Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

Mietverträge zwischen Angehörigen müssen vorsichtig formuliert werden, damit Steuervorteile gewährt werden können. Außerdem gibt es Neues zu Stiftungen, Firmenwagen und Steuerselbstanzeige.

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Mietvertrag Quelle: dpa

Angehörigen-Mietvertrag: Vorsichtig formulieren

Bei Mietverträgen zwischen Angehörigen suchen Finanzbeamte gern nach Anknüpfungspunkten, um Steuervorteile zu streichen. Regelmäßig gelingt ihnen das, wenn die Verwandten von Standardmietverträgen abweichen und Bedingungen vereinbaren, die unter Fremden nicht üblich sind. Es half einem Vermieter, der die Tücken dieser Verträge offenbar schon kannte, nicht, dass er hinter die Höhe der Miete in Klammern den Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durchs Finanzamt“ setzte. Für die Finanzbeamten und die Richter am Bundesfinanzhof war die Klausel ein klarer Hinweis darauf, dass die Miete nicht eindeutig feststeht, der Vermieter sie jederzeit bei Problemen mit dem Finanzamt erhöhen könnte und sich ein fremder Mieter auf die Klausel deshalb nicht einlassen würde. Dem Vermieter wurde die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Verlusten verweigert (IX R 18/11).

Zuhause rechtlich auf der sicheren Seite
Altglascontainer im WohngebietAltglascontainer dürfen in einem Wohngebiet aufgestellt werden. Die Anwohner müssen die mit der Nutzung verbundenen Geräusche hinnehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht durchweg verhindern lässt, dass die Container außerhalb der üblichen Einwurfzeiten genutzt werden, etwa in der Nacht. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass ein abseits der Wohnbebauung gelegener Standort zur illegalen Müllablagerung einlade. (VG Aachen, Az.: 6 K 2346/09) Quelle: dpa
Kein Protokoll bei MietminderungEin Mieter muss für eine Mietminderung nur einen konkreten Sachmangel vortragen, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen, etwa durch Lärm oder Schmutz, ist die Vorlage eines „Protokolls“ nicht erforderlich. Es reicht eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Defizit es sich handelt. (BGH, Az.: VIII ZR 155/11) Quelle: dpa
Streupflicht auf den Nachbarn übertragenFährt ein Grundstückseigentümer in den Urlaub, so kann er seinem Nachbarn die Räum- und Streupflicht anvertrauen. Er muss seinen Urlaub auch nicht unterbrechen, um dies zu kontrollieren, wenn der Nachbar in der Vergangenheit zuverlässig geräumt und gestreut hat. (OLG Schleswig Holstein, Az.: 11 U 137/11) Quelle: dpa
Gartenabfälle gelten als MüllWer die bei der Gartenarbeit anfallenden Abfälle in Wald und Flur entsorgt, handelt illegal und riskiert eine Verwarnung und Bußgeld. Denn Grün- und Rasenschnitt gelten rechtlich als Müll und schaden der Natur, weil der Nährstoffhaushalt gestört wird. Erlaubt sind von März bis September lediglich Pflegeschnitte, zum Beispiel um Verkehrssicherheit von Wegen zu gewährleisten. Quelle: dpa
Kein Verzug der MietzahlungDer Mieter kommt mit der Mietzahlung an den neuen Besitzer seiner Wohnung nicht in Verzug, solange weder Käufer noch Verkäufer ihm den Eigentumerwechsel nachgewiesen haben. Der Käufer kann den Mietvertrag deshalb auch nicht wegen Zahlungsverzugs kündigen. (AG Gelsenkirchen, Az.: 3a C 299/11) Quelle: dpa
Umweg zur MülltonneVersperrt ein Nachbar einem anderen den direkten Weg zur Mülltonnenanlage, ist das noch kein hinreichender Grund für eine einstweilige Verfügung. Dies gilt zumindest, wenn der Zugang über einen anderen – auch beschwerlicheren – Weg möglich ist (AG München, Az.: 133 C 2128/12). Quelle: dpa
Keine Erhöhung bei falscher AbrechnungEine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ist nicht rechtens, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Die Richter argumentierten, dass der Vermieter sonst aus seiner eigenen Pflichtverletzung einen Vorteil ziehen könnte. (BGH, Az.: VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11) Quelle: dpa

Stiftungen: Dankeschön per Gesetz

Über 19.500 rechtsfähige Stiftungen und noch einige Zehntausend kleinere Stiftungen, bei denen ein Treuhänder die Verwaltung übernimmt, gibt es in Deutschland. Weil diese den Staat mitunter finanziell entlasten, wurden sie mit neuen gesetzlichen Regeln gestärkt. Erstmals kann eine Stiftung selbst eine Tochterstiftung errichten und darf nicht mehr nur eine Aktiengesellschaft gründen. Das wurde vor allem von Universitäten gewünscht. Sie hoffen, dass große Stiftungen so eigene Stiftungsprofessuren unterstützen. „Die neue Stiftung muss allerdings dieselben steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und darf auch keine weitere Stiftung errichten“, sagt Berthold Theuffel-Werhahn, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC.

