Wohnungssuche Wozu brauchen wir noch Immobilienmakler?

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Mangelnder Wohnraum ist eigentliches Problem

In welchen Städten der Leerstand am höchsten ist
Platz 10: SalzgitterDer Stahlabstich erleuchtet den Himmel über dem Stahlwerk der Preussag in Salzgitter. Die Stadt liegt im Südosten des Landes Niedersachsen.Leerstandsquote: 9,8 ProzentFreie Wohnungen: 5398Eigentümerquote: 49,6 Prozent Quelle: AP
Platz 9: PrignitzRadfahrer fahren auf dem Elberadweg bei Abbendorf in der Prignitz. Der Landkreis befindet sich im Norwesten Brandenburgs.Leerstandsquote: 9,8 ProzentFreie Wohnungen: 4274Eigentümerquote: 48,8 Prozent Quelle: dpa
Platz 8: SchwerinDunkle Regenwolken ziehen über das Schloss von Schwerin. Die Stadt ist die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern.Leerstandsquote: 10,7 ProzentFreie Wohnungen: 6040Eigentümerquote: 15,7 Prozent Quelle: dpa
Platz 7: ZwickauZwickau ist bekannt für das DDR-Symbol Trabi. Die Stadt war die Geburtsstätte des legendären Trabant, hier treffen sich Fans des legendären Kleinwagens zum Internationalen Trabi-Treffen. Zwickau liegt im südwestlichen Teil des Freistaates Sachsen.Leerstandsquote: 11,3 ProzentFreie Wohnungen: 21.122Eigentümerquote: 37,3 Prozent Quelle: dpa
Platz 6: Halle an der SaaleEin Blick auf das wieder eröffnete Wilhelm-Friedemann-Bach-Haus in Halle (Saale). Halle ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Sachsen-Anhalt.Leerstandsquote: 11,5 ProzentFreie Wohnungen: 15.971 Eigentümerquote: 16,0 Prozent Quelle: dpa
Platz 5: GeraEin Blick auf die ehemalige Landeszentralbank in Gera. Gera liegt im Osten Thüringens. Sie ist die bevölkerungsmäßig größte Mittelstadt Deutschlands. Leerstandsquote: 12,1 ProzentFreie Wohnungen: 7234Eigentümerquote: 21,5 Prozent Quelle: dpa
Platz 4: LeipzigEine Fischaugenaufnahme zeigt einen Blick über Leipzig im Freistaat Sachsen.Leerstandsquote: 12,1 ProzentFreie Wohnungen: 38.490 Eigentümerquote: 12,9 Prozent Quelle: dpa

Ob dieser Kampf auch mit dem Bestellerprinzip weiter ausgetragen wird? In weniger gefragten Wohngegenden dürfte sich in der Tat wenig ändern. In Ballungsräumen kommt es auf darauf an, wie die Vermieter ticken. Wollen sie Geld sparen und schrecken vor einer Mieterhöhung zurück, dürften sie künftig selber versuchen, einen Nachmieter für ihre Wohnung zu finden. Andere werden nicht auf einen Makler verzichten können. Das gilt für ältere Personen genauso wie für Immobilienbesitzer, die nicht vor Ort sind. Sie dürften auch in Zukunft zwangsläufig auf einen Makler angewiesen sein.  

Für Interessenvertreter Schick zielt die Reform an den wahren Problemen vorbei. „Die Einführung des Bestellerprinzips ist Augenwischerei“, sagt Schick. Damit wolle die Politik von ihren eigenen Fehlern ablenken. „Gegen das geringe Angebot an Wohnraum in Ballungsgebieten hätte längst etwas getan werden müssen“. Denn der beste Schutz vor steigenden Mieten sei mehr Wohnraum.

Für Makler ist die Reform trotzdem eine Chance. Sie können ihr Image aufpolieren, in dem sie sich wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren. Auf die Suche nach einem geeigneten Mieter oder einer passenden Immobilie. Bis dahin ist es aber ein weiter Weg. Denn das schlechte Image kommt nicht von ungefähr, die Branche muss professioneller werden. In Deutschland brauchen Immobilienmakler keine spezielle Ausbildung. Erforderlich ist nur ein Gewerbeschein. Wer also einmal ein paar Hundert Euro bezahlt hat, kann mit der Vermittlung beginnen. In anderen Ländern ist das anders, da brauchen Makler eine Ausbildung. In Frankreich beispielsweise brauchen Makler einen Uniabschluss, um arbeiten zu dürfen. Der IVD will den Beruf auch in Deutschland professionalisieren. „Die Gewerbeerlaubnis muss an eine Mindestqualifikation gekoppelt werden“, sagt Schick. Bisher habe die Politik davon die Finger gelassen, aus Angst vor mehr Regulierung. Schon jetzt würden allerdings immer mehr Einsteiger Qualifikationen wie eine kaufmännische Ausbildung mitbringen.

Zusätzlich gibt es seit einigen Jahren einen Ombudsmann für Immobilien. Bei Hans-Eberhard Langemaack können Verbraucher immobilienrechtliche Beschwerden einreichen – allerdings erst ab einem Streitwert von über 3000 Euro. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Laut dem jüngsten Geschäftsbericht wurden im letzten Jahr insgesamt 60 Beschwerdefälle vorgelegt. Das klingt zunächst wenig. Allerdings ist die Schlichtungsstelle deutlich weniger bekannt als etwa die der Banken oder Versicherer. Gleichzeitig gilt sie nur für Verfahren, bei denen ein im IVD organisierter Makler beteiligt ist. Allen Mietern und Immobilienkäufern ist damit also längst nicht geholfen.   

Ob Mieter letztlich von der Umstellung auf das Bestellerprinzip profitieren, ist fraglich. Zumindest in den vor allem relevanten Ballungsräumen liegt die Vermutung nahe, dass die Kosten einfach auf die Miete geschlagen werden. Die Politik muss diese Möglichkeit im Auge behalten und einen sinnvollen Weg finden, um Mieter davor zu schützen.

Für die Maklerbranche allerdings bietet die Reform eine große Chance. Sie kann sich professionalisieren. Die Änderung könnte zu einer schmerzhaften, aber längst überfälligen Imagekur werden.            

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