Noch knapp drei Wochen, dann ist die Steuererklärung fällig. Der Stichtag 31. Mai – sofern er auf einen Wochentag fällt – ist eine rote Linie. Nur wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater bemüht, hat per se Zeit für die Abgabe bis zum Jahresende. Wer die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangt. Der kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro. Die Geldstrafen spülten Vater Staat immerhin 120 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen.
Tatsächlich entscheidet der einzelne Finanzbeamte nach eigenem Ermessen, ob der Säumniszuschlag verlangt, oder die verspätete Steuererklärung akzeptiert. Genauso liegt es in seinem Ermessen, eine vom Steuerpflichtigen beantragte Fristverlängerung als hinreichend begründet zu gewähren oder abzulehnen.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2015 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2016.
Ab 2017 sollen sich die Abgabefristen sowohl mit als auch ohne Steuerberater um jeweils zwei Monate verlängern. Dann können jedoch höhere und pauschale Verspätungszuschläge fällig werden: Pro Monat Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Wer eine die Steuererklärung selbst ausfüllt und eine Steuerrückzahlung erhält, soll davon nicht betroffen sein.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. Ansonsten setzen die Finanzbehörden zunehmend auf die beleglose Steuererklärung und fordern diese nur bei Bedarf an. Bestimmte Belege wie zum Beispiel Spendenquittungen müssen jedoch nach wie vor im Original eingereicht werden.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei. Gute Steuersoftware unterstützt sowohl den elektronischen Versand als auch den späteren Abgleich mit dem elektronisch übermittelten Steuerbescheid.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung. In der Steuererklärung sollte das Aktenzeichen des Verfahrens gleich angegeben werden.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Steuererklärung wird zwei Monate später fällig
Offenbar ist das dem Bundesfinanzministerium zu viel Ermessenspielraum. Deshalb sind im Steuermodernisierungsgesetz, über dass die Koalition jüngst verhandelt hat, mehr Automatismen vorgesehen. Zum Glück aber auch ein paar Ausnahmen, wie nun bekannt wurde.
Die gute Nachricht: Steuerzahler bekommen generell Zeit bis zum 31. Juli, um die Steuererklärung abzugeben. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen. Darüber freut sich bereits der Bund der Steuerzahler. „Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können“, sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch in Berlin.
Säumniszuschlag zahlt nur, wer nachzahlen muss
Grund für die Verlängerung ist, dass jene, die einen Steuerberater beauftragen, nicht deutlich besser gestellt werden sollen. Denn für diese sieht der Plan der Regierung ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. Das bedeutet, dass erst 14 Monate nach Ende des Steuerjahres auch die pauschalen Verspätungszuschläge greifen. Für Selbsterklärer gelten diese künftig erst nach dem 31. Juli des Folgejahres und liegen weiterhin im Ermessen des Finanzbeamten. Da die meisten Steuerzahler eine Steuerrückzahlung erhalten – im Schnitt zwischen 800 und 900 Euro -, treffen sie die höheren Verspätungszuschläge in aller Regel nicht.
Die geplanten Zuschläge für verspätet eingereichte Steuererklärungen fallen ohnehin weniger scharf aus als zuvor bekannt. Dafür sollen sie ganz automatisch erfolgen: Der Verspätungszuschlag soll 25 Euro pro Monat betragen. Allerdings soll er nur Steuerpflichtige treffen, die tatsächlich noch Steuern entrichten oder nachzahlen müssen. Wer eine Steuerrückzahlung erhält, soll vom automatischen Säumniszuschlag nicht betroffen sein.
Reform soll Bürger zu elektronischer Steuererklärung bringen
Das Gesetz soll zwar ab 1.1.2017 gelten, aufgrund von Übergangsfristen aber erst für das Steuerjahr 2018 greifen. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 abgegeben werden, sofern ein Steuerberater dabei hilft. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts. Die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, bleibt auch weiterhin bestehen.
Zudem soll eine Billigkeitsregelung für Steuerpflichtige eingeführt werden, die erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe aufgefordert wurden und die bis zur Aufforderung davon ausgehen konnten, keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Für sie sollen Verspätungszuschläge erst vom Ablauf der in der Aufforderung angegebenen Erklärungsfrist an berechnet werden. „Es muss also kein Rentner befürchten, hohe Verspätungszuschläge zahlen zu müssen, weil er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein“, hieß es.
Keine Belege mehr nötig
Ziel der Reform ist es auch, mehr Bürger zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung zu bewegen. Nach Angaben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erspart das Modernisierungsgesetz den Bürgern ca. 2,1 Millionen Stunden, die sie dann weniger benötigen, um ihre Steuererklärung auszufüllen.
