Steuererklärung Anlegern läuft bei Steuererklärung die Zeit davon

Bald endet die Frist für die Steuererklärung. Tipps und Tricks, wo Bundesbürger sparen können und was sie beachten müssen.

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Der Blick auf die Quelle: gms

Am 31. Mai endet die Frist, um abgeltungsteuerpflichtige Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit der Steuererklärung beim Finanzamt anzumelden. Jeder, der sein Geld bei einer ausländischen Bank angelegt hat, ausländische Wertpapiere hält oder Kirchensteuer zahlt, muss seine Kapitalerträge im Steuerformular angeben. Kapitalanlagen im Ausland sind betroffen, weil die Erträge je nach Staat anders besteuert werden.

Per Steuererklärung vermeidet der Anleger, doppelt Steuern zahlen zu müssen. Kirchenmitglieder müssen die Steuerformulare ausfüllen, weil auf die 25 Prozent Abgeltungsteuer, die die Bank automatisch abführt, noch die Kirchensteuer obendrauf kommt. Vielen Anlegern läuft für eine vollständige Steuererklärung die Zeit weg, weil eine Reihe von Banken die nötigen Depot- und Kontoabrechnungen noch nicht verschickt hat (WirtschaftsWoche 19/2010).

Bevor Anleger ihre Belege eintüten, sollten sie genau prüfen, ob sie die neuen Spielregeln der Abgeltungsteuer auch tatsächlich einhalten – oder ob sie am Ende eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, übersehen haben. Die folgenden Beiträge sollen dabei helfen. Fest steht: Was einfach klingt, nämlich 25 Prozent Steuern auf alle Kapitalerträge zahlen, ist in der Praxis deutlich komplizierter. Das Bundesfinanzministerium verschickte ein 105 Seiten langes Schreiben an die Banken, um Unklarheiten zum Thema Abgeltungsteuer zu beseitigen.

Sparverträge

Erträge aus Lebensversicherungen fallen unter die Abgeltungsteuer, wenn Sparer den Vertrag kündigen, bevor sie das 60. Lebensjahr erreicht haben oder wenn der Vertrag weniger als zwölf Jahre lang läuft. Dies gilt auch, wenn die Police verkauft wird. Die Hälfte aller Lebensversicherungen wird derzeit vorzeitig aufgelöst.

Zinserträge aus Bausparverträgen sind grundsätzlich abgeltungsteuerpflichtig. Einzige Ausnahme: Der Sparer schließt bis Ende dieses Jahres ein Vorfinanzierungsdarlehen für ein Eigenheim ab.

Fondssparer müssen für während der Sparphase ausgeschüttete Dividenden und Kursgewinne Abgeltungsteuer zahlen. Mieteinnahmen, die offene Immobilienfonds im Ausland erzielen und ausschütten, sind jedoch steuerfrei. Bei Fondspolicen entfällt die Abgeltungsteuer.

Riester-Verträge unterliegen ebenfalls nicht der Abgeltungsteuer. Spätere Riester-Renten sind jedoch mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

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