




Im Jahr der Bundestagswahl können sich Millionen Beschäftigte über spürbar mehr Netto in der Lohntüte freuen. Durch Steueränderungen dürften 2013 übers Jahr gesehen bis über 200 Euro mehr auf dem Gehaltskonto landen, je nach persönlicher Situation, wie der Haufe-Verlag im Auftrag des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) berechnet hat.
Bei dem Plus ist noch gar nicht berücksichtigt, dass der steuerfreie Grundbetrag voraussichtlich ab März um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht werden soll. Sprich: Sobald die Anhebung abgesegnet ist, sinkt die Steuerlast dann noch einmal für Millionen Bürger.
Im Vorteil sind ab Januar vor allem die mittleren bis kleinen Einkommensstufen, wie BdL-Geschäftsführer Erich Nöll im dapd-Gespräch erläutert. Trotz der erfreulichen Gehaltsaussichten fürs neue Jahr kann der Mehrverdienst für viele schnell wieder dahin sein. Vor allem die enormen Preissprünge für Energie dürften die Entlastung im Geldbeutel vermutlich rasch wieder schrumpfen lassen. Viele privat Krankenversicherte müssen 2013 zudem empfindliche Verteuerungen für ihre Policen in Kauf nehmen.
Singles fahren besser
Dass viele Bundesbürger ab Januar etwas mehr Verdienst rauskriegen, liegt vor allem an den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung. Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt 2013 auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren, nämlich von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens.
Was sich 2013 sonst noch ändert
Die Finanzagentur des Bundes stellt den Vertrieb ein. Bereits gekaufte Schatzbriefe führt sie bis zur Fälligkeit weiter.
Anleger, die noch über steuerliche Verlustvorträge aus Zeiten vor der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer verfügen, können diese nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnen.
Anleger können sich pro Halbjahr maximal 30 000 Euro von der Fondsgesellschaft auszahlen lassen. Wer neue Anteile zeichnet, muss diese wenigstens 24 Monate halten – an bis zu 30 000 Euro pro Halbjahr kommen aber auch Neukunden vorher. Für größere Summen gilt für alle eine Mindest-Kündigungsfrist von einem Jahr. Diese Regeln könnten Mitte 2013 wieder geändert werden – neue Gesetzespläne werden diskutiert.
Geringfügig Beschäftigte dürfen mehr steuerfrei verdienen. Die Einkommensgrenze für Minijobs steigt von 400 auf 450 Euro im Monat. Die Regeln für Midijobs, für die reduzierte Sozialabgaben gelten, greifen bis 850 Euro (bisher 800 Euro).
Käufer von Elektroautos sind zehn statt fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Geplant ist auch eine steuerliche Besserstellung von E-Autos als Dienstwagen. Künftig könnte der Preis der Batterie bei der Steuer für die private Nutzung der Dienstwagen außen vor bleiben.
Seit dem 21. Dezember müssen Kunden unabhängig vom Geschlecht für neue Policen gleich viel zahlen (Unisex). Für Lebensversicherte ist eine weitere Änderung geplant: Zum Vertragsende oder bei Kündigung sollen sie weniger an stillen Reserven beteiligt werden. Die entstehen wenn der Marktwert der Geldanlagen des Versicherers über deren Wert in den Büchern liegt.
Wer eine private Pflegeversicherung abschließt und wenigstens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlt, bekommt vom Staat 60 Euro Zuschuss. Die Anbieter dürfen die Prämie der geförderten Policen nicht nach dem Gesundheitszustand berechnen, sodass diese durch Sicherheitsaufschläge relativ teuer sind.
Die Lohnsteuerkarte auf Papier verschwindet im Lauf des Jahres. Der Arbeitgeber fragt Steuerklasse, Freibeträge und Konfession elektronisch beim Finanzamt ab. Wann er genau umsteigt, kann er selbst entscheiden. Steuerpflichtige müssen eingetragene Freibeträge neu beim Finanzamt beantragen. Dorthin wenden sie sich auch, um Steuerklasse oder Kinderfreibeträge zu ändern.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 126 auf 8130 Euro.
