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Steuerbetrug Aufmarsch der Steuersünder

Während deutsche Steuerhinterzieher vor der Entdeckung ihrer Schwarzgeldkonten zittern, geht ein verurteilter Immobilienkaufmann erfolgreich in die Offensive: Ein Gericht in Liechtenstein sprach ihm Schadenersatz in Millionenhöhe zu, weil die Bank ihn nicht rechtzeitig vor seiner Entdeckung gewarnt hatte.

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Im Fürstentum Liechtenstein Quelle: dpa

7,3 Millionen Euro soll die Liechtensteiner Bank dem Mann aus Bad Homburg zahlen – als Entschädigung für eine Bewährungsauflage in gleicher Höhe. Die frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT hat es dem Urteil des Fürstlichen Landgerichts in Vaduz zufolge versäumt, den Kläger rechtzeitig über den Datendiebstahl der Kontodaten zu informieren. Aufgrund dessen sei eine strafbefreiende Selbstanzeige unmöglich gewesen. Ersatz für die von dem Kläger nachgezahlten 6,3 Millionen Euro Steuern steht ihm dagegen nach der Entscheidung nicht zu. Das Landgericht Bochum hatte den Immobilienkaufmann im Juli 2008 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Insgesamt hatte der Immobilienkaufmann 13,5 Millionen Euro gefordert.

Berufung angekündigt

Das erstinstanzliche Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die betroffene Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat inzwischen Berufung angekündigt. Der Datendieb hatte die CD mit den Kundendaten von mehreren hundert Bundesbürgern, darunter der damalige Postchef Klaus Zumwinkel, für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft. Das Urteil war für die betroffenen Steuersünder von Interesse, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Die Muttergesellschaft LGT, die nach eigenen Angaben mögliche Strafzahlungen begleichen wird, erwartet allerdings keine Klagewelle: „Wir sehen das als außergewöhnlichen Fall“, erklärte Firmensprecher Christof Buri.

Nur in großen Fällen gelten Klagen als aussichtsreich. Bisher sind in Deutschland nur vier große Fälle, die auf den gestohlenen LGT-Daten basieren, vor Gericht gelandet. Die überwiegende Zahl wurde dagegen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Deutschland weiter uneins

In Deutschland muss noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Verwendung der gestohlenen Daten entscheiden. Während Nordrhein-Westfalen das Angebot einer CD mit Daten angeblicher Steuerhinterzieher in der Schweiz auf Geheiß der Bundesregierung angenommen hatte, sorgen neu angebotene Steuersünder-Daten-CDs in Baden-Württemberg und Bayern für Unruhe.

In Baden-Württemberg ist wegen Meinungsverschiedenheiten in der Landesregierung vorerst blockiert. Nach einem Einspruch von Justizminister Ulrich Goll (FDP) wurde eine für gestern abend geplante außerordentliche Kabinettssitzung dazu vertagt. Als Grund nannte die Landesregierung, der Kauf einer CD mit Daten müsse noch juristisch geprüft werden. Dennoch sprach sich der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) für ein einheitliches Vorgehen der Länder aus: „Meines Erachtens wäre es falsch, wenn bei gleicher Ausgangslage die Bundesländer unterschiedlich entscheiden würden.“ Sein designierter Nachfolger Stefan Mappus (CDU) will erst nach seiner Wahl am Mittwoch mit seiner neuen Regierung über den Kauf entscheiden. Finanzminister Willi Stächele (CDU) ist für den Kauf.

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