Klagewelle Wie der Fiskus bei Dienstreisen abkassiert

Seite 3/5

Bezirks- oder Regionalleiter sind oft für mehrere Niederlassungen ihres Unternehmens zuständig. Und sobald sie eine davon öfter als 46 Mal im Jahr besuchen, mutiert die Niederlassung zum Arbeitsplatz – mit den entsprechenden steuerlichen Nachteilen. Die magische 46- Tages-Grenze kommt wie folgt zustande: Die Finanzverwaltung sagt, dass ein regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, wenn Arbeitnehmer mindestens ein Mal die Woche vor Ort sind. Und bei 52 Wochen im Jahr minus sechs Wochen Urlaub landen die Beamten eben bei 46 Tagen.

Das kann dramatische Folgen haben. Denn mancher Bezirksleiter besucht pro Tag mehrere Filialen. Eine „District-Managerin“ bei einer Supermarktkette zum Beispiel kommt auf nicht weniger als 15 Arbeitsstätten. Statt rund 6000 Euro pro Jahr für Fahrt- und Verpflegungskosten darf sie deshalb nur knapp 2000 von der Steuer absetzen. Dagegen prozessiert sie derzeit vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 36/10). „Sobald das Finanzamt mehr als drei regelmäßige Arbeitsstätten unterstellt, sollten Arbeitnehmer unter Berufung auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen“, rät Vogel.

Manche betroffene Führungskraft ist aufgrund der fiskalischen Härte zum gewieften Reiseroutenplaner mutiert. „Zahlreiche Bezirks- oder Regionalleiter fahren morgens stets zur nahegelegensten Filiale“, sagt Thomas Lorre, auf Reisekosten spezialisierter Personalfachkaufmann bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Euskirchen. „Denn wenn sie danach von dort aus zur nächsten Filiale fahren, gilt dies in jedem Fall als Dienstreise."

Dienstfahrt zum Briefkasten?

Somit lässt sich der Steuernachteil durch geschickte Planung deutlich verringern. Am besten sei es natürlich, darauf zu achten, sich höchstens 45 Tage pro Jahr in einer Niederlassung aufzuhalten, sagt Lorre. „Aber das lässt sich bei vielen Jobs nicht einrichten.“ Einige Manager übernehmen sogar niedere Aufgaben, um dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen. So nimmt eine Bezirksleiter aus der letzten Filiale, die er aufsucht, stets die Post mit, um sie in den Briefkasten nahe seiner Wohnung zu werfen. Auf diese Weise soll aus der Heimfahrt eine Dienstreise werden. Ob das Finanzamt dies akzeptiert, ist allerdings fraglich.

Das Problem mit mehreren Arbeitsplätzen betrifft übrigens nicht nur Führungskräfte. „Es gibt zunehmend Bankmitarbeiter oder Verkäufer, die in verschiedenen Filialen eingesetzt sind“, sagt Lorre.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%