Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

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Fortbildung: Fiskus streicht Shaolin-Kurs auf Mallorca

Wenn Fortbildungen privat mitmotiviert sind, können diese steuerlich nicht geltend gemacht werden. Quelle: Fotolia

Eine selbstständige Zahnärztin und Heilpraktikerin besuchte zwei Shaolin-Fortbildungen auf Mallorca. Für Reise und Schulung nach der buddhistischen Tradition, die auch für ihre Kampfkunst bekannt ist, zahlte sie 4155 Euro, die sie als Betriebsausgaben geltend machte: Schließlich seien die Kurse für Zahnärzte konzipiert worden und vermittelten „zielführende Denkmethoden“ und „Konzentrationstechniken“. Die Ärztin verwies außerdem auf die Anerkennung durch die Zahnärztekammer und ihre erhaltenen Zertifikate, etwa für „die Kraft des Seins – Stufe 3“. Dass ihr Finanzamt in den Kursen ein Privatvergnügen sah, konnte sie nicht nachvollziehen. Schließlich habe sie sich privat schon intensiv mit dem Buddhismus beschäftigt, sodass ihr der Kurs keine privaten Erkenntnisse gebracht habe. Das Finanzgericht Köln wies die Zahnärztin trotzdem ab. Die Reise sei auf jeden Fall „privat mitmotiviert“ gewesen – die Kosten daher nicht anzuerkennen (10 K 1356/13). Ob bei Selbstständigen oder Angestellten: In derartigen Fällen schauen sich die Finanzbeamten das Fortbildungsprogramm oft genau an. In einem früheren Fall hatte das Finanzgericht Münster einem Geschäftsführer den Steuerabzug selbst für eine Coaching-Ausbildung verweigert (4 K 1802/08). Inhalte wie „Rational-Emotive-Therapie“ und „Beziehungsmanagement“ dienten weniger dem beruflichen Erfolg als der „allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung“. Finden Seminare an beliebten Reisezielen statt, ist der Fiskus besonders skeptisch. Nicht immer zu Recht: Die Kosten für einen Spanisch-Intensivkurs in Andalusien samt Reise durfte eine Teamassistentin, die viel auf Spanisch telefonieren musste, absetzen (Finanzgericht Hamburg, 2 K 25/06).

Schnellgericht: Aktuelle Entscheidungen kompakt

Grunderwerbsteuer: Aufschlag nur bei Baupflicht

In vielen Bundesländern ist die Grunderwerbsteuer gestiegen. Am meisten zahlen Käufer von Grundstücken oder Immobilien in Schleswig-Holstein (6,5 Prozent). Interessenten sollten deshalb darauf achten, dass die Vertragsgestaltung bei Bau oder Kauf einer Immobilie nicht zu Steuernachteilen führt. Denn Steuerzahler müssen die Steuer auf den Gesamtpreis zahlen, wenn sie ein Grundstück von einem Bauunternehmen kaufen und sich von diesem ein Haus errichten lassen. Selbst wenn Personen oder Unternehmen nur abgestimmt zusammenarbeiten und den Käufer zum Abschluss des Grundstückskaufvertrags und zum Abschluss der Bauverträge veranlassen, fällt die Steuer schnell auf den Gesamtpreis an.

Ausnahme: Helfen die Beteiligten bei der Bauplanung, sind aber nicht zur Bebauung verpflichtet, muss der Käufer auf diese Ausgaben zur Planung keine Grunderwerbsteuer zahlen.

Scheidung: Partner muss drohen

Bleibt nach einer Scheidung einer der Ex-Partner in der gemeinsamen Wohnung, kann der ausgezogene Partner von ihm Geld für die Wohnungsnutzung verlangen. Allerdings nur, wenn er den verbliebenen Partner vor die Alternative „Auszug oder Zahlung“ gestellt hat (Oberlandesgericht Hamm, 14UF 166/13). Im konkreten Fall hatte eine Frau dies verpasst; sie bekam daher kein Geld.

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