Die bei Bau oder Kauf einer Immobilie berechnete Steuer steigt in Hessen von 3,5 auf 5,0 Prozent. Im Saarland müssen Käufer statt 4,5 künftig 5,5 Prozent Steuer zahlen.
Falschparker sollen stärker bestraft werden – voraussichtlich zum 1. April. Wer in der Stadt ohne Parkschein 30 Minuten parkt, muss statt fünf dann zehn Euro Bußgeld zahlen.
Patienten können ohne zusätzliche Kosten einen Arzt aufsuchen. Die alte Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal fällt weg.
Für die Beratung müssen Steuerzahler 16 Prozent mehr einplanen, da die staatlich festgelegten Gebühren steigen.
Strom wird teurer. Zum 1. Januar springt allein die Ökoumlage von 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde, was den Strompreis im Schnitt schon um etwa sieben Prozent treibt.
Postkunden müssen mehr zahlen. Das Porto für einen Brief bis 20 Gramm steigt auf 0,58 Euro (bisher: 0,55 Euro).
Die GEZ und die Rundfunkgebühr verschwinden, dafür erhebt der neu getaufte Beitragsservice den Rundfunkbeitrag. Die monatliche Gebühr bleibt bei 17,98 Euro. Sie fällt nun pro Wohnung an – unabhängig davon, ob dort nur Radio gehört, aber kein Fernseher genutzt wird. Dafür müssen etwa WGs nur noch einmal zahlen.
Besonderen Tricks, mit denen Vermögende die Erbschaftsteuer drücken (Cash-GmbHs), könnte auf den letzten Drücker doch noch über das Jahressteuergesetz 2013 ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verhandlungen dazu werden sich ins neue Jahr hineinziehen. Schon jetzt steht die gesamte Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof hatte 2012 große Zweifel daran geäußert, ob das geltende Steuerrecht verfassungsgemäß ist (II R 9/11). Nun soll das Verfassungsgericht entscheiden. Das kann aber noch Jahre dauern. Vorsichtshalber ergehen alle Steuerbescheide nur noch vorläufig. Empfehlung: Erben müssen jetzt keinen Einspruch mehr einlegen, um von einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichts zu profitieren.
Steuerzahler wenden sich gegen die Deckelung der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Oft wirken sich die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung so nicht aus, weil die Höchstbeträge schon mit den Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig (2 BvR 598/12). Empfehlung: Auf Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid achten und sonst Einspruch einlegen.
Eingetragene Lebenspartner wollen seit Jahren bei der Einkommensteuer Ehepartnern gleichgestellt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird es dazu wohl nicht kommen. Verfassungsbeschwerden sind anhängig (BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07). Empfehlung: Gemeinsame Steuererklärung abgeben, nach Ablehnung Einspruch einlegen.
Niedriger lag der Beitrag zuletzt im Jahr 1995, da waren es 18,6 Prozent. Er wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Beide müssen im kommenden Jahr jeweils 0,35 Prozentpunkte weniger dafür aufbringen. Einem Durchschnittsverdiener bringt das etwa acht bis neun Euro mehr Lohn im Monat.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen allerdings zugleich etwas mehr für die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der Lohntüte als bisher, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt.





Wie sich das Drehen an Steuer-Stellschrauben im nächsten Jahr auswirken kann, haben die Experten des Haufe-Verlags anhand von Beispielfällen so berechnet: Ein lediger Arbeitnehmer mit Steuerklasse eins, kinderlos, mit Kirchensteuer und einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.750 Euro bringt im Januar etwa 16 Euro mehr nach Hause. Aufs Jahr gesehen kann das ein Plus von gut 192 Euro ausmachen, den neuen Grundfreibetrag noch nicht eingerechnet. In der Gehaltsgruppe von 5.000 Euro kriegt der Single ein monatliches Plus von gut 17 Euro heraus, was sich auf über 200 Euro im Jahr summiert.
