20 000 geprellte Anleger Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen im Infinus-Prozess

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen im Infinus-Prozess Quelle: dpa

Das Dresdner Landgericht fordert zwischen vier und acht Jahren für die sechs Angeklagten des Infinus-Skandals. Sie hätten Anleger betrogen und systematisch getäuscht.

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Im Mammutprozess zum Infinus-Skandal am Dresdner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Freitag Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und acht Jahren für die sechs Angeklagten gefordert. Es sei erwiesen, dass sie „spätestens ab 2011 wissentlich und willentlich ein Schneeballsystem, ein betrügerisches, auf systematische Täuschung der Anleger aufbauendes Geschäftsmodell“ betrieben, sagte Oberstaatsanwalt Arnulf Berner. Der „strafbare Auswuchs unternehmerischen Tuns“ stehe zweifelsfrei fest, den dadurch verursachten Schaden bezifferte er auf rund 150 Millionen Euro.

In einem der größten Wirtschaftsstrafprozesse Deutschlands geht es seit Mitte November 2015 um mehr als 20 000 geprellte Anleger. Der Gründer des Mutterkonzerns Future Business (Fubus), der Infinus-Gruppe, und vier frühere Führungskräfte sind wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs angeklagt, ein weiterer Mann wegen Beihilfe.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Tag 159 der Hauptverhandlung. nun auch die Einziehung von Vermögen der fünf Ex-Manager der größtenteils insolventen Infinus-Finanzgruppe und ihres „Gehilfen“ im Wert von fast 53 Millionen Euro.

Berner beantragte acht Jahre Freiheitsstrafe für den Infinus-Gründer, sechs Jahre und zehn Monate für den Chefverkäufer, sechs Jahre und zwei Monate für den Vertriebsleiter und fünf Jahre und acht Monate für den Firmenanwalt. Zudem forderte er fünf Jahre und zwei Monate für den Chef-Buchhalter wegen gemeinschaftlichen Betrugs und Kapitalanlagenbetrugs sowie vier Jahre und zehn Monate wegen Beihilfe für den „Mann fürs Grobe“. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.

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