Kirche Lohnt sich Kirche?

Glaubenszweifel, Missbrauchsskandale und Kritik an der Kirchenführung stehen zwar im Vordergrund. Am Ende aber treibt die Kirchensteuer Christen zum Austritt – ein handfestes materielles Motiv. Zeit deshalb für eine ökonomisch-ökumenische Bilanz.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Pfarrer Steinhäuser freut sich auch über nicht-zahlende Gäste Quelle: Frank Reinhold für WirtschaftsWoche

Freie Plätze in einem guten Kinderhort sind ähnlich rar wie Sechser im Lotto. Angehende Eltern halten deshalb schon vor der Geburt Ausschau – und nutzen jede Gelegenheit, um Informationen einzuholen. So wird bei der Schwangerschaftsgymnastik der Düsseldorfer Elternschule nicht nur gemeinsam geschwitzt. „Die katholische Kindertagesstätte in der Altstadt ist wirklich gut“, berichtet eine Mutter in der Pause zwischen Wadendehnung und Beckenkreisen. Ihre erste Tochter, mittlerweile fünf Jahre alt, habe sich da sehr wohl gefühlt. Die Plätze seien zwar begehrt, aber „wer in der Kirchengemeinde aktiv ist, hat auch bei der Tagesstätte gute Karten“. Die werdende Mutter auf der nächsten Yogamatte, Ende 20, ist für den Tipp dankbar.

Mitglieder bevorzugt

„Wir dürfen katholische Kinder aus unseren Gemeinden bevorzugen“, räumt Pfarrer Rolf Steinhäuser ein. Er betreut die Düsseldorfer Gemeinden Sankt Maximilian, Sankt Lambertus und Maria Empfängnis und ist auch Vorsitzender der Kindertagesstätte. Tatsächlich seien die 40 Plätze in der 2004 neu gebauten Tagesstätte in der Altstadt besonders gefragt. Die Folge: Obwohl die Tagesstätte prinzipiell allen Kindern offensteht, sind 90 Prozent dort katholisch, berichtet Steinhäuser – und lässt seinen Blick durch das Pfarrbüro schweifen, über die wilde Sammlung von Topfpflanzen und kleinen Figuren auf der Fensterbank, das abgesessene Ledersofa mit dem Stoffhund in der Ecke. Hängen bleibt er an der Tafel neben dem Sofa. „Wo aber der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit“, steht darauf geschrieben.

Überraschende Ergebnisse

Darf sich die Kirche aber so viel Freiheit nehmen? Ist es legitim, dass sie ihre Mitglieder bevorzugt, obwohl doch auch ihre Kindergärten zum Großteil vom Staat finanziert werden? Bekommen Kirchenmitglieder für ihre Kirchensteuer nicht nur die – ohnehin unbezahlbare – seelische Erbauung, seelsorgerische Begleitung und tröstliche Aussicht auf ein Leben nach dem Tod, sondern geldwerte Vorteile hier auf Erden? Und sind, andersherum, Atheisten oder aus der Kirche Ausgetretene Schmarotzer, wenn sie kirchliche Leistungen beanspruchen, seien es Kindergärten oder Schulen – oder wenn sie zu Weihnachten mit der Familie in die Christmette gehen, der schönen Stimmung wegen?

Die Suche nach Antworten führt quer durch Deutschland und zu überraschenden Ergebnissen.

Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche, Kirchensteueraufkommen

Reden wir also über Geld: Kinder zahlen nichts. Sobald Getaufte eigenes Einkommen haben, greifen die Kirchen darauf zu: In den meisten Bundesländern müssen Mitglieder neun Prozent ihrer Lohn-, Einkommen- und Abgeltungsteuer zusätzlich als Kirchensteuer abführen, in Baden-Württemberg und Bayern sind es acht Prozent. Ein Single mit 60.000 Euro Einkommen zahlt rund 1250 Euro Kirchensteuer.

Seit Jahren verlieren die Kirchen Mitglieder. Zum einen, weil weniger Kinder getauft als Christen bestattet werden. Zum anderen wegen der Austritte: Schätzungen zufolge traten 2010 allein 180.000 Katholiken aus, 40 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ein starkes Motiv dafür waren die Missbrauchsskandale.

