Abgabenbelastung 2016 Sozialkassen machen Steuerentlastung zunichte

Seite 2/2

Die Änderungen im Überblick


Und das sind die Änderungen im Überblick:

- Die Beitragsbemessungsgrenze – der Höchstbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge fällig werden – klettert in der Renten- und Arbeitslosenversicherung um 150 Euro auf 6200 Euro im Westen und um 200 Euro auf 5400 Euro im Osten. In der Kranken-und Pflegeversicherung steigt der Wert um einheitlich 112,50 Euro auf 4237,50 Euro. Besserverdiener kostet das gut 25 Euro im Monat. Mehr noch: Die allein von den Versicherten zu zahlenden Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte. Einzelne Kassen liegen deutlich darüber, die DAK etwa packt 0,6 Punkte drauf. Schon jetzt steht fest, dass 2017 auch der Beitragssatz der Pflegeversicherung nach oben geht.

- Der Grundfreibetrag steigt von 8472 auf 8652 Euro. Zugleich gibt es zum Abbau der kalten Progression eine Inflationsbereinigung des Steuertarifs um knapp 1,5 Prozent. Laut Bundesfinanzministerium liegt die Entlastung bei 1,5 Milliarden Euro. „Die marginale Entlastung bei der Lohnsteuer wird jedoch durch die steigenden Beiträge kompensiert“, kritisiert Ökonom Stern.

- Aufwendungen für die Altersvorsorge sind zu 82 Prozent als Sonderausgaben absetzbar (2015: 80 Prozent).

- Der Kinderfreibetrag steigt um 48 Euro auf 2304 Euro, das Kindergeld erhöht sich um zwei Euro monatlich.

- Die EEG-Umlage auf Strom klettert von 6,17 auf 6,35 Cent/Kilowattstunde.

- Die TV-Haushaltsabgabe sinkt von 17,98 auf 17,50 Euro im Monat.

Die Kommunalgebühren dürften derweil nur geringfügig zulegen. Bernd Düsterdiek, Abgabenexperte beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, rechnet mit einem Plus von maximal einem bis zwei Prozent. Dank gesunkener Energiekosten, ein Faktor vor allem für die Abwasserentsorgung und Müllverbrennung, könnten Kommunen hier und da sogar Gebühren reduzieren. Allerdings gibt es ein Risiko – die im März beginnende Tarifrunde im öffentlichen Dienst. Diese habe eine „nicht unwesentliche Bedeutung für die künftige Gebührenentwicklung“, warnt Düsterdiek. Bei Ver- und Entsorgungsdiensten machen Personalausgaben rund 20 Prozent der Fixkosten aus – und werden auf die Gebührenzahler umgelegt.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%