




Aktionäre börsennotierter Unternehmen sollen künftig über die Vergütungen der Spitzenmanager abstimmen können. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin nach Angaben aus Teilnehmerkreisen eine Reform des Aktienrechts, nach der die Hauptversammlung die Gehaltsvorschläge des Aufsichtsrats für die Vorstandsmitglieder billigen muss.
Nach dem Entwurf müssen der Aktionärsversammlung die Angaben zu den höchstens erreichbaren Vergütungen für den Vorstandsvorsitzenden, seinen Vertreter und die einfachen Vorstandsmitglieder zur Entscheidung vorgelegt werden. Bislang können Aktionäre nur über die Managergehälter abstimmen, wenn der Aufsichtsrat dies zulässt.
Vor allem die FDP hatte nach einer Volksabstimmung in der Schweiz Druck für die jetzt angegangene Änderung der Vorschriften für Managergehälter gemacht. Die Schweizer hatten Anfang März die "Volksinitiative gegen die Abzockerei" gebilligt, nach der Aktionäre in der Hauptversammlung jedes Jahr neu über die Höhe der Managervergütungen von börsennotierten Firmen entscheiden sollen.
Im Nachbarland hatte Pläne für heftige Debatten gesorgt, dem zurückgetreten Chef des Pharmakonzerns Novartis, Daniel Vasella, eine Abfindung von umgerechnet fast 60 Millionen Euro unter der Auflage zu geben, einige Jahre nicht für die Konkurrenz zu arbeiten.