Schweiz Wie der Fiskus bei Schwarzgeld abkassiert

Jetzt geht’s ans Eingemachte: Bald kassieren Schweizer Banken einen Teil des Vermögens deutscher Anleger ein, um es nach Berlin zu überweisen. Was Betroffene erwartet, wie das Bankgeheimnis weltweit erodiert, warum der Alpenstaat trotzdem hohe Kapitalzuflüsse verzeichnet.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Schweizer Flagge weht auf Quelle: dpa

Lindau am Bodensee. Ein idyllisches Städtchen mit historischer Innenstadt, eingebettet in die grünen Hügel der Voralpen. Ein Ort, der zum Verweilen einlädt. Doch mancher kann es kaum erwarten, Lindau hinter sich zu lassen. Denn wer hier auf der Bregenzer Straße gen Norden fährt, kommt oft von seiner österreichischen oder Schweizer Bank und hat Schwarzgeld im Gepäck. Das weiß auch der Zoll, der hier, mitten im Dreiländereck zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz, besonders häufig kontrolliert. Zuletzt mit großem Erfolg: "In diesem Jahr haben wir bisher deutlich mehr Bargeld und Gold gefunden als sonst", berichtet ein Zöllner. Kein Wunder. Denn deutsche Schwarzgeld-Anleger sind nervös – und haben allen Grund dazu. Seit Monaten verhandeln Deutschland und die Schweiz über einen bilateralen Vertrag, der das traditionsreiche Bankgeheimnis, das die Schweiz zu einem der wichtigsten Finanzplätze der Welt gemacht hat, endgültig abschaffen wird. Heute haben sich die Finanzstaatssekretäre auf einen Abkommenstext geeinigt.

Nachdem sich die Eidgenossen Ende 2010 verpflichtet haben, enger mit deutschen Fahndern zu kooperieren, steht dadurch nun der Dammbruch bevor: Künftig wollen die Banken nicht nur Daten liefern, sondern auch einen Teil des Schwarzgeldes deutscher Kunden abzwacken und direkt nach Berlin überweisen.

Nervosität in der Finanzbranche

Das möchten zahlreiche Anleger verhindern – und versuchen deshalb verzweifelt, ihr Vermögen in Sicherheit zu bringen. Zum Beispiel, indem sie es abheben und über die Grenze schmuggeln. Das ist jedoch seit einigen Wochen deutlich schwieriger: Offenbar zahlen Schweizer Banken deutschen Kunden nur noch dann hohe Beträge aus, wenn diese belegen, dass es sich um legales Vermögen handelt. Die Geldhäuser fürchten, dass anderenfalls nicht mehr genug für Zahlungen an den deutschen Fiskus da ist.

Solche heftigen Eingriffe in die Eigentumsrechte zeigen: Die Nervosität hat auch die Finanzbranche erfasst. Banker und Kunden fragen sich gleichermaßen, wie das Abkommen im Detail aussieht, wann es endlich verkündet wird und welche Folgen es hat. Zahlreiche Anleger hoffen zudem, dass sie günstiger wegkommen als bei einer Selbstanzeige – und haben entsprechende Pläne auf Eis gelegt.

Kunden vor einer UBS-Bank Quelle: dpa

Schweizer Politiker verkündeten im Juni, dass sie eine Einigung vor der Sommerpause erwarten – also bis Mitte Juli. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble betonte jedoch, dass noch "anspruchsvolle Details" zu klären seien. Nach Angaben des Ministeriums soll der Vertrag "im Laufe des Jahres" unterschrieben werden. Das schließt nicht aus, dass die beiden Staaten bereits in den nächsten Wochen eine Einigung verkünden – die nach bisherigem Kenntnisstand so aussehen könnte:

Zum einen soll das Abkommen eine neue anonyme Quellensteuer für künftige Kapitalerträge deutscher Anleger in der Schweiz vorsehen. Der Satz liegt bei 26,4 Prozent liegen, das entspricht der deutschen Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag.

Schmuggeln schwer gemacht

Besonders umstritten war der geplante Strafabschlag für Anleger, die Schwarzgeld in der Schweiz bunkern. Das soll nun mit einem Satz zwischen 19 und 34 Prozent einmalig versteuert werden, den die Banken einkassieren und nach Deutschland überweisen. Wer 100 000 Euro in der Schweiz bunkert, würde demnach um rund 20000 bis 30 000 Euro erleichtert. Das Geld soll nach Deutschland fließen, ohne dass die Bank den Namen des Hinterziehers nennt.

Die Regelung liest sich einfach, sie ist aber in Wahrheit äußerst kompliziert und nicht alle Details werden jetzt veröffentlicht.

