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Abgeltungssteuer Barren besser als Papiergeld

In einem Erlass des Bundesfinanzministeriums werden "Einzelfragen zur Abgelungssteuer" geklärt. Diese enthalten auch schlechte Nachrichten für Anleger, die in hinterlegte Schuldverschreibungen investiert haben.

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Über Jahrzehnte stand der Quelle: obs

Das Bundesfinanzministerium hat zum Jahresende einen Erlass veröffentlicht, in dem „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ geklärt werden (IV C 1 – S 2252/08/10004). Für Anleger, die in mit Gold hinterlegte Schuldverschreibungen investiert haben, gibt es schlechte Nachrichten – wie erwartet (WirtschaftsWoche 52/2009). Wie die Ministerialbeamten klarstellen, unterliegen solche Papiere der 25-prozentigen Abgeltungsteuer – auch wenn der Emittent sie mit echtem Gold hinterlegt und dem Anleger somit einen Lieferanspruch auf physisches Gold einräumt.

Die Klarstellung hat zur Folge, dass Anleger Gewinne beim Verkauf der Papiere auch nach Ablauf der für Gold geltenden einjährigen Spekulationsfrist versteuern müssen. Die Anbieter der Papiere – zum Beispiel die Deutsche Börse mit Xetra Gold – meinen, dass diese wegen des verbrieften Lieferanspruchs steuerlich wie echtes Gold behandelt werden müssten. Sie prüfen rechtliche Schritte.

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