AirHelp, geblitzt.de und Co. Was Online-Anwälte taugen

Seite 3/4

Manche Anbieter zahlen sofort

Wer auch kleinere Ansprüche wie bei Flugentschädigungen effizient geltend machen will, schafft das nur mit digitaler Technik, für die einige Millionen Euro investiert werden müssen. Die traditionelle Anwaltszunft kann da nicht mithalten, denn klassische Kanzleien dürfen nur Rechtsanwälte als Gesellschafter ins Boot holen – und unter denen sind meist keine finanzkräftigen Wagniskapitalgeber wie in der Start-up-Szene zu finden.

Dank einer Sofortauszahlung wie bei flightcomp sind die Nutzer die Sorge um ihre Flugentschädigung sogar noch schneller los und können sich um andere Sachen kümmern – etwa den Urlaub genießen. Dafür kassiert das Portal allerdings Abschläge von 30 bis 40 Prozent. Ob es das wert ist, muss jeder Kunde selbst wissen. Wichtig ist, dass die Bedingungen von vornherein klar sind, und diese nennt das Unternehmen auch auf seiner Webseite deutlich. Entscheidend ist hier nicht der Wohlklang des Werbeversprechens, sondern der Wortlaut im Kleingedruckten.

So wurde eine Facebook-Werbung von flightcomp als irreführend beanstandet, was im Juni vom Landgericht Duisburg bestätigt wurde. Die Werbung hatte eine Auszahlung von bis zu 400 Euro versprochen, obwohl auf der Webseite deutlich von maximal 352 Euro die Rede war und ist.

Aus Sicht von flightcomp-Gründer Zolda handelt es sich um eine Formalie, die Differenz von 48 Euro sei gering. Nur ganz wenige Kunden hätten die beanstandete Werbung zu Gesicht bekommen, zudem gebe es Fälle, bei denen tatsächlich 400 Euro ausgezahlt wurden, weil der Anspruch gegen die Fluggesellschaft vollständig gesichert war. Zolda vermutet eine Kampagne hinter der Klage, mit dem Duisburger Urteil ist der Fall allerdings abgehakt.
Unfehlbar sind auch die Flugrechts-Spezialisten nicht. So berichtet die Verbraucherzeitschrift "Finanztest" von einem frisch getrauten Ehepaar, das wegen einer Flugumleitung verspätet in die Flitterwochen kam. Bei einem Internetportal blitzten die beiden ab, denn die Verspätung lag laut dessen Datenbank an einem Unwetter, wofür die Fluggesellschaft nichts kann und nicht haften muss. Mehr Erfolg hatten die beiden dann bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Die wies nach, dass Bauarbeiten Schuld an der Verspätung waren und dass die Fluggesellschaft diese hätte einplanen müssen. So kam das Paar dann doch noch zu seinem Geld.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%