Stiftungen sind, im Gegensatz zu einmaligen Spenden, auf ewig angelegt. Jetzt lässt das Gesetz aber auch sogenannte Verbrauchsstiftungen zu, deren Vermögen verzehrt werden kann, sofern die Stiftung mindestens zehn Jahre besteht.

Recht einfach: Urteile zu Kreisverkehr

Interessant ist das Stiften, weil Einzahlungen keiner Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegen. Zudem können sie bis zu einem Freibetrag von zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren als Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Für Verbrauchsstiftungen gilt dieser erhöhte Sonderausgabenabzug allerdings nicht. Wer an sie stiftet, kann maximal Einzahlungen in Höhe von 20 Prozent seiner gesamten Einkünfte als Sonderausgaben abziehen.

Neues zu Firmenwagen, Selbstanzeige und Autokauf

Diese neuen Urteile sollten Sie kennen
Rauchverbot umfasst auch E-ZigarettenIn hessischen Schulen und auf Schulhöfen dürfen neben herkömmlichen Zigaretten auch keine sogenannten E-Zigaretten geraucht werden. Das hat das Gießener Verwaltungsgericht am 20. Februar entschieden. Damit konnte sich ein Schulleiter durchsetzen, der den Zigarettenersatz verboten hatte. Geklagt hatte ein Lehrer der Kaufmännischen Schulen in Marburg, der argumentierte, die E-Zigarette falle nicht unter Nichtraucherschutz- und Schulgesetz. Dagegen beriefen sich Schulleiter und Gericht auf die Gesetzeslage, die das Rauchen in Schulgebäuden und auf dem -gelände verbiete. „Rauchen“ im Sinne der Vorschrift sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette, hieß es (Az.: 5 K 455/12.GI). Der Lehrer kann noch in Berufung gehen. Quelle: dpa
15 Euro für Duplikat eines Kontoauszugs sind zu teuerDie Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs einem Urteil zufolge keine 15 Euro verlangen. Das entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 17 U 54/12). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Bank eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Kunden mit unangemessenen Kosten belaste. In mehr als 80 Prozent der Fälle habe der von dem Institut selbst errechnete Kostenaufwand für das Duplikat nur bei 10,42 Euro gelegen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Quelle: dpa
Homosexuelle bekommen mehr Rechte bei AdoptionHomosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 19. Februar verkündeten Urteil. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung verletzt laut Gericht sowohl die Rechte der betroffenen Lebenspartner als auch die der Kinder (Az.: 1 BvL 1/11). Das Gericht wies mit der Entscheidung Bedenken des Deutschen Familienverbands (DFV) zurück, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne. Quelle: dpa
Gericht stärkt Rechte von Müttern auf TeilzeitJunge Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am 19. Februar einer Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen Recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte. In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitszeit hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist. Das Gesetz sieht vor, dass eine Mutter während der Elternzeit zweimal eine verringerte Arbeitszeit auch gegen den Willen des Chefs einfordern kann. Nur „dringende betriebliche Gründe“ können den Anspruch gefährden. Nach Ansicht des neunten Senats darf ein dritter Antrag auf Teilzeit nicht abgelehnt werden, wenn die ersten beiden Regelungen zur Elternteilzeit einvernehmlich getroffen worden sind (Az.: 9 AZR 461/11). Quelle: dpa
Winzer dürfen nicht mit Begriff „bekömmlich“ werbenFür Wein darf nicht mit den Begriffen „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ geworben werden. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke verbietet, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Februar mit (Az.: 3 C 23.12). Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz wollte juristisch erreichen, dass sie ihre Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ und dem Hinweis auf „sanfte Säure“ vermarkten darf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon im September vergangenen Jahres entschieden, dass diese Angaben auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung abzielten, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwiegen und daher unzulässig seien (Rechtssache C-544/10). Quelle: dpa
Referendare bekommen kein Arbeitslosengeld auf Richter-NiveauWer zwar aufgrund seiner Ausbildung als Richter arbeiten darf, aber nie Richter war, bekommt auch kein entsprechendes Arbeitslosengeld. Das hat das Landessozialgericht Halle entschieden (Az.: L 2 AL 82/09). Ein arbeitsloser Rechtsreferendar hatte direkt nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung Arbeitslosengeld beantragt. Für dessen Berechnung wollte er das Gehalt eines Richters zugrunde gelegt haben. Da er das zuvor aber nie war, gewährte ihm das Amt die Unterstützung nur auf Grundlage der 900 Euro Unterhaltsbeihilfe, die er im letzten Jahr seiner Ausbildung pro Monat bekommen hatte. Mit Recht, wie das Gericht am 14. Februar mitteilte. Für die fiktive Berechnung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Jurist hat Beschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt. Quelle: dpa
Abflugzeiten müssen verbindlich seinVeranstalter von Pauschalreisen dürfen Abflugzeiten nicht einfach ändern, indem sie sich auf Klauseln im Kleingedruckten berufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies in einem am 12. Februar veröffentlichten Urteil den Branchenriesen Tui an, künftig auf die Verwendung von Klauseln zu verzichten, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen. Dem Unternehmen ist es künftig auch untersagt, Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach von Reisebüros gemachte Angaben über Abflugzeiten unverbindlich seien (Az.: 11 U 82/12). Das OLG Celle gab mit seinem Urteil in zweiter Instanz dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der gegen insgesamt zehn Reiseveranstalter geklagt hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, die Uhrzeit des Fluges sei für viele Urlauber ein wichtiges Argument bei der Reisebuchung. Quelle: AP