Geld ist der entscheidende Faktor

Insgesamt gibt es in Deutschland 48,5 Millionen Katholiken und Protestanten, rund 4,6 Millionen weniger als vor  zehn Jahren. Zusammen haben sie 2010 etwa neun Milliarden Euro Kirchensteuer gezahlt.

Für viele spielt Geld bei der Entscheidung über den Austritt eine große Rolle. So gaben in einer Umfrage der evangelischen Kirche 56 Prozent der Ausgetretenen „Ersparnis von Kirchensteuer“ als wichtigstes Motiv an. Dass 2008 rund 30 Prozent mehr Mitglieder die Kirchen verlassen haben als ein Jahr zuvor, lag auch am Geld: Die Debatte um die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer, auf die auch Kirchensteuer erhoben wird, hätte viele Mitglieder verunsichert, sagen die Kirchen.

Kundenpflege

Generell wollen Kirchen gut verdienende Mitglieder nicht so stark belasten wie der Staat. Ab einem gewissen Einkommensniveau kappen sie die Kirchensteuer: Sie darf dann einen fixen Anteil am zu versteuernden Einkommen nicht überschreiten. Das diene der „Kundenpflege“, heißt es aus der evangelischen Kirche.

So müsste ein Kirchenmitglied in Berlin mit einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro im Jahr eigentlich 4934 Euro Kirchensteuer zahlen, 3,3 Prozent des Einkommens nach Abzug von Freibeträgen. Das jedoch liegt über dem Berliner Limit von 3,0 Prozent. Tatsächlich zahlt der Berliner deshalb nur 4500 Euro. Der maximale Anteil der Kirchensteuer am steuerlichen Einkommen liegt zwischen 2,75 Prozent (Protestanten in Württemberg) und 4,0 Prozent (Katholiken in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland). Einzig Bayern gewährt die prozentuale Beschränkung nicht. Wichtig: In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern müssen Mitglieder bei der Kirche einen Antrag stellen, damit die Steuer gekappt wird. Das lohnt sich frühestens ab einem jährlichen Steuereinkommen von 100.000 Euro.

Je nach Region erheben Gemeinden auch noch Kirchgeld, eine Art Ortskirchensteuer von in der Regel weniger als 100 Euro pro Jahr. Das zahlen Mitglieder unabhängig von der Kirchensteuer.

Motorradgottesdienst in Quelle: dpa

Ist bei Ehepaaren nur ein Ehepartner Mitglied der Kirche und geben beide Partner eine gemeinsame Steuererklärung ab, können die Kirchen auch das „besondere Kirchgeld“ verlangen. Darüber sichern sie sich einen Obolus, wenn zum Beispiel eine Hausfrau Kirchenmitglied ist, der allein verdienende Ehemann dagegen nicht. Kirchen können von einem Paar mit einem Einkommen von 110.000 Euro, das komplett vom Nicht-Kirchenmitglied erzielt wird, 840 Euro besonderes Kirchgeld verlangen. Zum Vergleich: Wären beide in der Kirche, müssten sie 2700 Euro Kirchensteuer zahlen.

Viele Nicht-Kirchenmitglieder ärgern sich darüber, wenn ihr Einkommen mit einer Kirchenabgabe belastet wird, obwohl sie nicht der Kirche angehören. Doch Gerichte haben dieser Praxis ihren Segen erteilt: So urteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2010, dass zwar nicht das Einkommen des Nicht-Kirchenmitglieds, wohl aber „der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten“ besteuert werden dürfe. Angesichts der „Schwierigkeiten der Bestimmung des Lebensführungsaufwands“ dürfe dieser „nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten“ bemessen werden.

"Kirchensteuer-Drückeberger"

Vor allem die armen Kirchen im Norden und Osten Deutschlands treiben das besondere Kirchgeld ein. In Nordrhein-Westfalen greift nur die evangelische Kirche darauf zurück. „Die Leute haben Schwierigkeiten nachzuvollziehen, dass das fair und sachgerecht ist“, sagt der katholische Pfarrer Steinhäuser.

