Liechtenstein Der Trick mit den Lebensversicherungen

Liechtensteiner Lebensversicherungen sind derzeit der Renner bei reichen deutschen Steuersparern. Wie der Trick läuft.

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Das Schloss der Quelle: dpa

Vergangene Woche noch war der Mann voller Begeisterung für das „wirklich tolle Produkt“, nun will er seinen Namen lieber nicht mehr „im Zusammenhang mit Liechtenstein in der Zeitung lesen“. Der Vermögensverwalter aus dem Rheinland wurde noch nie von der Finanzaufsicht geprüft, und das, meint er, solle so bleiben. „Ich würde das ja förmlich provozieren.“ Obwohl „die Liechtensteiner Lebensversicherungsmäntel natürlich völlig legal sind – auch nach deutschem Recht“.

Da hat er recht. Nicht jeder, der sein Vermögen in eine Liechtensteiner Lebensversicherung einbringt – und das sind derzeit viele –, will es am Fiskus vorbei zumwinkeln. Versicherer wie die zur Swiss Life gehörende CapitalLeben mit Sitz im liechtensteinischen Schaan nutzen lediglich eine Besonderheit im Steuerrecht, um die Abgeltungsteuer teilweise auszubremsen, die ab 2009 auf alle Kapitalerträge pauschal fällig wird: Während alle anderen Anleger künftig von ihren Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen jedes Jahr gut ein Viertel dem Fiskus abgeben müssen, bleiben Erträge innerhalb einer Lebensversicherung (LV-Mantel) zunächst steuerfrei. Erst bei Entnahme fällt Steuer auf den Wertzuwachs an. Größter Vorteil: Die Steuer wird zwar nicht komplett umgangen, bis zur Entnahme aber gestundet.

So profitiert der Anleger während der Laufzeit der Versicherung vom vollen Zinseszinseffekt, während die Abgeltungsteuer in Depots ohne LV-Mantel die Gewinne abschmilzt. Modellrechnungen zeigen, dass der im Mantel vor dem regelmäßigen Zugriff des Fiskus geschützte Ertrag nach 15 Jahren Laufzeit um bis zu 20 Prozent höher ist als in normalen Depots, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Der Schutz des Zinseszinses funktioniert zwar auch mit Fonds, weil Fondsmanager ihre Kursgewinne ebenfalls nicht versteuern müssen, so lange sie sie in Fonds reinvestieren. Allerdings sind Zinsen und Dividenden nur im LV-Mantel steuerfrei; in Fonds nicht.

Weiterer Vorteil der LV: Die im Mantel angefallenen Kapitalerträge sind nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und „bei altersnaher Entnahme“ – sprich: jenseits der 60 – steuerbegünstigt. Sie werden nur zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. „Diese Steuerschuld liegt dann selbst bei Spitzenverdienern unter den 25 Prozent plus Soli plus Kirchensteuer, die die Abgeltungsteuer ab 2009 jedes Jahr einfordert“, so Tom Friess, Geschäftsführer des VZ Vermögenszentrums in München.

Trotzdem will längst nicht jeder Anleger sein Vermögen in Lebensversicherungen umschichten. Schließlich sind die Produkte teuer und unflexibel. Nicht mehr der Anleger bestimmt bei der LV, wie sein Geld investiert wird, sondern ein Anlageausschuss in einem Versicherungskonzern. Und das meist ziemlich schlecht, wie die Ausschüttungskürzungen der Lebensversicherungen 2001 und 2002 bewiesen. Auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hat der Kunde kaum Auswahlmöglichkeiten, in welche Fonds innerhalb der Fondspolice er investieren will. Meist beschränkt sich die Kapitalanlage auf wenige Aktien-, Renten- oder Mischfonds der Marktführer wie DWS oder Union Investment. Vielen – vor allem reichen – Anlegern ist das viel zu starr. Sie sind die Vorzüge der individuellen Vermögensverwaltung gewöhnt, und maßgeschneiderte Depots aus Aktien, Renten, Bargeld oder Private Equity.

