Steuererklärung Anlegern läuft bei Steuererklärung die Zeit davon

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Ehepaare

Teure Schweiz. Wer in der Quelle: dpa

Verheiratete können bis zu 1602 Euro im Jahr an Kapitalerträgen abgeltungsteuerfrei kassieren. Von 2010 an haben sie die Möglichkeit, über mehrere Depots und Konten hinweg Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Dazu müssen Ehepaare allerdings einen gemeinsamen Freistellungsauftrag gestellt haben. Überträgt ein Ehepartner Wertpapiere von seinem Depot auf das Depot des anderen Ehepartners, gilt dies – anders als ursprünglich im Gesetz geplant – nicht als steuerpflichtiger Verkauf.

Auslandsdividenden

Doppelt zahlen

Trotz Abgeltungsteuer zahlen viele Anleger mit ausländischen Aktien doppelt Steuern. Das Problem: Zunächst zwackt das ausländische Unternehmen von der Dividende eine landesspezifische Quellensteuer ab – und nach der Überweisung aufs deutsche Konto fällt dann noch die hiesige 25-prozentige Abgeltungsteuer an.

Zwar sollen die Banken die ausländische Quellensteuer automatisch mit der Abgeltungsteuer verrechnen, sodass Anleger trotz zwei Besteuerungsebenen nur 25 Prozent zahlen (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Das funktioniert aber nur, wenn die Quellensteuer im Ausland nicht höher ist als 15 Prozent – denn das ist der Höchstsatz, der in Deutschland berücksichtigt werden darf.

Teure Schweiz

In einigen Ländern ist der Satz aber deutlich höher. Beispiel Schweiz: Von 35 Prozent Quellensteuer bekommt der deutsche Anleger nur 15 Prozent angerechnet. Bleiben also 20 Prozent plus die deutsche Abgeltungsteuer von 26,4 Prozent inklusive Soli-Zuschlag. Macht zusammen 46,4 Prozent. Das sind 20 Prozent zu viel. Um die Doppelbelastung zu verhindern, können sich Betroffene die zu viel gezahlten Steuern von den Schweizer Finanzbehörden erstatten lassen.

Papierkrieg

In einigen Ländern sind die Erstattungsformulare mehrere Seiten lang und schwer verständlich. Viele Banken bieten gegen Gebühr Hilfe an. Oft müssen Anleger dem ausgefüllten Erstattungsformular eine Bescheinigung beifügen, in der ihnen der deutsche Fiskus einen Wohnsitz im Inland bestätigt. Wichtig: Die Quellensteuersätze können sich ändern, wenn Deutschland ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Staat abschließt oder wenn ein Abkommen gekündigt wird. Wer Dividenden aus dem Ausland kassiert, sollte sich daher ständig auf dem Laufenden halten.

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