Problem Nummer eins: Fällt der Stichtag für die Vermögensberechnung etwa auf den 31. Dezember 2011, gäbe das Anlegern die Chance, ihr Geld vorher wegzuschaffen. Um das zu verhindern, könnten sich die Unterhändler einigen, den durchschnittlichen Konto- und Depotwert der vergangenen zehn Jahre zugrundezulegen. Dann müssten Institute die Abgabe schlimmstenfalls aus der eigenen Tasche zahlen, wenn Kunden ihr Geld schon abgezogen haben. Das dürfte der Grund dafür sein, dass viele Institute derzeit hohe Auszahlungen an deutsche Kunden verweigern.

Die harte Linie der Banken macht es nicht nur schwieriger, Geld in die Heimat zu schmuggeln: Auch Transfers aus etwa Zürich in Steueroasen wie Singapur sind oft nicht möglich.

Drei Szenarien für deutsche Schwarzgeldanleger in der Schweiz

Problem Nummer zwei: "Wenn Anleger bei der pauschalen Strafsteuer weniger zahlen als diejenigen, die Selbstanzeige erstattet haben, dürfte das verfassungswidrig sein", sagt Gerd Kostrzewa, Steueranwalt im Züricher Büro der Kanzlei Heuking. Eine Selbstanzeige koste in vielen Fällen knapp 20 Prozent des aktuellen Vermögens, so Kostrzewa – zumindest, wenn Anleger legales Vermögen in die Schweiz geschafft und dort somit lediglich Kapitalerträge hinterzogen haben. Betrüge die Strafsteuer 20 Prozent des durchschnittlichen Vermögens der vergangenen zehn Jahre, kämen diese Schweizflüchtlinge besser weg – vorausgesetzt, das Vermögen ist in dieser Zeit nicht geschrumpft, etwa weil es schlecht angelegt war (siehe Grafik).

Damit wäre die Regelung wohl verfassungswidrig. Diese Gefahr sieht offenbar auch das Bundesfinanzministerium. Eine Sprecherin weist darauf hin, dass es "keinen Einheitssteuersatz, sondern – abhängig von fallbezogenen Kriterien – eine Bandbreite von Steuersätzen" geben wird.

Je dreister, desto billiger?

Mehr als die Hälfte geht verloren

Mit anderen Worten: Wer – beispielsweise dank vieler Aktien – hohe Erträge erzielt und somit auch mehr hinterzogen hat, müsste einen höheren Steuersatz zahlen als Zinsanleger. Kostrzewa: "Ich kann mir vorstellen, dass es für die Pauschalsteuer unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt, die davon abhängen, in welche Assetklassen der Betroffene investiert hat." Er warnt Anleger aber davor, auf Zeit zu spielen. "Viele warten ab und hoffen, dass die Strafsteuer günstiger wird als eine Selbstanzeige. Diese Hoffnung dürfte sich in vielen Fällen als trügerisch erweisen."

Im Mai ist der Anreiz zum Abwarten gestiegen: Wer mehr als 50 000 Euro pro Jahr hinterzogen hat, muss seitdem wegen eines neuen Gesetzes in Deutschland bei einer Selbstanzeige einen Strafzuschlag von fünf Prozent zahlen. Hoffnungsvoll sind vor allem Hinterzieher, für die eine Selbstanzeige sowieso schon teuer wäre. Also etwa Bankkunden, die Schwarzgeld geerbt und somit – neben Kapitalertragsteuer – auch Erbschaftsteuer hinterzogen haben. Oder Unternehmer, die Einnahmen an der Steuer vorbei in die Schweiz geschafft haben, und deshalb auch Körperschaft- oder Gewerbesteuer und womöglich gar Umsatzsteuer nachzahlen müssen. "In solchen Fällen ist bei einer Selbstanzeige meist mehr als die Hälfte des Vermögens weg", sagt Ulrike Grube, Expertin für Steuerstrafrecht bei Rödl & Partner. "Läge der Satz der Strafsteuer auch dann zwischen 20 und 30 Prozent, wäre das sehr wahrscheinlich verfassungswidrig."

Schließlich würde der Staat diejenigen begünstigen, die besonders viel auf dem Kerbholz hätten. Grube bezweifelt, dass bei Erbschaften und hinterzogenen Betriebseinnahmen eine juristisch wasserdichte Lösung möglich ist. Auch in diesem Punkt ist der Konflikt mit dem Grundgesetz programmiert: "Die Steuerberechnung ist bei solchen Konstellationen meist derart komplex, dass eine pauschale Strafsteuer kaum zu verfassungsrechtlich haltbaren Ergebnissen führen dürfte." Auch nach Ansicht von Michael Weber-Blank, Wirtschaftstrafverteidiger bei der Kanzlei Brandi in Hannover, wird die geplante Strafsteuer "aller Voraussicht nach verfassungswidrig sein".

