Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

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Neues zu Jobticket, Grunderwerbsteuer und Kosten von Kontoauszügen

Wenn die Liebe vor Gericht steht
Kein Schadenersatz bei GeschenkeausfallJe mehr Gäste ein Brautpaar einlädt, desto mehr Geschenke bekommt es in der Regel auch. Doch was passiert, wenn der große Festsaal nicht pünktlich fertig wird und die Hochzeitsgesellschaft in einen kleineren Raum ausweichen muss? Ein Brautpaar verlangte Schadenersatz, da es 220 von ursprünglich 620 eingeladenen Gästen wieder ausladen musste. Dadurch seien ihnen Geschenke im Wert von 8.250 Euro entgangen. Daneben wollten sie noch weitere Kosten geltend machen und beantragten außerdem Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Gießen wies diesen Antrag jedoch zurück (Az.: 4 O 102/11). Ein "Geschenkeausfall" könne keinen Schaden begründen, so das Gericht. Quelle: dpa
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und ErsatzfeierEs sollte nur eine kleine Hochzeitsfeier sein, mit zwölf Personen wollte ein Brautpaar nach der Trauung im Kaminzimmer eines Restaurants feiern. Doch der Gastwirt vergaß die Reservierung – das Zimmer war besetzt, die Braut nervlich am Ende. Sie verlangte 3000 D-Mark Schmerzensgeld und noch einmal mehr als 10.000 Mark für eine Ersatzfeier. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies jedoch den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe (Az.: 8 W 165/98-22). Quelle: dpa
Der Arbeitgeber darf sich nicht in die Liebe einmischenIst eine chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko? Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein wollte einen Ingenieur kündigen, da er eine chinesische Staatsangehörige geheiratet hat. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit, das im Grundgesetz (Artikel 6, Absatz 1) festgeschrieben ist. Außerdem sei es sittenwidrig, da das Unternehmen in den Jahren zuvor die Beziehung zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant einstufte, das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az.: 3 Sa 95/11). Der Arbeitgeber habe das Kündigungsrecht für eine willkürliche Vorgehensweise missbraucht. Quelle: AP
Chefarzt darf erneut heiraten – trotz katholischer KlinikAuch die katholische Kirche mischt sich gerne in das Liebesleben ihrer Angestellten ein. Ein Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche, wollte einen Chefarzt kündigen, da dieser erneut geheiratet hatte. Zwar wurde im Arbeitsvertrag die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre gefordert, doch das Krankenhaus hatte mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern die gleichen Arbeitsverträge abgeschlossen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, da bei protestantischen Mitarbeitern wegen einer erneuten Eheschließung keine Kündigung ausgesprochen worden sei. Zwar sei die erneute Heirat ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet, aber die Gerichte müssten zugleich im Kündigungsschutzverfahren grundlegende staatliche Rechtssätze beachten. Da vor der Heirat bereits die eheähnliche Gemeinschaft des Arztes bekannt gewesen sei und toleriert wurde, sei es unverhältnismäßig, den Arzt wegen der Eheschließung zu kündigen (Az.: 5 Sa 996/09). Quelle: dpa
Morgengabe ist ein SchenkungsversprechenGemäß einem islamisch-religiösen Ritus hatte eine Frau von ihrem Schwiegervater die schriftliche Zusage bekommen, dass der Schwiegervater ihr 30.000 Euro zahlen solle, falls es zur Scheidung von seinem Sohn kommt. Die Klägerin und der Beklagte stammen aus der Türkei. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte das deutsche Recht für anwendbar, da der gewöhnliche Aufenthaltsort des Schwiegervaters in Deutschland lag. Das Gericht wertete eine solche „Morgengabe“ als Schenkungsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das an die Bedingung der Scheidung gestellt worden sei. Der beklagte Schwiegervater musste das Geld zahlen (Az.: I-5 U 88/08). Quelle: rtr
Schnelle Scheidung bei verschwiegener Haftstrafe„Schatz, ich bin dann mal im Gefängnis“ – wenn ein solches Bekenntnis kurz nach der Hochzeit kommt und die Ehefrau dann für mehrere Monate in Haft verschwindet, darf sich der Partner scheiden lassen ohne dabei das Trennungsjahr einzuhalten. Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte dem betroffenen Ehemann geglaubt, dass er vor der Hochzeit nichts von der bevorstehenden Haft wusste und sah darin einen so genannten Härtegrund, so dass der Mann das Trennungsjahr nicht abwarten musste (Az.: 1 F 50/06). Quelle: dpa
Kein Visum bei ScheineheWenn ein 27jähriger Tunesier in seiner Heimat eine 84jährige deutsche Frau heiratet, mutet das schon ein bisschen seltsam an. Aufgrund des großen Altersunterschieds nahm auch das Verwaltungsgericht Berlin an, dass es sich hier um eine Scheinehe handelt und wies die Klage des Mannes auf eine Aufenthaltsgenehmigung ab (Az.: VG 5 V 67.04). Dafür sprach laut Gericht auch, dass es keine Feierlichkeiten bei der Eheschließung gab, keine Ringe getauscht wurden und keine Freunde und Bekannten dabei waren. Noch dazu hatte sich die Frau bei den Angaben zu ihren Beweggründen für die Ehe in Widersprüche verstrickt. Quelle: dpa

