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Ad-hoc-Mitteilungen EuGH stärkt Rechte von Aktionären

Der Europäische Gerichtshof nimmt Aktiengesellschaften stärker in die Pflicht: Sie müssen auch Zwischenschritte zu einer börsenrelevanten Entscheidung veröffentlichen. Hintergrund ist der Wechsel an der Daimler-Führungsspitze im Jahr 2005.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stärkt jetzt die Rechte von Aktionären: Die Richter entschieden, dass Anleger ein Recht auf bessere Informationen haben sollten. Quelle: dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt. In einem jahrelangen Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler-Chef Jürgen Schrempp 2005 erweitern die Luxemburger Richter das Recht der Anleger auf bessere Information.

Konzerne müssten wichtige Personalentscheidungen nicht erst dann öffentlich machen, wenn sie bereits getroffen sind - sondern auch wenn sie vorbereitet werden und sehr wahrscheinlich sind, lautet das Urteil. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH eingeschaltet und darum gebeten, den Begriff „präzise Information“ zu bestimmen. Hintergrund ist der Wechsel an der Daimler-Führungsspitze im Jahr 2005.

Geklagt hatte ein Aktionär, der sich 2005 von dem Autokonzern zu spät über Schrempps Ausscheiden informiert fühlte. Der Anleger hatte seine Aktien vor dem Rücktritt Schrempps im Juli verkauft. Da Schrempp seine Rücktrittsabsicht bereits am 17. Mai mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen hatte und nach und nach weitere Personen bei Daimler davon erfuhren, meinte der Kläger, das Unternehmen habe auch die Öffentlichkeit früher informieren müssen. Der Autohersteller hatte die Personalie per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, woraufhin der Daimler-Kurs in die Höhe ging.

Präzisierung der EU-Richtlinie über Insidergeschäfte

Die Richter gaben ihm nun recht. Nach dem EuGH-Urteil muss der Bundesgerichtshof jetzt in dem Einzelfall entscheiden.

Die Pflicht zu einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung könne schon vor dem eigentlichen Beschluss bestehen, wenn eine Entscheidung in Zwischenschritten erfolge, lautet das Urteil. Mit dieser Auslegung präzisiert der Gerichtshof die EU-Richtlinie über Insidergeschäfte im Sinne von mehr Anlegerfreundlichkeit. Das Urteil der obersten EU-Richter könnte weitreichende Folgen für die Rechte von Anlegern haben.

Beim Autobauer Daimler hieß es, man könne die Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht abschätzen. Eine Unternehmenssprecherin sagte am Donnerstag in Stuttgart, der Richterspruch liege noch nicht vor. „Wir werden die Urteilsgründe dann analysieren. Es bleibt abzuwarten wie der Bundesgerichtshof auf der Grundlage des EuGH-Urteils entscheidet.“

Mit Material von dpa und dapd

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