Andererseits haben auch Kirchenmitglieder Probleme mit vermeintlichen Kirchensteuer-Drückebergern. „Wir sind bei der Bewerbung um einen Kindergartenplatz von einer Familie ausgestochen worden, in der Mutter plus Kinder in der Kirche sind und alle kirchlichen Leistungen bis hin zum Krippenspiel zu Weihnachten nutzen, der gut verdienende Ehemann aber ausgetreten war“, berichtet eine Ärztin aus dem Ruhrgebiet. „Da fällt es gar nicht mehr so leicht, christliche Nachsicht walten zu lassen.“

Kirchliche Leistungen

Doch was sind „kirchliche Leistungen“ – mal abgesehen von dem zutiefst christlichen Gedanken, dass Glaube nur in einer Gemeinschaft praktizierbar ist?

Kirchenmitglieder bekommen für ihr Geld vor allem eine Betreuung vor Ort. Auch wenn Priestermangel und Sparzwänge ihre Spuren hinterlassen, können Gläubige oft noch an einem abwechslungsreichen Gemeindeleben teilnehmen, das vom sonntäglichen Gottesdienst über Pfadfindergruppen für die Kinder bis zum Seniorenkaffee reicht. Dieser soziale Austausch wirkt anscheinend: So kam eine US-Studie zu dem Ergebnis, dass regelmäßige Kirchgänger knapp sieben Jahre länger leben als der Rest der Bevölkerung, vor allem wegen des Zusammenhalts in der Kirche. „Ob jemand Steuern zahlt, kontrollieren wir an der Kirchentür aber natürlich nicht“, sagt Pfarrer Steinhäuser. Er freue sich über jeden Gottesdienstbesucher – auch wenn einer kein Kirchenmitglied sei. Sein Chef, der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner, sieht es ähnlich: Die Kirche sei ein Haus für alle Menschen. „Hier gibt es Zutritt ohne Eintrittskarten.“

Thomas Begrich

Sakramente wie Firmung oder Eheschließung gibt es exklusiv nur für Kirchenmitglieder – sie dienen schließlich auch der Festigung des Glaubens. Zieht man sie zur Berechnung von Soll und Haben auf der Kirchenbank mit heran, fallen sie durchaus ins Gewicht. Bei der Hochzeit etwa muss wenigstens Braut oder Bräutigam Kirchenmitglied sein. „Mit denen treffe ich mich zur Vorbereitung dann zwei oder drei Mal“, sagt Pfarrer Steinhäuser. Für ihren großen Tag wollten die Brautleute natürlich auch einen Kirchenmusiker, Blumenschmuck und einen Küster, der sich um alles kümmert. Theoretisch kämen so „erkleckliche Beträge“ zusammen. „Wir nehmen dafür aber in der Regel nichts, das ist inklusive.“

Im Mitgliedsbeitrag inbegriffen ist auch die Betreuung nach dem Tod. „Wer ausgetreten ist, wird nicht kirchlich beerdigt“, sagt Steinhäuser. Eigentlich. Nur wenn das Begräbnis Angehörigen sehr wichtig sei, gebe es Ausnahmen: „Da muss man die pastorale Situation würdigen.“

Kulanzleistung – so hieße das wohl bei einem normalen Unternehmen.

Vorteile beim Kindergartenplatz

Abseits des spirituellen Lebens haben Kirchenmitglieder nicht nur bei der Suche nach einem Kindergartenplatz Vorteile. Auch kirchliche Schulen genießen oft einen guten Ruf. Die Plätze dort sind begehrt, insgesamt finden etwa nur knapp neun Prozent der Gymnasiasten einen Platz an einer kirchlichen Privatschule. Die richtige Konfession kann zur Eintrittskarte werden. Zwar haben die 2010 bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen bei einigen Eltern für Verunsicherung gesorgt. Doch dem Schülerandrang tut das keinen Abbruch.

Während des Studiums können Studenten mit guten Noten nicht nur von politischen Parteien gefördert werden. Auch die Kirchen vergeben über das katholische Cusanuswerk und das Evangelische Studienwerk Villigst staatlich finanzierte Stipendien – an Studenten und Doktoranden der jeweiligen Konfession. Je nach Einkommen der Eltern können Studenten bis zu 665 Euro monatlich erhalten.

Einige Kirchengemeinden besitzen auch Wohnungen, die sie an Gemeindemitglieder vermieten. Mit etwas Glück kommen Interessenten über die Lambertus-Gemeinde von Pfarrer Steinhäuser an eine zentral gelegene Vier-Zimmer-Wohnung mit 113 Quadratmetern für günstige 1000 Euro inklusive Nebenkosten. Und das Meister-Gerhard-Werk des Erzbistums Köln gewährt Paaren mit mindestens einem katholisch getauften Kind zinslose Baukredite.