Jobticket: Lohnabzug droht

Angestellte können über ihren Arbeitgeber oft eine günstige Jahreskarte für Bus und Bahn bekommen (Jobticket). Entsteht dem Arbeitnehmer daraus ein Vorteil, muss der Arbeitgeber auf diesen „Sachbezug“ für den Arbeitnehmer eventuell Steuer abführen. Steuerfrei bleibt das Jobticket aber, wenn der Vorteil unter einem Freibetrag von 44 Euro monatlich bleibt. Im konkreten Fall stritt ein Unternehmen mit den Steuerbehörden darum, ob der Gesamtvorteil bei Jahreskarten auf den Monat umgelegt werden dürfe oder zum Kaufzeitpunkt voll berücksichtigt werden muss. Nun entschied der Bundesfinanzhof, dass der volle Vorteil zum Kaufzeitpunkt entstehe, selbst wenn Arbeitnehmer das Ticket im Jahresverlauf kündigen können (VI R 56/11).

Das ist für Arbeitnehmer von Nachteil, denn der komplette, auf das Jahr berechnete Vorteil liegt in der Regel über der monatlichen Freigrenze von 44 Euro. Bei der Berechnung des Vorteils darf der Fiskus aber nicht einfach den normalen Preis einer Jahreskarte ansetzen. Steuerlich relevant ist nur der Vorteil, der dem Arbeitnehmer über einen normalen Jobticketrabatt hinaus gewährt wird.

Schnellgericht: Aktuelle Entscheidungen kompakt

Grunderwerbsteuer: Ehegatten bleiben außen vor

Bauherren und Immobilienkäufer müssen in der Regel Grunderwerbsteuer zahlen, zwischen 3,5 und 5,5 Prozent des Kaufpreises. Damit die Steuer nicht umgangen werden kann, fällt sie unter Umständen auch beim Übertrag von Anteilen an Unternehmen an, die Grundbesitz halten. Konkret entsteht die Steuerpflicht, wenn binnen fünf Jahren wenigstens 95 Prozent der Anteile einer Personengesellschaft mit Grundbesitz den Besitzer wechseln.

Bekommt ein Ehepartner vom anderen eine Immobilie übertragen, muss er keine Steuer zahlen. Ehepartner und Lebenspartner profitieren von einer Ausnahmeregelung. Strittig war, wie sich diese beim Anteilsübertrag auswirkt. Nun entschied der Bundesfinanzhof, dass der Anteilsübertrag unter Ehepartnern zwar beim Überschreiten der 95-Prozent-Grenze mitzählt, der Ehepartner aber auch dann keine Steuer zahlen muss (II R 66/11).

Kontoauszüge: Gericht kippt Bankgebühr

Dass Banken den Kunden nichts für den erstmaligen Versand von Kontoauszügen berechnen dürfen, haben Gerichte mehrfach entschieden. Nun untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt der Commerzbank die Verwendung einer Klausel, wonach der erneute Versand älterer Kontoauszüge 15 Euro kostet (17 U 54/12). Die Gebühr sei unangemessen. Revision ist noch möglich.

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