Wohnungsmarkt Gerichte hebeln die Mietpreisbremse aus – Staat will gegenlenken

Justizministerin Katarina Barley will die Mietpreisbremse rasch reformieren. Eile ist nach einem weiteren Gerichtsurteil angebracht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Landgericht Frankfurt erklärte die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam. Quelle: dpa

Düsseldorf Die Deutschen stöhnen über die seit Jahren steigenden Mieten. Vor allem die kleinen Leute leiden, weil sie in vielen Großstädten mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens an ihre Vermieter überweisen müssen. Deshalb muss die Mietpreisbremse verschärft werden, ist die neue Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD), überzeugt.

Damit liegt sie ganz auf der Linie ihres Vorgängers und Parteifreundes Heiko Maas. Doch er bekam seine Gesetzesänderung in der alten Großen Koalition vor den Bundestagswahlen im vergangenen Herbst nicht mehr durch.

Nun hat es Barley eilig. Noch vor der Sommerpause will sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, kündigte sie am vergangenen Sonntag in der ARD an.

Eile tut Not. Denn schon wieder hat ein Gericht in einem Bundesland die alte, noch gültige Mietpreisbremse ausgehebelt. Zwar handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Doch in vergleichbaren Fällen orientieren sich die Richter anderer Gerichte an rechtskräftigen Urteilen ihrer Kollegen.

Nach aktuellem Recht ist es Vermietern untersagt, nach Mieterwechseln die Miete um mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben. Doch besteht dieses Recht nur in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten.

In welcher Stadt der Wohnungsmarkt angespannt ist, entscheiden die Landesregierungen. Sie haben in Summe mehr als 300 Städten einen angespannten Wohnungsmarkt attestiert.

Doch das Landgericht Frankfurt erkennt das Attest der hessischen Landesregierung nicht an. Am Dienstag entschied es, dass die Landesregierung die angespannte Wohnungslage in den 16 Städten Hessens nicht ausreichend begründet hat (Az.: 2-11 S 183/17). Zum Zeitpunkt des Erlasses habe nur ein Begründungsentwurf vorgelegen.

Vermieterverbänden wie Haus & Grund kommt das Urteil gelegen: „Sowohl die ungenügende, löchrige Vorbereitung als auch der fehlende grundsätzliche Nutzen der Mietpreisbremse werden durch dieses Urteil deutlich“, sagt der Verbandsgeschäftsführer des Landes Hessen, Younes Frank Ehrhardt.

Das letzte Wort ist in Hessen noch nicht gesprochen, denn das Landgericht hat wegen der besonderen Bedeutung des Urteils Revision zugelassen. Sollte es zur Revision kommen, wird überprüft, ob die Richter am Landgericht Rechtsfehler begangen haben.

Die Umstände, die einen Frankfurter Mieter bewogen hatten, vor Gericht gegen die Mietpreisbremse vorzugehen, werden in der nächsten Instanz keine Rolle spielen. Er hatte wegen einer zu hohen Miete geklagt.

Auch bayerische Richter halten die Mietpreisbremse für unwirksam

Es ist nicht die erste Entscheidung dieser Art. Am 6. Dezember 2017 urteilte das Landgericht München, die Mietpreisbremse in Bayern sei unwirksam (Az.: 14 S 10058/17).

In Bayern soll nach dem Willen der Landesregierung die Mietpreisbremse in 138 Städten gelten. Dass der Münchener Wohnungsmarkt angespannt ist und deshalb die Mietpreisbremse in der Stadt mit den höchsten Mieten Deutschlands gerechtfertigt ist, zogen die Richter in München mit keiner Silbe in Zweifel. Aber an der Begründung hapere es, montierten sie.

Um beurteilen zu können, ob sich der Vermieter an die Mietpreisbremse hält, hatten zwei Münchener Mieter von ihrem Vermieter Auskunft über die Miete ihrer Vormieter verlangt und waren damit vor dem Landgericht gescheitert.

Genau an diesem Punkt setzen die Überlegungen der neuen Justizministerin Barley an. Der neue Gesetzentwurf dürfte analog zu den Überlegungen ihres Vorgängers Maas eine Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber dem neuen Mieter über die Höhe der Miete seines Vorgängers enthalten.

Die gab es zuvor nicht. Wenn sich herausstelle, dass die Miete zu hoch sei, solle Geld zurückgefordert werden können, kündigte Barley an.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%