Abfindung versteuern 2024 Von der Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte profitieren

Abfindung versteuern Quelle: imago images/Steinach

Im Falle einer Kündigung wird häufig eine Abfindung gezahlt. Jedoch muss diese voll versteuert werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Versteuerung der Abfindung und der Fünftelregelung wissen müssen.

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Eine Abfindung kann im Falle einer Kündigung die finanzielle Sicherheit bis zur nächsten Anstellung sichern. Doch sind Unternehmen zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet und welche steuerlichen Regeln gelten? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Abfindung versteuern 2024: Weniger Steuern dank der Fünftelregelung

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Damit wird der Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust und vor allem für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigt.

Hat man immer einen Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie vor allem im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht nicht. Somit ist auch die Höhe einer möglichen Zahlung nicht konkret geregelt. Im Allgemeinen gilt ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr im Unternehmen als angemessen.

Muss die Abfindung 2024 versteuert werden?

Grundsätzlich gilt: Eine Abfindung ist nicht steuerfrei. Seit 2006 besteht die Regelung, dass eine Abfindung komplett versteuert werden muss, da sie als außerordentliche Einkunft gewertet wird. Sie ist demzufolge lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) müssen darauf aber nicht gezahlt werden.

Durch den Anstieg des außerordentlichen Einkommens, erhöht sich oftmals auch der persönliche Steuersatz. Das kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken. 

Lavinia Haane lebt und arbeitet seit sieben Jahren in London. Die PR-Direktorin erklärt, wieso dort selbst Paare oft in WGs wohnen und berichtet, wie digital England im Gegensatz zu Deutschland ist.
von Christina Hollender

Gibt es Möglichkeiten 2024 Steuern bei der Abfindung zu sparen?

Ja. Mit der sogenannten Fünftelregelung gibt es eine Möglichkeit, die Höhe der Steuer etwas abzumildern. Dabei wird die volle Summe versteuert, jedoch wirkt sich nur ein Fünftel auf den Steuersatz aus. Von der Fünftelregelung profitieren vor allem Personen mit einer hohen Differenz zwischen Abfindung und zu versteuerndem Einkommen.

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Was ist die Fünftelregelung?

Mit der sogenannten Fünftelregelung werden außerordentliche Einkommen im deutschen Steuerrecht begünstigt. Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden. 

Wie wird die Fünftelregelung berechnet?

  1. Im ersten Schritt zunächst wird die Steuer für das zu versteuernde Einkommen (ohne Abfindung) berechnet. 
  2. Dann wird ein Fünftel der Abfindung dem zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert und erneut die Steuer berechnet. 
  3. Die Differenz beider Berechnungen entspricht nun der Steuer für ein Fünftel der Abfindung. Das Fünffache dieser Differenz bildet also die Steuer für die gesamte Abfindung.

Beispiel für die Anwendung der Fünftelreglung

Herr Müller, ein lediger Angestellter, hat im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro und erhält zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 60.000 Euro. 

1.Einkommensteuer für 40.0008.452
2.Einkommensteuer für 52.000
(40.000 + 1/5 der Abfindung)
12.930
3.Differenz der Steuerbeträge4.477
4.Steuer für Abfindung
(5 × 4.477)
22.385 *)

*) Vereinfacht ohne Kirchensteuer

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Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?

Der Arbeitgeber ist in der Regel dazu verpflichtet, die Fünftelregelung bei der Zahlung von Abfindungen anzuwenden. In Sonderfällen kann es jedoch sein, dass sich eine sogenannte Zusammenballung der Einkommen durch die Abfindung nur im Zusammenhang mit anderen, dem Arbeitgeber nicht bekannten Einkünften des Arbeitnehmers ergibt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die Anwendung der Fünftelregelung beantragen.

Unabhängig davon, ob Sie die Steuerbegünstigung erhalten haben oder nicht, müssen Sie die Abfindung gesondert auf dem entsprechenden Formular der Steuererklärung eintragen.


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