
Seit einem Jahr hat die Finanzkrise die Banken der Welt fest im Griff. Seither misstrauen die Institute einander: Sie leihen sich gegenseitig kaum noch Geld – und wenn, dann zu horrenden Konditionen. Kein Wunder, dass die Banken an das Geld der privaten Sparer wollen. Aber warum sollten ausgerechnet diese den Banken Geld anvertrauen, wo es andere Banken zum Teil nicht mehr tun? „Seit dem Ausbruch der Finanzkrise haben sich die meisten Bankkunden zum ersten Mal überhaupt in ihrem Leben mit der Frage befasst, ob sie im schlimmsten Fall – sprich bei einer Bankenpleite – eigentlich noch ihr online geparktes Geld zurückerhalten“, sagt Niels Nauhauser, Experte für Bank- und Zinsprodukte bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart, „die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an.“
Fast alle deutschen Direktbanken sind, genau wie Deutsche, Dresdner oder Commerzbank, dem Einlagensicherungsfonds der Banken angeschlossen. Geht ein Institut tatsächlich pleite – was durchaus vorkommen kann – wie die Beinahe-Pleite der IKB Bank zeigt –, springt der Fonds ein und erstattet den privaten Kunden ihre Einlagen zurück. Einlagen sind Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher und Geld auf Girokonten. Wertpapierdepots mit Aktien, Fondsanteilen oder Anleihen gehen im Pleitefall nicht in die Konkursmasse der Bank ein; sie werden von ihr nur verwaltet. Bei den Einlagen gleicht der Sicherungsfonds bei einer Pleite der Bank Verluste der Kunden aus.
Die Obergrenze der Erstattung liegt bei 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank – pro Kunde. Das sind selbst bei kleinen Banken komfortable, mehrstellige Millionenbeträge je Sparer. Bei der Diba etwa liegt diese Grenze derzeit bei 1,17 Milliarden Euro je Kunde, bei CortalConsors bei 45 Millionen Euro. Viele ausländische Banken wie etwa die indische ICICI haben sich dem Einlagensicherungsfonds freiwillig angeschlossen. Andere, etwa Kaupthing oder Demir Halk, gehören dem Fonds nicht an; bei ihnen greift im Ernstfall nur die Mindestabsicherung der EU – 20 000 Euro pro Kunde. Alles, was darüber hinausgeht, müsste der Kunde mühsam einklagen. Am besten informieren sich Anleger vor dem Eröffnen eines Tagesgeldkontos auf der Internet-Seite des Anbieters über die Höhe seiner Garantie – einfach „Einlagensicherung“ in das Suchen-Feld eingeben und das Kleingedruckte ausdrucken.