Hinzu kommt: Gewiefte Hinterzieher, die ihr Vermögen geschickt getarnt haben, müssen vermutlich gar nicht zahlen. "Zahlreiche Anleger haben ihr Vermögen in Stiftungen oder Offshore-Gesellschaften gesteckt", sagt Weber-Blank. "Da der Kontobevollmächtigte in solchen Fällen meist ein Schweizer Treuhänder ist, wissen Bankmitarbeiter gar nicht, dass der dahinterstehende Eigentümer ein Deutscher ist."

Rasterfahndung nach Alpenkonten

Deshalb würden sie auch keine pauschale Strafsteuer abführen. Da der Fiskus diese großen Fische nicht fängt, dürften die Einnahmen weitaus geringer ausfallen als erhofft, prognostiziert Weber-Blank. Je nach Schätzung liegen 130 bis 180 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld in der Schweiz. In der Theorie flössen also bis zu 54 Milliarden Euro in Schäubles Kasse. Ob der komplexen Struktur vieler Vermögen und der unsicheren Rechtslage haben seine Ministerialbeamten ihre Erwartungen aber angeblich bereits zurückgeschraubt und rechnen mit nur noch zehn Milliarden Euro.

Um Hinterziehern auf die Schliche zu kommen, die durch die Maschen des neuen Abkommens schlüpfen, soll eine noch engere Kooperation der Schweiz mit deutschen Steuerfahndern vereinbart werden. Bereits im Oktober 2010 hatten sich die Eidgenossen verpflichtet, künftig bei Verdacht auf Hinterziehung Bankdaten an deutsche Ermittler zu liefern. Dies war ein Fortschritt, aber kein Durchbruch. Denn um Informationen zu bekommen, müssen Ermittler nach aktuellem Stand ihren Verdacht begründen – wozu sie neben dem Namen des Verdächtigen weitere Anhaltspunkte brauchen. Also etwa Bankunterlagen, die sie bei einer Razzia gefunden haben. Clevere Hinterzieher aber lassen so etwas selten rumliegen.

Mit der Klausel wollte die Schweiz "fishing expeditions" – Anfragen von Fahndern auf gut Glück – verhindern. Genau dies soll in Zukunft möglich sein. Die deutschen Emissäre bekommen eine bestimmte Zahl von "Freischüssen". In diesen Fällen müssten deutsche Fahnder nur den Namen des Verdächtigen nennen – und die Schweizer Kollegen würden dann nachschauen, ob er tatsächlich ein Konto im Alpenstaat besitzt. Bis zu 1000 Freischüsse pro Jahr sollen es werden. "Das wäre eine sehr weitreichende und problematische Kooperation", sagt Anwältin Grube. Für Kritiker kommt dies einer Rasterfahndung gleich.

Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) will übrigens dafür sorgen, dass von Mitte 2012 an Gruppenabfragen erlaubt sind. "Bei solchen Abfragen könnten Fahnder zum Beispiel die Namen von Bankkunden abfragen, die in ein Anlageprodukt investiert haben, das bei Hinterziehern besonders beliebt ist", erzählt Weber-Blank. Dazu gehörten etwa bestimmte Lebensversicherungspolicen. Das wäre für die Fahnder ein großer Fortschritt, weil sie keine Namen mehr bräuchten. Sie müssten nur belegen, dass ein bestimmtes "Tatmuster" bei Hinterziehern besonders oft auftaucht. Die Schweizer Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat bereits eingeräumt, dass das "Steueramtshilfegesetz" aufgrund der OECD-Pläne überarbeitet werden müsse. 2009 hatte die Schweiz schon einmal einer Sammelabfrage zugestimmt: Damals übermittelte sie den USA die Namen von 4450 amerikanischen UBS-Kunden, die ihr Geld in Offshore-Gesellschaften oder Stiftungen geparkt hatten.

Oase in der Euro-Wüste

Die Schweizer Finanzbranche wird das neue Steuerabkommen verschmerzen. Da das Land zwar nicht mehr als Steuer-, aber als Stabilitätsoase in der Euro-Wüste gilt, fließen den Banken hohe Summen von Investoren zu, die einen Kollaps des Euro befürchten – gerade aus Griechenland und Italien. Selbst deutsche Anleger, die sich selbst anzeigen, lassen ihr Geld häufig in der Schweiz, berichtet Jesco Idler von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn. Es geht also nicht mehr darum, Steuern zu vermeiden. Sondern darum, das Vermögen zu schützen.

Womit sich der Kreis schließt. Denn der Grundstock für viele Schwarzgeldvermögen ist bereits 50 oder 60 Jahre alt. Auch damals ging es den Großeltern der heutigen Besitzer in erster Linie um Sicherheit, während der Hochphase des Kalten Krieges fürchteten viele bewaffnete Konflikte. Heute sind es dagegen die zügellosen Schuldenmacher in ihren Heimatländern, die Anleger in die Schweiz treiben.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%