Das haben auch die findigen Geldmanager in Liechtenstein erkannt – und eine so einfache wie geniale Lösung ersonnen: Sie überlassen die Kapitalanlage innerhalb der Versicherung schlicht dem Kunden. LV-Mäntel bieten zwar auch zahlreiche Assekuranzen aus Luxemburg, der Schweiz oder Großbritannien an, aber keine ist auch nur annähernd so flexibel und diskret wie die Liechtensteiner. Dort können etwa CapitalLeben-Kunden den Vermögensverwalter und die Depotbank selbst bestimmen. Beim Marktführer kann so gut wie alles in den Deckungsstock der LV eingezahlt werden: bestehende Wertpapierdepots, Aktien, Anleihen, Bargeld und Fonds jeglicher Provenienz. Auch „steuerlich intransparente Fonds sind meist kein Problem“, weiß ein Vermögensverwalter aus der Nähe von Ingolstadt. Dies eröffne „spannende Gestaltungsmöglichkeiten im Mantel“. Man könne es auch andersrum formulieren, sagt der Mann: „Um das Vermögen kommt ein Mäntelchen, das es vor dem alljährlichen Zugriff des Fiskus schützt.“ Kein Wunder, dass „vor allem reiche Kunden mit mehr als einer Million liquidem Vermögen, die ohnehin schon eine individuelle Vermögensverwaltung haben“, sich „sehr für die Liechtensteiner Mäntel interessieren“, wie auch Friess weiß: „Sie haben nichts zu verlieren; sie machen einfach die gleiche Geldanalage innerhalb des Mantels wie zuvor ohne.“

Es kommt noch doller: Ist das Vermögen erst im Schutzmäntelchen verschwunden, ist es – dank äußerst anlegerfreundlichem Liechtensteiner Recht – vor fast allem und jedem geschützt. Artikel 78 des Liechtensteiner Versicherungsvertragsgesetzes garantiert, dass das Vermögen im Mantel – selbst bei Privatinsolvenz des Versicherungsnehmers – nicht in die Konkursmasse eingeht, das heißt: vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt wird. „Wenn sie das hören, kriegen unsere Zahnärzte und Handwerksmeister immer ganz rote Bäckchen in den Seminaren“, so der rheinische Geldmanager, der nicht mehr genannt werden will. Landauf, landab läuft die Werbemaschinerie für die LV-Mäntel jetzt an. „Die Lösung für die Abgeltungsteuer heißt Lebensversicherungsmantel“, verspricht der Versicherungsmakler Laubach & Cie. Die Swiss Life hat anschauliches Infomaterial eigens für „Multiplikatoren“ wie Banken, Vermögensverwalter und Finanzvertriebe wie MLP oder AWD drucken lassen. Banken veranstalten Seminare und können sich vor Anfragen kaum retten. „Das Thema steht zurzeit bei fast allen Anlegern jenseits der Millionengrenze ganz oben auf der Agenda“, weiß Gottfried Urban, Vorstand des Vermögensverwalters Neue Vermögen im oberbayrischen Altötting.

Schon ab 100.000 Euro bieten manche Versicherungen LV-Mäntel an. Meist liegt die Untergrenze bei einer halben Million. Der Versicherungsmantel lohnt sich zwar nicht für jeden. Während der Laufzeit des Vertrages kostet auch er Gebühren, meist zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des eingebrachten Vermögens. Aber je mehr Geld man hat, und je länger es nicht aus dem Mantel herausgeholt werden soll, desto eher rechnet er sich.

Friess hat mit zwei seiner Kunden nachgerechnet: Ein 65-jähriger Pensionär mit einer Million Euro Vermögen, das zu 35 Prozent in Aktien liegt, erwirtschaftet im Durchschnitt vier Prozent Rendite aus Zinsen und Dividenden und etwa sieben Prozent aus Kursgewinnen. Friess: „Der braucht nie und nimmer einen LV-Mantel. Er bezahlt durch die Abgeltungsteuer nur 0,24 Prozentpunkte seiner Erträge mehr an Steuern als bisher. Der Mantel kostet ihn das Doppelte.“

Anders sieht die Rechnung bei einem angestellten Manager Anfang 50 aus, ebenfalls eine Million Vermögen. Auch er hat einen Grenzsteuersatz von 40 Prozent, fast denselben wie der Rentner. Nur liegt sein Vermögen zu mehr als 70 Prozent in Aktien. Die zwölf Jahre bis zur steuergünstigen Entnahme will der Manager warten, weil er das Geld fürs Alter angelegt hat. Friess: „Hier lohnt sich der Mantel. Der spart die Hälfte der Steuer.“

Allerdings besteht ein Restrisiko für die Steueroptimierer, dass ihnen der Fiskus doch noch den Mantel auszieht. Zum einen ist noch nicht restlos geklärt, ob sich die Anleger nicht der Steuerumgehung schuldig machen, wenn sie gleich mehrere Depots oder ihr gesamtes Vermögen in Liechtensteiner LV-Mäntel bringen. Und es gab schon einmal eine ähnliche Idee: Noch bis 9. November 2007 konnten Vermögende in Luxemburg ihren eigenen Fonds gründen. Mit diesen sogenannten Millionärsfonds hätten sie Wertpapiere auch in Zukunft an der Börse abgeltungsteuerfrei handeln können; Kursgewinne innerhalb eines Fonds sind steuerfrei. Doch diesen Fluchtweg hat der Bundestag geschlossen: Auch für die Millionärsfonds gilt nun die Abgeltungsteuer.

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