Wohnungsnot Steueranreiz für Investoren soll Wohnungsbau ankurbeln

Bis 2021 sollen nach dem Willen der Bundesregierung 1,5 Millionen Wohnungen gebaut werden. Steuervergünstigungen sollen das nun ermöglichen.

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Die IG BAU hatte die Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung zuletzt kritisiert. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will am Mittwoch die geplanten Steueranreize auf den Weg bringen, von denen sie sich eine Beschleunigung des Mietwohnungsbaus erhofft. Private Investoren sollen über vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen können.

Zusammen mit der üblichen jährlichen Abschreibung von zwei Prozent können sie somit in den ersten vier Jahren 28 Prozent bei der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung zehn Jahre vermietet wird. Eine Mietenobergrenze für die geförderten Wohnungen ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen, der der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag.

Dem Staat entgehen durch die Steuervorteile dem Entwurf zufolge jährlich etwa 235 Millionen Euro. Die Förderung gilt nur für Bauanträge oder Bauanzeigen nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022. Luxuswohnungen sollen nicht gefördert werden: In den Genuss der Steuervorteile kommen Investoren nur, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.

Für die Sonderabschreibung geltend machen können Investoren aber höchstens 2000 Euro pro Quadratmeter. Anders als eine im Frühjahr 2016 gescheiterte weitaus höhere Sonderabschreibung ist die nun geplante Förderung nicht auf Gebiete beschränkt, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt.

Die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warf der Bundesregierung vor, sie werde im ersten Regierungsjahr das selbstgesteckte Neubauziel um etwa 75.000 Wohnungen verfehlen. In diesem Jahr werde voraussichtlich nicht einmal die Marke von 300.000 Neubauwohnungen erreicht, erklärte IG-BAU-Chef Robert Feiger. Wenn die große Koalition ihr Ziel von 1,5 Millionen Neubauwohnungen bis 2021 erreichen wolle, sei jährlich der Bau von 375.000 Wohnungen erforderlich.

Befristete Maßnahmen wie die Sonderabschreibung oder das Baukindergeld gäben der Bauwirtschaft keine verlässliche Perspektive. Beim „Wohn-Gipfel“ am Freitag im Kanzleramt werde die IG BAU eine massive Erhöhung der Gelder für den sozialen Wohnungsbau fordern.

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