Jobticket: Lohnabzug droht
Angestellte können über ihren Arbeitgeber oft eine günstige Jahreskarte für Bus und Bahn bekommen (Jobticket). Entsteht dem Arbeitnehmer daraus ein Vorteil, muss der Arbeitgeber auf diesen „Sachbezug“ für den Arbeitnehmer eventuell Steuer abführen. Steuerfrei bleibt das Jobticket aber, wenn der Vorteil unter einem Freibetrag von 44 Euro monatlich bleibt. Im konkreten Fall stritt ein Unternehmen mit den Steuerbehörden darum, ob der Gesamtvorteil bei Jahreskarten auf den Monat umgelegt werden dürfe oder zum Kaufzeitpunkt voll berücksichtigt werden muss. Nun entschied der Bundesfinanzhof, dass der volle Vorteil zum Kaufzeitpunkt entstehe, selbst wenn Arbeitnehmer das Ticket im Jahresverlauf kündigen können (VI R 56/11).
Das ist für Arbeitnehmer von Nachteil, denn der komplette, auf das Jahr berechnete Vorteil liegt in der Regel über der monatlichen Freigrenze von 44 Euro. Bei der Berechnung des Vorteils darf der Fiskus aber nicht einfach den normalen Preis einer Jahreskarte ansetzen. Steuerlich relevant ist nur der Vorteil, der dem Arbeitnehmer über einen normalen Jobticketrabatt hinaus gewährt wird.
Schnellgericht: Aktuelle Entscheidungen kompakt
In Ausnahmen dürfen Anleger trotz Abgeltungsteuer weiter bei der Kapitalanlage anfallende Werbungskosten voll absetzen. Dies gilt aber nur, wenn ihr persönlicher Steuersatz unter der Abgeltungsteuer (25 Prozent) liegt (Finanzgericht Baden-Württemberg, 9 K 1637/10). Alle anderen dürfen nur den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro abziehen.
Nutzen Unternehmer eine alte Buchhaltungssoftware, die nur Disketten beschreiben kann, ist ihre Buchführung nicht allein deshalb ordnungswidrig. Vorgeschrieben seien nur „maschinell verwertbare Datenträger“ (Finanzgericht Münster,13 K 3764/09).
Wer einen Garagenstellplatz anmietet, darf dort nur Autos abstellen, nicht aber Kartons lagern. Die Reichsgaragenordnung von 1939 liefere ausreichend Anhaltspunkte dafür, so das Amtsgericht München (433 C 7448/12). Einstellplätze sind zum „Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt“, heißt es dort.
Arbeitnehmer in Elternzeit können zwei Mal in Teilzeit wechseln, selbst wenn der Chef dagegen ist. Einvernehmlich vereinbarte Teilzeit zählt bei der Beschränkung nicht (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 461/11). Die Regel gilt bei wenigstens 15 Angestellten, betriebliche Gründe können dagegen sprechen.
Grunderwerbsteuer: Ehegatten bleiben außen vor
Bauherren und Immobilienkäufer müssen in der Regel Grunderwerbsteuer zahlen, zwischen 3,5 und 5,5 Prozent des Kaufpreises. Damit die Steuer nicht umgangen werden kann, fällt sie unter Umständen auch beim Übertrag von Anteilen an Unternehmen an, die Grundbesitz halten. Konkret entsteht die Steuerpflicht, wenn binnen fünf Jahren wenigstens 95 Prozent der Anteile einer Personengesellschaft mit Grundbesitz den Besitzer wechseln.
Bekommt ein Ehepartner vom anderen eine Immobilie übertragen, muss er keine Steuer zahlen. Ehepartner und Lebenspartner profitieren von einer Ausnahmeregelung. Strittig war, wie sich diese beim Anteilsübertrag auswirkt. Nun entschied der Bundesfinanzhof, dass der Anteilsübertrag unter Ehepartnern zwar beim Überschreiten der 95-Prozent-Grenze mitzählt, der Ehepartner aber auch dann keine Steuer zahlen muss (II R 66/11).
Kontoauszüge: Gericht kippt Bankgebühr
Dass Banken den Kunden nichts für den erstmaligen Versand von Kontoauszügen berechnen dürfen, haben Gerichte mehrfach entschieden. Nun untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt der Commerzbank die Verwendung einer Klausel, wonach der erneute Versand älterer Kontoauszüge 15 Euro kostet (17 U 54/12). Die Gebühr sei unangemessen. Revision ist noch möglich.