Krötenwanderung

Was passiert, wenn Sie eine Prostituierte um ihren Lohn prellen?

Dann können Sie richtig Ärger bekommen - mit dem Gesetz, nicht nur mit deren Freund oder Escort-Service. Die Dame hat eine zu entlohnende Dienstleistung erbracht, selbst wenn der gestresste Hedgefonds-Manager dabei nach fünf Minuten unvollendet eingeschlafen ist. Und Wucherpreise sind übrigens auch erlaubt, so WirtschaftsWoche Reporterin Anke Henrich.

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Anke Henrich: Krötenwanderung

Für alle, die diese Krötenwanderung aus rein gesellschaftspolitisch-wissenschaftlichem Interesse lesen: Etwa 400.000 Frauen arbeiten in Deutschland in der Prostitution, schätzt die Bundesregierung. Bis zu 1,2 Millionen Männer nehmen täglich die sexuellen Dienstleistungen in Anspruch. Der Umsatz im Wirtschaftssektor Prostitution wird allein in Deutschland auf 14,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Da kann man schon Mal sauer werden, wenn der Freier die Zeche prellt. Wer glaubt, er dürfe das, denn Sex gegen Geld sei ohnehin sittenwidrig, irrt, so der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Marc Streller von der Kanzlei Prüwer & Proff: „Seit 2002 gilt das nicht mehr.“ Im Gegenzug können sich die Damen seit 2002 offiziell sozialversichern und der Staat fordert von ihnen Steuern auf den Liebeslohn. Das seit 2002 gültige ProstG – nein, nicht was Sie denken, sondern ProstitutionsGesetz – hat nur drei Paragraphen, aber zwei haben es in sich. Sexuelle Handlungen gegen ein Entgelt begründen eine rechtswirksame Forderung; die Forderung kann nicht an einen Dritten – z.B. ein Bordell – abgetreten werden, sondern liegt einzig bei der Dienstleisterin.

2004 beschäftigte sich dann das OLG Schleswig mit der Frage, ob eine Getränkerechnung von 6031 Euro für 18 Flaschen Champagner und 16 Pils in einem Etablissement exorbitant hoch ist (nein, ist sie nicht, weil die Preise aushingen) und ob die Schönen der Nacht bereits im Preis inbegriffen sein müssten (nein, müssen sie nicht, da zwischen den Getränkepreisen und den Leistungen der Prostituierten kein Zusammenhang bestehe).

Jeder Preis ist gerechtfertigt

Bei diese Art der Frauenerwerbstätigkeit ist übrigens nach Absprache jeder Lohn erlaubt: 10.000 Euro für ein Wellness-Wochenende – dagegen gibt es nachträglich keinen Grund zur Klage.

Einzige Ausnahme: Eine Gunstgewerblerin, die von einem betrügerischen Beamten aus der Staatskasse bezahlt wurde, muss dem Fiskus das Honorar zurückerstatten – damit beschäftigte sich das OLG Karlsruhe.

Auch die Frage, ob Freier bei vermeintlich mangelhafter Leistung die Rechnung kürzen dürfen, ist final geklärt. Rechtsanwalt Marc Streller warnt: „Abgemacht war eine sexuelle Leistung und wenn die stattgefunden hat, muss gezahlt werden.“ Eine ansonsten nötige vollständige Nicht-Erfüllung liegt nicht vor, juristisch betrachtet.

Und wer nicht so kann, wie er will oder erschöpft von der Finanzkrise vor Müdigkeit einschläft: Pech gehabt.

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