Die meisten kirchlichen Dienstleistungen haben zwar keinen Preis. Doch der Vergleich mit alternativen weltlichen Angeboten zeigt, dass Kirchenmitglieder für ihr Geld auch etwas geboten bekommen. Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten, hat für die WirtschaftsWoche berechnet, wie viel eine Familie über ihr ganzes Leben an Kirchensteuer zahlt. Wenn die Familie aktiv am kirchlichen Leben teilnimmt und die Kinder auf eine kirchliche Schule schickt, fällt die Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen positiv aus: Kirche lohnt sich für sie.

Was passiert mit dem Geld?

Gottesdienste, Orgelkonzerte oder Pfadfindergruppen richten sich nicht nur an die eigenen Mitglieder, sondern stehen allen offen. In Schulen und Kindergärten, vor allem in besonders gefragten, spielt die Konfession zwar eine wichtige Rolle, aber in der Regel dürfen sich auch Nicht-Kirchenmitglieder bewerben.

Schwarzfahrer der Kirche sind die Nicht-Mitglieder jedoch nicht. Kirchliche Schulen zum Beispiel finanzieren sich nur zu einem geringen Teil aus Kirchensteuer. Oft schießt der Staat 90 Prozent bei. Wer Steuern zahlt, finanziert auch diese Schulen mit. Sind kirchliche Kindergärten und Schulen also staatlich? Betreibt die Kirche hier gar Etikettenschwindel?

Thomas Begrich arbeitet im Kirchenamt in Hannover, einem modernen, einem lichtdurchfluteten Backsteinbau – und er hat diese Frage schon oft gehört. „Nicht das Geld allein bestimmt, wie etwas getan wird“, kontert der Leiter der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Zwar stamme der größte Teil der finanziellen Mittel für Kindergärten und Schulen aus staatlicher Hand. Kirchliche Krankenhäuser kämen sogar komplett ohne Kirchensteuermittel aus. Doch die Kirchen „tragen das unternehmerische Risiko. Das ist entscheidend.“

Kostenblöcke sind vor allem Personal und Kirchen. Das reiche Erzbistum Köln etwa rechnet 2011 mit 509 Millionen Euro Kirchensteuer. 75 Prozent davon nutzt es für Seelsorge, Priesterseminare und Kirchen sowie die Altersversorgung des Kirchenpersonals. Elf Prozent fließen in Bildungseinrichtungen, Schulen und Internate. Mit den restlichen 14 Prozent unterstützt die Kirche Menschen in Not sowie Gemeinden in ärmeren Ländern. Kirchenkritiker halten den Anteil für soziale Zwecke für zu gering. „Die Seelsorge der Pfarrer vor Ort ist aber auch soziale Arbeit“, kontert Begrich.

Die allerdings auch wieder vom Staat mit bezahlt wird: Außer Hamburg und Bremen zahlen alle Länder Staatsleistungen, ein Überbleibsel aus der Säkularisierung vor mehr als 200 Jahren, als der Staat kirchliche Ländereien enteignete. „Im Prinzip sind das Pachtersatzleistungen“, sagt Begrich.

Für 2011 sehen die Haushaltspläne der Bundesländer rund 475 Millionen Euro solcher Zahlungen an die Kirchen vor. In Bayern etwa fließen 2,4 Millionen Euro für die Renten von 42 Domvikaren und 39,7 Millionen als „Zuschuss zur Besoldung der Seelsorgegeistlichen“.

Begrich will, dass die Staatsleistungen irgendwann durch eine Einmalzahlung abgelöst werden. „Wenn ich Finanzminister wäre, hätte ich das längst gemacht“, sagt er. Damit die Kirchen der Ablösung zustimmen, müssten die Zinserträge aber wohl wenigstens das Niveau der aktuellen Staatsleistungen erreichen: Bei vier Prozent Zinsen wären auf einen Schlag rund zwölf Milliarden Euro fällig. Das ist politisch kaum durchsetzbar.

