
Der Bundesgerichtshof hat soeben entschieden und kaum einer hat's gemerkt: Einerseits erleichert sein Urteil die Sanierung gebeutelter Immobilienfonds, andererseits kann das für Anlegern sehr teuer werden, falls die Rettung scheitert.
Konkret hat das Karlsruher Gericht folgenden Fall einer Berliner Fondsgesellschaft verhandelt: Nach dem Fördermittel gestrichen wurden und die Hauptstadt-Mieten sanken, geriet die Gesellschaft in Geldnot. Mit der erforderlichen Dreiviertel-Mehrheit der Anteilseigener wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, um die nötigsten Löcher zu stopfen und den Fonds zu sanieren. Gesellschafter, die kein Kapital zuschießen wollten, sollten zwangsweise aus der Gesellschaft ausscheiden - und zugleich den auf ihren Anteil entfallenden Verlust begleichen. Vier von ihnen zogen vor Gericht und verloren jetzt.
Akt der Fairness
Die obersten Richter stellten klar: In der Regel kann zwar kein Gesellschafter gezwungen werden, gegen seinen Willen Kapital nachzuschießen. Doch dieser Fall läge anders, es gehe um die gesellschafterliche Treuepflicht, die es gebiete Zahlungsunwillige vor die Tür zu setzen. Das sei quasi ein Akt der Fairness, denn andersfalls drücken sich die Verweiger um die Zahlung und profitieren womöglich später doch noch von einer erfolgreichen Sanierung des Fonds, die die Zahlungswilligen erst möglich machten. Hätten diese nicht überwiesen, wäre der ganze Fonds schließlich ganz liquidiert worden.
Ob das auch die tausenden Bankberater schon wissen, die gerade wieder fleisig geschlossene Immobilienfonds verkaufen? Und wetten, dass sie das hässliche Wort der Nachschußpflicht auch weiter vermeiden...