Korruption Geschenke: Was ist erlaubt, was ist tabu?

Ob eine Kiste Bordeaux oder eine Einladung zu Olympia nach China –Geschenke erhalten die Freundschaft, auch bei Geschäftskontakten. Wer jedoch Gesetze und interne Regeln missachtet, riskiert seine Karriere, Unternehmen setzen bei Korruption gar ihre Geschäftsgrundlage aufs Spiel. Was aber ist als Zugabe erlaubt, was tabu?

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Ex-EnBW-Chef Claassen: Trotz Quelle: AP

Die Körper tief zusammengekauert, klammern sich die Rückenschwimmer an die Haltegriffe der Startblöcke. Ein kurzes Verharren, dann schnellen sie hoch. Wasser spritzt auf. Bevor Arme und Beine die Bahnen des Schwimmbeckens durchpflügen, bricht das Bild ab und eine sonore Stimme spricht aus dem Off: „Deshalb unterstützen wir unser Olympia-Team.“ Der gefühlige TV-Spot zur Imagepflege des Versorgers E.On schwimmt seit Wochen auf der vorolympischen Werbewelle, der sich kaum ein Fernsehzuschauer entziehen kann. Es geht um mehr als nur um ein großes Sportereignis, es geht um ein Milliardengeschäft. Für deutsche Olympia-Sponsoren wie E.On oder Volkswagen ist das Sportspektakel in China eine gigantische Werbefläche. In knapp zwei Wochen werden die Manager in Stadion-Logen, Hotel-Lobbys, Konferenzräumen und Bars auch einen Blick auf den Medaillenspiegel werfen. Doch das nur am Rande. Das Hauptinteresse wird der Anbahnung von Geschäften gelten. Dass China als wichtigster Wachstumsmarkt der Welt die Spiele ausrichtet, kommt den Unternehmen höchst gelegen. Wer wichtig in der globalisierten Wirtschaft ist oder sich zumindest dafür hält, lädt ein oder lässt sich einladen. Peking erwartet unter anderem Volkswagen-Vorstandschef Martin Winterkorn, McDonald’s-CEO Jim Skinner und den Boss von General Electric, Jeffrey Immelt.

Bis vor wenigen Jahren hätte diese Art der Kontaktpflege in Deutschland keinen Anlass zu Diskussionen um den Anstand in der Geschäftswelt gegeben. Auf Kosten anderer zu fliegen, zu nächtigen oder sich bewirten zu lassen, das hatte nichts Ungesetzliches, höchstens Gschmäckle. Die Zeiten sind vorbei – was nicht unbedingt an einer besseren Moral liegt. Der Druck des Gesetzgebers, von Finanzaufsicht und Steuerbehörden, zwingt Unternehmen, weniger leichtfertig mit gegenseitigen Gefälligkeiten umzugehen – ob diese nun tatsächlich illegitim sind oder eigentlich nur sinnvolle Unterstützung von Kultur oder Sport, spielt dabei immer weniger eine Rolle. Dabei sind die – internen und externen – Verhaltensregeln („Compliance“) komplex. Wer nicht stolpern will, sollte sich intensiv vorbereiten. Besonders die Abgrenzung zwischen dem ist schwierig, was ohnehin zivil- oder strafrechtlich vom Gesetzgeber verfolgt und dem, was lediglich die vorgebene Unternehmenskultur verletzen würde.

Allein deutsche Vorschriften zu beachten wäre dabei fahrlässig. Vor allem die Bürokraten in den USA verschärfen die Gangart: Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind oder in den Vereinigten Staaten eine Niederlassung betreiben, müssen sich den Antikorruptionsregeln Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) unterwerfen. Der FCPA verfolgt vor allem illegale Zahlungen und prüft die Bücher – im schlimmsten Fall droht bei Verstößen eine Gefängnisstrafe.

Prominentester Fall ist derzeit Siemens. Die Münchner hatten, nachdem die Korruptionsskandale bekannt geworden waren, im Handumdrehen teure Prozesse am Hals. Bis heute kosteten Anwälte und Bußgelder den Technologiekonzern 1,3 Milliarden Euro.