Die wichtigsten Änderungen 2013 in Zahlen
statt zuvor 67.200 Euro beträgt das maximale Bruttojahreseinkommen, auf das Arbeitnehmer in den alten Bundesländern Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung fällt um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. Wegen der höheren Berechnungsgrenze bleibt der maximal zu zahlende Beitrag zur Rentenversicherung trotzdem fast unverändert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt bei 3,0 Prozent. Die Hälfte davon zahlt jeweils der Arbeitgeber. In den neuen Ländern steigt die Berechnungsgrenze auf 58.800 Euro (vorher: 57 600 Euro).
1350 Euro mehr als 2012, muss ein Arbeitnehmer vor Steuern wenigstens verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Wechseln können alle, die über ein Jahr mehr als 52.200 Euro verdient haben.
ist die neue Beitragsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (+1350 Euro). Versicherte zahlen ihren Beitrag maximal auf dieses Jahresbruttoeinkommen. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt bei 15,5 Prozent, davon zahlen Arbeitnehmer 8,2 Prozent. In der Pflegeversicherung steigt der Beitrag von 1,95 auf 2,05 Prozent (für Kinderlose 2,3 Prozent).
Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer 2013 maximal als Sonderausgaben absetzen, berücksichtigt werden 76 Prozent ihrer Beiträge (von maximal 20.000 Euro, soll auf 24.000 Euro steigen). Da der Fiskus den Arbeitgeberzuschuss verrechnet, mindern Arbeitnehmer die Steuer aber tatsächlich nur um 52 Prozent ihres Beitrags.
Auch für ledige Alleinerziehende mit Steuerklasse 2 und einem Kind bleibt ein bisschen mehr netto übrig. Bei 1.500 Euro brutto liegt das Plus bei circa fünf Euro im Januar, bei 3.750 Euro macht es gut 15 Euro mehr im Monat.
Für einen verheirateten Familienvater, zwei Kinder, Lohnsteuerklasse drei, sieht es folgendermaßen aus: Verdient er 3.750 Euro brutto, kann er sich über 14 Euro mehr auf der Januar-Gehaltsabrechnung freuen. Bei 2.500 Euro Verdienst schrumpft die Entlastung auf acht Euro im Monat. Bei 4.500 Euro Gehalt liegt das Plus bei zehn Euro im Monat. Kommt ein erhöhter Grundfreibetrag, werden weniger Steuern fällig.
Bei Privatversicherten sieht die Rechnung von vornherein anders aus. Wie viel ihnen Monat für Monat bleibt, hängt dann nicht nur von Einkommensklasse, Sozialabgaben und Steuersatz, sondern auch von der Höhe ihrer Krankenversicherungsbeiträge ab.
Je mehr Brutto, desto weniger Einbuße
Weil im nächsten Jahr neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben gelten, werden Gutverdiener ohnehin anders zur Kasse gebeten. Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern um 200 Euro auf 5.800 Euro pro Monat (im Jahr: 69.600 Euro).
Ein Versicherter aus dem Westen mit einem Monatsbruttoeinkommen von 5.800 Euro zahlt im neuen Jahr 1.096,20 Euro, also 1,40 Euro weniger als zuvor. In den neuen Bundesländern steigt die Hürde um 100 auf 4.900 Euro (58.800).
Steuern & Recht
Außerdem wird die Messlatte für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit angehoben, und zwar von derzeit 3.825 auf 3.937,50 Euro (im Jahr: 47.250 Euro). Wer 2013 also mehr als 3.937,50 Euro brutto im Monat verdient, muss künftig rund 610 Euro zur Krankenversicherung beisteuern. Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei - ob 4.720 oder 10.000 Euro verdient wird.