Zuallererst sollten Sie den akuten Schimmelbefall loswerden. Handelt es sich nur um wenige kleine Stellen, können Sie selbst tätig werden. Am einfachsten geht das mit Alkohol. Der sollte jedoch aus der Apotheke oder dem Fachhandel stammen, da er mindestens 70-prozentig sein sollte. Achtung: Essig, der oft als Hausmittel empfohlen wird, eignet sich hingegen nicht, im Gegenteil: In seinem sauren Umfeld gedeiht Schimmel besonders gut. Sind größere Flächen betroffen, sollten Sie einen Spezialisten einschalten.
Am wichtigsten ist jedoch, dafür zu sorgen, dass der Schimmel nicht wiederkommt. Hat er sich nur durch Ihre Nachlässigkeit angesiedelt, ist das vergleichsweise einfach. Lüften Sie mindestens dreimal pro Tag, und zwar indem Sie alle Fenster für mindestens fünf Minuten weit aufreißen. Hier und da ein Fenster auf Kipp zu stellen und das dafür länger, hilft nicht nur kaum gegen Schimmel, es verschwendet auch viel Heizenergie.
Achten Sie zudem darauf, dass kein Raum komplett auskühlt, auch dann nicht, wenn er unbenutzt sein sollte. Und trocknen Sie Ihre Wäsche wenn es sich irgendwie vermeiden lässt nicht in der Wohnung, sondern im Wäschekeller oder draußen. Selbst im Winter.
Ist der Schimmel nicht auf Ihr Verhalten, sondern auf Baumängel zurückzuführen, wird die Bekämpfung schwieriger. Entsteht der Schimmel auf sogenannten Wärmebrücken, also schlecht oder gar nicht gedämmten Bauteilen, gibt es immerhin eine erste Hilfe: Rücken Sie die Möbel mindestens zehn Zentimeter von der Wand oder lassen Sie die Wand am besten ganz frei.
Ob Schimmel durch Lüften oder nur durch bauliche Veränderungen beseitigt werden kann, ist nicht immer ganz einfach zu bewerten. Energieexpertin Jünnemann rät, mit einem Hygrometer mehrere Tage in Folge die Luftfeuchtigkeit in den betroffenen Räumen zu prüfen. Liegt die Luftfeuchtigkeit trotz regelmäßigen Lüftens über 60 Prozent, ist es wahrscheinlich, dass der Fehler nicht (nur) in Ihrem Verhalten liegt.
Kann dem Problem nicht mit besserem Lüften oder Heizen beigekommen werden, sollten Sie über eine Lüftungsanlage nachdenken und Zweifel gar über eine Veränderung der Bausubstanz. Steckt der Schimmel im Putz oder im Dämmmaterial selber, führt kein Weg daran vorbei, baulich nachzubessern.
Wer muss für den Schimmel zahlen?
In selbstbewohnten Immobilien ist der Fall klar: Der Eigentümer muss alle Kosten tragen. Weniger eindeutig ist die Lage bei Mietwohnungen. Sind Baumängel verantwortlich für den Schimmelbefall, muss der Eigentümer Schimmel wie auch Mängel beseitigen. So lange kann der Mieter die Miete kürzen. Dabei sollte er jedoch vorsichtig sein: In vielen Mietverträgen ist detailliert vorgegeben, wie oft und intensiv gelüftet werden muss. Hat der Mieter diese Vorgaben nicht eingehalten, kann der Vermieter ihn wiederum für den Schimmel verantwortlich machen.
Da Schuld und Unschuld jedoch nur sehr schwer zu belegen sind, rät Verbraucherschützerin Jünnemann Mietern und Vermietern dringend dazu, miteinander zu sprechen und sich gütlich zu einigen. Werde ein Streit um Schimmel hingegen vor Gericht ausgetragen, könne es teuer werden und lange dauern – und viel Zeit sei etwas, dass man mit Schimmel in der Wohnung nicht habe.