Deutsche Gerichte kennen keinen Spaß mehr

Auch die deutschen Gerichte kennen keinen Spaß mehr, vor allem wenn es um Gefälligkeiten gegenüber Behördenvertreter und Politikern geht. Dabei muss es sich nicht um Bestechung handeln, es reicht schon die regelmäßige Kontaktpflege mit Amtsträgern: ein Freiticket für ein Sportevent, eine Einladung zu einer Gala. Juristen sprechen in diesen Fällen von Vorteilsgewährung, die ebenfalls strafbar ist.

So musste sich der ehemalige EnBW-Chef Utz Claassen im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Er stand unter dem fragwürdigen Verdacht, sich mit Ticketgutscheinen für die Fußball-WM 2006 in Deutschland das Wohlwollen hochrangiger Politiker in Baden-Württemberg sichern zu wollen. Ebenfalls ins Fadenkreuz der Justiz geriet im vergangenen Jahr Eric Schweitzer, Chef des Berliner Entsorgungsunternehmens Alba. Schweitzer soll lokale Politprominenz zu Heimspielen der von ihm gesponserten Basketballmannschaft Alba Berlin in die VIP-Lounge eingeladen haben. Zwar wurde Claassen vor dem Landgericht vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen – die Revision vor dem Bundesgerichtshof läuft noch –, aber der prominente Fall hinterließ nachhaltige Spuren: So verschickte Siemens-Compliance-Chef Andreas Pohlmann vor der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft einen Rundbrief an die Top-Manager des Konzerns, in dem er vor Einladungen an Amtsträger warnte. Auch der Schweizer Pharmakonzern Novartis untersagte seinen Beschäftigten, Fußballtickets anzunehmen oder zu verschenken.

Siemens stockt auf

Die Ermittlungen gegen Alba-Manager Schweitzer sind laut Staatsanwaltschaft abgeschlossen, die Akten würden derzeit ausgewertet. Ob ein Gerichtsverfahren eröffnet werde, hinge vom Urteil des Bundesgerichtshof im Fall Claassen ab, das frühestens im Herbst dieses Jahres zu erwarten ist.

Selbst wenn Claassen und Schweitzer am Ende mit juristisch weißer Weste dastehen sollten, bleibt ein nicht zu unterschätzender Image-Schaden. Deutsche Konzerne denken daher über punktuelle Eingriffe hinaus, die strafbare Handlungen vermeiden sollen: Einer Umfrage der Unternehmensberatung Droege & Comp. zufolge wollen 95 Prozent der deutschen Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern ihre Verhaltensrichtlinien verschärfen. Auch Eckart Sünner, Chief Compliance Officer bei BASF, glaubt nicht an freiwillige Selbstkontrolle: „Menschen brauchen ab und zu sanfte Nachhilfe, damit sie sich an die Spielregeln halten.“

Damit alle Mitarbeiter nach denselben Regeln spielen, verstärken sich die Unternehmen personell. Siemens – wen wundert’s – stockt deutlich auf: 490 Mitarbeiter sollen von Oktober an die Compliance überwachen. 2006 waren es nur 86.

Tennis-Fans im Pariser Roland Quelle: REUTERS

Die neuen Moralwächter sollen nicht nur illegale Machenschaften verhindern, sondern auch Gefälligkeiten, die sich in der rechtlichen Grauzone bewegen. „Da es jenseits der strafbaren Tatbestände Bestechung und Vorteilsgewährung kaum gesetzliche Regelungen gibt, müssen Unternehmen klar abgrenzen, wo zulässige Kontaktpflege aufhört“, sagt Jochen Keilich,Anwalt fürArbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Beiten Burkhardt.