Wo Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung einzutragen sind
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung behandelt das Finanzamt als Sonderausgaben. Hier wird der Arbeitnehmeranteil geltend gemacht, der auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist. Eingetragen werden sie in der Anlage Vorsorgeaufwand. Alleinstehende können für 2015 maximal 17.738 Euro geltend machen, Verheiratete höchstens 35.475 Euro.
Quelle: MLP, eigene Recherche; Stand: Februar 2016
Auch die Beiträge zur staatlich geförderten Rürup-Rente gehören zu den Sonderausgaben und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 7 einzutragen. Es gilt weiterhin der Maximalbetrag von 17.738 Euro für Singles und 35.475 Euro für Verheiratete. Ist die Basis-Rente an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt – ein beliebtes Kombimodell der Versicherer, um Steuervorteile auch für diese Vorsorgeart zu nutzen -, sind die Beiträge dafür ebenfalls bei der Basisrente in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen. Werden sie in Zeile 49 eingetragen (wo der Berufsunfähigkeitsschutz eigentlich hingehört), geht der Steuervorteil je nach Einkommenshöhe unter Umständen verloren. Das Finanzamt informiert den Steuerzahler nicht über diesen Irrtum.
Beiträge bis zu 2100 Euro können Riester-Sparer seit 2008 steuersenkend ansetzen. Nur so kommen sie in den vollen Genuss der staatlichen Förderung für die private Vorsorge. Die Beiträge zum Riester-Vertrag gehören in die Anlage AV zur Steuererklärung, die speziell für Riester-Verträge angeboten wird. Da im Rahmen der Riester-Förderung entweder Steuervorteile oder staatliche Zuschüsse gewährt werden, prüft das Finanzamt automatisch, was für den Steuerzahler günstiger ist – weshalb dieser Vorgang auch „Günstigerprüfung“ genannt wird. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des Bruttolohns des Vorjahres in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.
Wer zusätzliche Altersvorsorge über seinen Arbeitgeber betreibt, muss in der Steuererklärung nichts eintragen. Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, haben Arbeitnehmer schon einen Vorteil, da das zu versteuernde Einkommen in Höhe der Beiträge sinkt und auch keine Sozialversicherungsbeiträge darauf anfallen. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind sozialabgaben- und steuerfrei, sofern Höchstbeträge nicht überschritten werden. Bei einer Direktversicherung liegt das Maximum bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. 2015 entsprach das 2.976 Euro. Andere Durchführungswege können den steuer- und sozialabgabenfreien Förderbetrag noch erhöhen.
Was Steuerpflichtige in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, sollten sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 12 bis 45 eintragen. Bis zur Höhe der Basisabsicherung – dem Mindeststandard für gesetzlichen und private Versicherungen können die Beiträge steuermindernd wirken. Dabei können unverheiratete Angestellte und Beamte bis zu 1900 Euro, Verheiratete oder Lebenspartner (gemeinsame Veranlagung) und Selbstständige bis zu 2800 Euro geltend machen. Wer mehr zahlt, kann auch den Gesamtbetrag ansetzen. Auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder sollten in der Steuererklärung erfasst sein.
Sind die steuerlichen Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft, sollten auch Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall oder eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen in den Zeilen 49 und 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Bis zum Erreichen von 17.738 Euro (Singles) bzw. 35.475 Euro für Verheiratete hilft das, die Steuerlast zu minimieren.
Der weitergehende Verzicht auf Belege, die bislang an das Finanzamt übersandt werden müssen, erspare der Wirtschaft darüber hinaus Bürokratiekosten von 28 Millionen Euro. Unter anderem müssen Zuwendungsbescheinigungen, Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der Behinderung durch die Steuerpflichtigen nur noch vorgehalten und auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Banken können zudem die Bescheinigungen über die einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Eine kostenlose Papierbescheinigung dürfen Steuerzahler aber wie bisher verlangen.
Wer möglichst ohne Belege auskommen möchte, kann auch gleich auf die vorausgefüllte Steuererklärung sowie die Übermittlung der Steuererklärung Elster (Abkürzung für elektronischen Steuererklärung) setzen. Software und einfache Zugangsschlüssel gibt es auf den Internetseiten der Steuerbehörden unter elster.de kostenlos. Das hilft auch unmittelbar, bei der Einhaltung der Abgabefrist, da kein Papier zur Post oder zum Briefkasten des Finanzamtes gebracht werden muss und die Steuererklärung direkt aus einer Steuersoftware heraus versendet werden kann - mitsamt aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen.
Wer mehr Datenschutz wünscht und sein Steuerkonto online abrufen möchte, muss dazu aber über die Elster-Webseiten einmalig eine Signaturkarte für Authentifizierung beantragen. Dort finden sich auch Erklärvideos für die teils komplizierte Registrierung. Ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung erfolgt, stehen auch die Chancen auf eine rasche Bearbeitung nicht schlecht, da die Finanzbehörden die elektronischen Steuererklärung schneller abarbeiten. Dann erfreut womöglich auch eine Steuerrückzahlung