Abgabefrist und Säumniszuschläge Mehr Zeit und weniger Papierwust für die Steuererklärung

Künftig sollen Steuerzahler Zeit bis zum 31. Juli für ihre Steuererklärung bekommen. Die geplanten Verspätungszuschläge fallen danach weniger harsch aus als zunächst gedacht. Zudem soll der Papierwust aufhören.

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Einkommenssteuererklärung Quelle: dpa

Noch knapp drei Wochen, dann ist die Steuererklärung fällig. Der Stichtag 31. Mai – sofern er auf einen Wochentag fällt – ist eine rote Linie. Nur wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater bemüht, hat per se Zeit für die Abgabe bis zum Jahresende. Wer die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangt. Der kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro. Die Geldstrafen spülten Vater Staat immerhin 120 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen.

Tatsächlich entscheidet der einzelne Finanzbeamte nach eigenem Ermessen, ob der Säumniszuschlag verlangt, oder die verspätete Steuererklärung akzeptiert. Genauso liegt es in seinem Ermessen, eine vom Steuerpflichtigen beantragte Fristverlängerung als hinreichend begründet zu gewähren oder abzulehnen.

Tipps zur Steuererklärung

Steuererklärung wird zwei Monate später fällig

Offenbar ist das dem Bundesfinanzministerium zu viel Ermessenspielraum. Deshalb sind im Steuermodernisierungsgesetz, über dass die Koalition jüngst verhandelt hat, mehr Automatismen vorgesehen. Zum Glück aber auch ein paar Ausnahmen, wie nun bekannt wurde.

Die gute Nachricht: Steuerzahler bekommen generell Zeit bis zum 31. Juli, um die Steuererklärung abzugeben. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen. Darüber freut sich bereits der Bund der Steuerzahler. „Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können“, sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch in Berlin.

Säumniszuschlag zahlt nur, wer nachzahlen muss

Grund für die Verlängerung ist, dass jene, die einen Steuerberater beauftragen, nicht deutlich besser gestellt werden sollen. Denn für diese sieht der Plan der Regierung ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. Das bedeutet, dass erst 14 Monate nach Ende des Steuerjahres auch die pauschalen Verspätungszuschläge greifen. Für Selbsterklärer gelten diese künftig erst nach dem 31. Juli des Folgejahres und liegen weiterhin im Ermessen des Finanzbeamten. Da die meisten Steuerzahler eine Steuerrückzahlung erhalten – im Schnitt zwischen 800 und 900 Euro -, treffen sie die höheren Verspätungszuschläge in aller Regel nicht.

Die geplanten Zuschläge für verspätet eingereichte Steuererklärungen fallen ohnehin weniger scharf aus als zuvor bekannt. Dafür sollen sie ganz automatisch erfolgen: Der Verspätungszuschlag soll 25 Euro pro Monat betragen. Allerdings soll er nur Steuerpflichtige treffen, die tatsächlich noch Steuern entrichten oder nachzahlen müssen. Wer eine Steuerrückzahlung erhält, soll vom automatischen Säumniszuschlag nicht betroffen sein.

Reform soll Bürger zu elektronischer Steuererklärung bringen

Das Gesetz soll zwar ab 1.1.2017 gelten, aufgrund von Übergangsfristen aber erst für das Steuerjahr 2018 greifen. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 abgegeben werden, sofern ein Steuerberater dabei hilft. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts. Die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, bleibt auch weiterhin bestehen.

Zudem soll eine Billigkeitsregelung für Steuerpflichtige eingeführt werden, die erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe aufgefordert wurden und die bis zur Aufforderung davon ausgehen konnten, keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Für sie sollen Verspätungszuschläge erst vom Ablauf der in der Aufforderung angegebenen Erklärungsfrist an berechnet werden. „Es muss also kein Rentner befürchten, hohe Verspätungszuschläge zahlen zu müssen, weil er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein“, hieß es.

Keine Belege mehr nötig

Ziel der Reform ist es auch, mehr Bürger zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung zu bewegen. Nach Angaben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erspart das Modernisierungsgesetz den Bürgern ca. 2,1 Millionen Stunden, die sie dann weniger benötigen, um ihre Steuererklärung auszufüllen.

Wo Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung einzutragen sind

Der weitergehende Verzicht auf Belege, die bislang an das Finanzamt übersandt werden müssen, erspare der Wirtschaft darüber hinaus Bürokratiekosten von 28 Millionen Euro. Unter anderem müssen Zuwendungsbescheinigungen, Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der Behinderung durch die Steuerpflichtigen nur noch vorgehalten und auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Banken können zudem die Bescheinigungen über die einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Eine kostenlose Papierbescheinigung dürfen Steuerzahler aber wie bisher verlangen.

Wer möglichst ohne Belege auskommen möchte, kann auch gleich auf die vorausgefüllte Steuererklärung sowie die Übermittlung der Steuererklärung Elster (Abkürzung für elektronischen Steuererklärung) setzen. Software und einfache Zugangsschlüssel gibt es auf den Internetseiten der Steuerbehörden unter elster.de kostenlos. Das hilft auch unmittelbar, bei der Einhaltung der Abgabefrist, da kein Papier zur Post oder zum Briefkasten des Finanzamtes gebracht werden muss und die Steuererklärung direkt aus einer Steuersoftware heraus versendet werden kann - mitsamt aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen.

Wer mehr Datenschutz wünscht und sein Steuerkonto online abrufen möchte, muss dazu aber über die Elster-Webseiten einmalig eine Signaturkarte für Authentifizierung beantragen. Dort finden sich auch Erklärvideos für die teils komplizierte Registrierung. Ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung erfolgt, stehen auch die Chancen auf eine rasche Bearbeitung nicht schlecht, da die Finanzbehörden die elektronischen Steuererklärung schneller abarbeiten. Dann erfreut womöglich auch eine Steuerrückzahlung

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