Um Markierungen vorzugeben, an denen sich die Mitarbeiter orientieren können, formulieren die  Rechtsabteilungen der Unternehmen umfangreiche Verhaltensrichtlinien, neudeutsch Codes of Conduct genannt. Diese Codizes mögen juristisch hieb- und stichfest sein, sie helfen dem Beschäftigten im Einzelfall aber nur bedingt, wie Beispiele aus der Praxis zeigen: Der Verhaltenskodex des Industriegasherstellers Linde umfasst 44 Seiten, aber nur eine Seite beschreibt den korrekten Umgang mit Geschenken und Einladungen. Linde schildert nur Fälle, bei denen die Absicht zur Bestechung ganz offensichtlich ist, es fehlen die Grenzfälle in der Grauzone. Auch deutlich mehr bedrucktes Papier schafft nicht unbedingt mehr Durchblick: So widmen sich die Verhaltensrichtlinien von E.On auf immerhin vier Seiten dem Kapitel Geschenke und Einladungen. Dort heißt es unter anderem: „Die Annahme von Sachgeschenken ist nur dann zulässig, wenn sie sozialadäquat sind.“ Nebulöser geht’s kaum: Ist nun eine 200 Euro teure Kiste Bordeaux für den Abteilungsleiter angemessen – oder ist sie es nicht mehr? Wenn ja oder auch nein, wie vertretbar ist dann das 50-Euro-Eintrittskartengeschenk zu einem Rock-Konzert für einen Sachbearbeiter?

SAP legt die Latte höher

„Feste Geldbeträge von 30 bis 40 Euro haben sich bewährt, bis zu denen Geschenke angenommen werden dürfen oder meldepflichtig sind. Wertgrenzen, die sich an der sozialen Verhältnismäßigkeit orientieren, können zu Akzeptanzproblemen bei den weniger gut bezahlten Mitarbeitern führen“, rät Markus Maier, Geschäftsführer des Compliance-Service-Unternehmens Integrity Interactive. Denn eine Neiddebatte der Mitarbeiter untereinander kann kein Unternehmen gebrauchen – das gewünschte korrekte Verhalten der Beschäftigten droht in dem Fall wieder unterlaufen zu werden. Weil es keine gesetzliche Norm für den Wert von zulässigen Geschenken gibt, nutzen die Unternehmen ihre Gestaltungsfreiheit. Der Softwarekonzern SAP beispielsweise legt die Latte mit bis zu 50 Euro höher als allgemein üblich. Selbst mit den vergleichsweise großzügigen 50 Euro fallen aber Freitickets für viele Veranstaltungen von VIP-Lounge-Besuchen bei einem Tennisspiel der French Open etwa oder den Besuch einer Puccini-Oper in Bregenz unter das Annahmeverbot.

Ein gesponserter Stadionbesuch für die Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Peking für offiziell 203 bis 587 Euro wäre weit außerhalb jeglichen Spielraums. Möglichst konkrete Spielregeln schaffen zwar Klarheit, können aber auch ein zweischneidiges Schwert sein. „Je genauer die Vorschriften sind, desto leichter können sich Vorgesetzte aus der Verantwortung stehlen,

In Asien anders als in Europa

Wie im Fall einer niedersächsischen Krankenschwester. Sie hatte in den Neunzigerjahren für einen kirchlichen Verein in der ambulanten Pflege gearbeitet. Einer ihrer Patienten starb 1999 und vermachte der Krankenschwester ohne deren Wissen einen Teil seines Vermögens. Ihr Arbeitsvertrag schrieb vor, dass sie ohne Erlaubnis keine Zuwendungen von Patienten annehmen durfte. Als sie sich weigerte, auf Druck des Arbeitgebers das Erbe auszuschlagen, kündigte der Pflegedienst den Arbeitsvertrag. Der anschließende Rechtsstreit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht, das 2003 zugunsten des Arbeitgebers entschied (2 AZR 62/02). Die einfachste Methode, um sich solche Prüfungen zu ersparen: Geschenke ablehnen und zugesandte Präsente umgehend retour gehen lassen. „In Europa und Nordamerika mag das funktionieren, in Asien dagegen ist das problematischer, da sich einige Geschäftspartner vor den Kopf gestoßen fühlen könnten“, sagt Compliance-Spezialist Markus Maier. In solchen Fällen ist es besser, die Geschenke anzunehmen, den Erhalt zu melden, es zu spenden oder in der Belegschaft zu verteilen. Solche selbstlosen Aktionen werden ehemaligen Siemens-Vorständen nicht mehr helfen. Die Aufsichtsräte des Technologiekonzerns wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie sogar die prominenten Ex-Chefs Heinrich v. Pierer und Klaus Kleinfeld wegen Verstößen gegen die unternehmensinternen Compliance-Richtlinien auf Schadensersatz verklagen.

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