bei 10 bis 15 Prozent. „Die Kaufkosten gleichen einem Ausgabeaufschlag von 15 Prozent bei einem Fonds, darüber würde sich jeder Anleger zu Recht aufregen“, sagt Lothar Koch vom Vermögensverwalter GSAM + Spee. Unser 1,5-Zimmer-Apartment in München etwa hätte nach Kaufnebenkosten noch eine Rendite von 3,3 Prozent. Die muss noch versteuert werden, wobei Kaufnebenkosten steuermindernd abgesetzt werden können. „Netto springen aber, je nach Steuersatz, oft keine zwei Prozent mehr heraus“, sagt Vermögensmanager Fischl. Anleger müssen sich dann mit der Hoffnung auf Wertsteigerung trösten – oder die Miete kräftig erhöhen.

Wer für die Zukunft noch Großes vorhat, sollte dafür eine der zehn wettbewerbsfähigsten Städte der Welt auswählen – denn dort werden 2025 die größten Talente sitzen. Faktoren wie Infrastruktur und Finanzkraft zählen.

Was immer schwieriger wird. In den Metropolen dürfte künftig auch die Mietpreisbremse den Gewinn drücken. Neubauten sind davon ausgenommen; im Bestand können Vermieter bei Neuvermietungen nun maximal zehn Prozent mehr nehmen als die ortsübliche Vergleichsmiete. Darüber hinaus gehende Erhöhungen sind nur nach „umfassender Sanierung“ erlaubt; also, wenn im Prinzip der Neubauzustand hergestellt wird.

Wann und wo genau die Bremse eingeführt wird, bestimmen die Bundesländer. Jeder zweite Vermieter versucht aktuellen Umfragen zufolge, vorher noch schnell eine Mieterhöhung durchzudrücken. „Wenn in München, Stuttgart oder Hamburg jetzt ein Mieter freiwillig auszieht, knallen dort die Sektkorken“, erzählt Moll. Denn dann lässt sich die Miete noch mal hochschrauben – bevor die Bremse kommt, die nicht rückwirkend gelten wird.

Einige Grundregeln gelten überall: Mietshäuser und -wohnungen sollten nie, auch nicht unter großem Zeit- und Konkurrenzdruck, „wie gesehen“ gekauft werden. Das Mindeste ist eine detaillierte kaufmännische und technische Aufstellung: Welche Reparaturen stehen an? Wer zahlt wie viel Miete und hat wie viel Kaution hinterlegt? Gibt es Mietminderungen oder Androhung einer solchen? Details im Kaufvertrag wie „Herr Maier von der dritten Etage hat drei Mal per E-Mail auf zu niedrige Temperatur an Winterabenden hingewiesen“ oder „Frau Müller droht wegen defekter Haustür mit Minderung ab 1. Juli“ sind keineswegs übertrieben, ebenso bekannte technische Mängel oder Nachbarschaftskonflikte.

Auf Kredit

Genau nachrechnen lassen

Bei Wohnungen sollten die Protokolle der Eigentümerversammlungen eingesehen, bei Häusern die Bauprüfabteilung der Gemeinde um die Bauakte gebeten werden: Ein nicht verzeichneter Anbau dürfte schwarz erstellt sein, eine frühere Reinigung im Laden, der heute die Pizzeria beherbergt, könnte eine teure Bodensanierung nach sich ziehen. Viele Neuvermieter machen den Fehler, sofort nach dem Kauf zu viel zu sanieren. Anfangs sollten nur echte Mängel behoben werden: Übersteigen die Sanierungskosten in den ersten drei Jahren 15 Prozent des Gebäudeanteils (ohne Grundstückswert) am Kaufpreis, dürfen Vermieter die Sanierungen nicht als Werbungskosten von ihrer Steuerlast abziehen, sondern nur, wie die ganze Wohnung, mit zwei Prozent pro Jahr abschreiben – ein Nachteil. Besonders in den Metropolen, wo der Grundstückswert einen großen Anteil am Kaufpreis hat, sollten Vermieter vor Sanierungsprojekten ihren Steuerberater genau rechnen lassen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%