Abgabefristen, Elster-Programm, Verspätungszuschlag Wer eine Steuererklärung abgeben muss

Lohnsteuererklärung Pflicht: Wer eine Steuererklärung abgeben muss Quelle: imago stock&people

Die Einkommensteuererklärung: Für viele Arbeitnehmer ist es Pflicht, für andere lohnt sich die freiwillige Abgabe. Alles was Sie wissen sollten.

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Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Oft lohnt sich das aber. Sie sollten nur wissen wie. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Wer muss die Steuererklärung abgeben?

Viele Arbeitgeber behalten bereits die monatliche Lohnsteuer vom Arbeitnehmer. Dann muss keine Steuererklärung mehr abgegeben werden. Manchmal lohnt es sich aber dennoch, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Denn zu viel bezahlte Steuern lassen sich zurückholen. 
Gesetzlich verpflichtet sind Sie, wenn...

  • ...nach der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird und Sie demnach mehrere Arbeitslöhne erhalten
  • ...die Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug beispielsweise aus der Vermietung oder aus steuerfreien Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld) über 410 Euro liegen
  • ...Sie und Ihr Ehegatte Arbeitslohn beziehen und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV haben
  • ...Sie Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen haben und 2020 mehr als 11.900 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare: 22.600 Euro) Lohn bekommen haben; für die Steuererklärung 2021 gelten 12.250 Euro für Ledige und 23.250 Euro für Verheiratete
  • ...Sie Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen haben und 2020 mehr als 11.900 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare: 22.600 Euro) Lohn bekommen haben; für die Steuererklärung 2021 gelten 12.250 Euro für Ledige und 23.250 Euro für Verheiratete
  • ...Sie und Ihr Ehegatte nicht die Zusammenveranlagung gewählt haben und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen
  • ...spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen
  • ...Sie Sonderzahlungen bekommen sowie im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt haben und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht beachtet hat
  • ...Ihr Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt hat und bei der Berechnung der Lohnsteuer die Fünftelregelung angewendet hat
  • ...Ihr Partner verstorben ist oder die Ehe geschieden und im selben Jahr wieder geheiratet wurde
  • ...auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt
  • ...Ihr Wohnsitz im Ausland ist und Sie die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt haben
  • ...Sie Pensionär mit Bezügen in Höhe von mehr als 11.900 Euro sind
  • ...Sie Beamter sind, dessen Vorsorgepauschale für das Gehalt höher war als die anzuerkennenden Versicherungsbeiträge
  • ...Sie einen Verlustvortrag geltend gemacht haben
  • ...Sie zwar selbst kein Arbeitsengelt beziehen, aber die steuerpflichtigen Einkünfte als Rentner über dem Grundfreibetrag liegen, der im Jahr 2021 9744 Euro beträgt
  • ...Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitnehmer ist und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt
  • ...Sie Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Landwirt sind

Wie sieht eine Steuererklärung aus?

Für die Steuererklärung ist ein amtlicher Vordruck erforderlich. Auf dem Papierformular müssen Sie und Ihr Ehegatte auf dem Hauptvordruck unterschreiben. Dafür müssen aber nicht zwingend die Originale verwendet werden. Das Finanzamt akzeptiert auch eine Kopie.

Welche Abgabefristen hat die Steuererklärung?

Bei der freiwilligen Abgabe muss die Festsetzungsfrist beachtet werden, also innerhalb von vier Jahren nach Ende des Steuerjahres sollte die Erklärung beim Finanzamt vorliegen. Wenn das Jahresende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, läuft die Festsetzungsfrist noch bis 0 Uhr des darauffolgenden Werktags.

Die Arbeitnehmer, die jedoch gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, müssen dies immer bis zum 31. Juli das Folgejahres tun. Nur in Ausnahmesituationen ist eine Verlängerung möglich. Dafür muss ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden. Und: Wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wurde, gewährt die Behörde auch ohne Antrag eine Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wann sollte ich eine Fristverlängerung bei der Steuererklärung beantragen?

Sobald Sie merken, dass die Steuererklärung nicht fristgerecht ankommt, sollten Sie beim Finanzamt nach einer Verlängerung fragen. Sie müssen gute Gründe nennen – wie beispielsweise ein Umzug, Krankheit oder fehlende Unterlagen – warum Sie vorher Ihre Erklärung noch nicht abgeben konnten.  Die Fristverlängerung kann schriftlich per Post, Fax oder über das Elster-Portal beantragt werden.

Wie hoch fällt der Verspätungszuschlag bei der Steuererklärung aus?

Damit die Steuerzahler ihre Erklärung auch fristgerecht abgeben, hat das Finanzamt Sanktionsmöglichkeiten. Die Behörde kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser darf maximal 25.000 Euro betragen. Das Finanzamt muss aber mindestens einen Zuschlag in Höhe von 25 Euro pro angefangenen Säumnis-Monat verlangen. Darüber hinaus kann es auch noch ein Zwangsgeld bestimmen, um Sie zur Abgabe der Steuererklärung zu zwingen.

Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Besonders sinnvoll, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben ist es dann, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände mit einer Erstattung der Einkommensteuer rechnen können. Zum Beispiel bei:

  • hohen Krankheitskosten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen
  • Werbungskosten, die über den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro hinausgehen
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder Haushaltshilfen
  • Sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuer und Kinderbetreuungskosten
  • Berufseinsteiger
  • Eltern, deren Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld oder wenn bei einem Kind beim Lohnsteuerabzug kein Kinderfreibetrag eingetragen war
  • Doppelverdienern, die verheiratet sind, wenn beide die Steuerklasse IV haben
  • Arbeitnehmern, die deine Arbeitnehmersparzulage beantragen wollen
  • Riester-Sparern, die von einem Sonderausgabenabzug profitieren
  • Denen, die im vergangenen Jahr geheiratet haben und das Ehegattensplitting nutzen können
  • Einem Verlust zum Beispiel aus der Vermietung
  • Steuerzahlern, die auf die Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlt haben, der Grenzsteuersatz aber darunter liegt (Niedrigverdiener, Rentner und Studenten)

Freiwillig können Sie die Steuererklärung sogar noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres einreichen.

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Muss ich die Steuererklärung elektronisch abgeben?

Wenn Sie Einkünfte von mehr als 410 Euro aus einer selbstständigen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit beziehen, müssen Sie die Steuererklärung elektronisch authentifiziert über Elster – dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzämter – abgeben. Dazu müssen Sie sich, wenn Sie betroffen sind, im Elster-Portal registrieren. Mit einer Zertifikatsdatei weisen Sie sich als berechtigt aus. Das ist wie eine elektronische Unterschrift.

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