Firmenwagen: Nur der Neupreis gilt

Viele Arbeitnehmer dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Dafür müssen sie einen geldwerten Vorteil versteuern. Diesen Vorteil berechnen Arbeitnehmer mithilfe der Ein-Prozent-Regel, wenn es ihnen zu umständlich ist, jede Privatfahrt mit einem Fahrtenbuch nachzuweisen. Sie müssen dann monatlich ein Prozent des Brutto-Listenneupreises des Dienstwagens als steuerpflichtige Einnahme ansetzen und versteuern.

Da viele Unternehmen allerdings ihren Mitarbeitern lieber günstigere Jahreswagen zur Verfügung stellen, war es lange umstritten, ob auch in diesem Fall der Bruttolistenpreis des Neuwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen ist. Die Richter am Bundesfinanzhof bleiben bei ihrer Auffassung, dass die Ein-Prozent-Regel auch gilt, wenn der Firmenwagen gebraucht gekauft oder geleast wurde (VI R 51/11). Maßgeblich ist also immer der Preis des Neufahrzeugs. Die Richter halten das nicht für verfassungswidrig, denn der Arbeitnehmer könne ja auch jede Privatfahrt durch ein Fahrtenbuch nachweisen und dadurch die Pauschale vermeiden.

Schnellgericht: Aktuelle Entscheidungen kompakt

Selbstanzeige: Steuerberaterkosten nicht absetzen

Immer mehr Anleger, die bislang dem deutschen Fiskus Auslandskonten verschwiegen hatten, entscheiden sich für eine Selbstanzeige. Ohne Steuerberater ist die Aufarbeitung der Kapitaleinkünfte über maximal ein Jahrzehnt aber meist nicht machbar. Pro 100 000 Euro Vermögen zahlen Anleger mindestens 1500 Euro Honorar und für die Hilfe in besonders komplexen Fällen durchaus ein Vielfaches davon.

In den Jahren 2004 und 2005 gab es ein Amnestiegesetz, das damals schon viele Anleger nutzten, um Vermögen straf- und bußgeldfrei gegenüber dem Fiskus offenzulegen. Schmackhaft machten das damals niedrige pauschale Steuersätze. Um in deren Genuss zu kommen, musste die Nacherklärung richtig und vollständig sein. Steuerberater freuten sich über die Arbeit.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Steuerzahler für die damaligen Fälle die Beratungskosten bei ihrer Einkommensteuer nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehen dürfen (VIII R 29/10), obwohl bis 2005 Steuerberatungskosten eigentlich als Sonderausgaben abzugsfähig waren. Erst mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist der Abzug von Steuerberatungskosten für die Kapitalerträge wieder gestrichen worden. „Für die heutigen Fälle der Selbstanzeigen gilt durchgängig die heutige Regel, auch wenn die Selbstanzeige Zeiträume bis 2002 erfassen kann“, sagt Stephan Scherer, Fachanwalt für Steuerrecht bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Bei einem privaten Anleger dürfen die Steuerberatungskosten nicht nach unterschiedlichen Regelungen auf die jeweiligen Jahre verteilt werden. Entscheidend ist, was in dem Jahr gilt, in dem der Steuerberater bezahlt wird.

Autokauf: Klappern macht Angst

Beseitigen mehrere Reparaturen die Klappergeräusche am Unterboden einer 33 000 Euro teuren Karosse nicht, muss der Verkäufer sie zurücknehmen. Für die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main war das Auto mangelhaft, weil sich Insassen wegen der Geräusche unsicher fühlten. Der Käufer erhält nach fünf Jahren den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (3 U 18/12).

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