Während der Staat weiter zahlt, ziehen viele Kirchenmitglieder einen Schlussstrich. „Die Kirchensteuer ist meist nicht der Grund für einen Austritt, aber oft der Anlass“, sagt Begrich. Meist sei sie der letzte Schritt, weil Mitglieder merkten, dass die Kirche für sie keine Bedeutung mehr habe. „Wenn die sich fragen, was ihnen die Kirche bringt, müssen wir uns fragen, ob wir einen guten Job gemacht haben.“

Der Steuer-Rebell

Hartmut Zapp sagt, die Kirche sei ihm wichtig, und er habe auch nicht den Glauben verloren. Trotzdem ging der emeritierte Kirchenrechtler aus Freiburg im Juli 2007, „an einem wunderschönen Sommertag“, auf das Standesamt im badischen Staufen und erklärte seinen Austritt aus der katholischen Kirche. Auf sein Drängen ergänzte die Standesbeamtin auf dem Formular „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Das ist ihm wichtig: Raus aus der Körperschaft Kirche wolle er, aber nicht, wie von der Kirche unterstellt, vom Glauben abfallen. Dass die „einen gleich vom Empfang der Sakramente ausschließen“, teils „als Höllenandrohung“ empfunden, sei unmöglich, sagt Zapp. Vorrang müsse das Seelenheil haben.

System "die Zwangsabgabe"

Er wähnt Papst Benedikt auf seiner Seite. So stellte der „Päpstliche Rat für die Gesetzestexte“ 2006 fest, dass ein Abfall von der Kirche nur vorliege, wenn ein Mitglied den Willen zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft verloren habe und eine kirchliche Autorität die Entscheidung annehme. Doch die deutschen Bischöfe änderten nichts an ihrer Praxis, wonach der vorm Standesamt erklärte Austritt aus der katholischen Kirche automatisch auch als Bruch mit der Kirche gewertet wird.

Zapp wollte eine endgültige Klärung, er bekam einen Rechtsstreit. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte im Mai 2010 in zweiter Instanz, dass seine „modifizierte Kirchenaustrittserklärung“ ungültig sei. Es könnten nur Austrittserklärungen anerkannt werden, mit denen „sich der Erklärende bedingungslos, vollständig und ernsthaft von seiner Religionsgemeinschaft trennen will“. Zapp vermutet, dass die Bischofskonferenz Einfluss genommen hat. Er legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. „Scheitere ich, erkläre ich noch einmal den Austritt, diesmal ohne angeblichen Zusatz“, sagt Zapp. „Dann würde ich exkommuniziert, und die Angelegenheit wird innerkirchlich geklärt.“

In seinem Stammcafé, einer plüschigen Konditorei, bestellt er Kaffee im Kännchen und sagt, es gehe nicht ums Geld („bei mir ein vernachlässigbarer Betrag“), sondern ums System, „die Zwangsabgabe“. Zapp will ein freiwilliges Spendensystem. Kirchen hätten dann weniger Geld, aber: „Muss es denn der neueste BMW sein, mit dem ein Bischof sich fahren lässt?“

Wer in der Kirche bleibt, kann dennoch Steuern sparen. Auf Antrag kann die Steuer reduziert werden, nicht nur bei hohen Einkommen, sondern auch bei Abfindungen. Als Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser nach der Übernahme durch Vodafone 2000 eine Prämie über 31 Millionen Euro bekam, meldete der Katholik sich rasch beim Erzbistum Köln. Die Kirchensteuer von 1,2 Millionen Euro wurde ihm prompt zur Hälfte erlassen. „Ich bin mit mir, der Kirche und dem lieben Gott im Reinen“, sagte Esser dazu später im Mannesmann-Prozess.

Besonders einfallsreich zeigte sich zuletzt die Evangelische Landeskirche Berlin beim Eintreiben von Kirchensteuer: Sie forderte von Zugezogenen, die vor Jahrzehnten aus der Kirche ausgetreten waren, die Austrittsbescheinigung an. Vor allem Ex-DDR-Bürger konnten nur selten Bescheinigungen vorlegen. Die Kirche forderte daraufhin die Steuer nach.

Helfen kann da wohl nur der erneute Austritt. Selbst der ist aber nicht gratis. Je nach Bundesland müssen Austrittswillige teils 50 Euro Gebühr beim Standesamt oder Amtsgericht zahlen. Ihnen zum Trost: Davon bekommt die Kirche nichts.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%