




Preisminderung: Urlaub mit Mängeln
Hält das Traumziel nicht, was es verspricht, müssen Reisende weniger zahlen.
Eine Mutter wollte mit zwei Töchtern Urlaub auf der Insel Korfu machen. Sie buchte eine Ferienwohnung in direkter Strandlage und mit nahe gelegenen Einkaufsmöglichkeiten. Da die Unterkunft überbucht war, bekam sie vor Ort eine andere Wohnung. Die lag 250 Meter vom Strand entfernt; in der Nähe gab es nur einen Minimarkt.
Die Frau forderte einen Teil der Reisekosten zurück. Das Amtsgericht München gab ihr recht (244 C 15777/12): Das Reiseunternehmen müsse die Verpflegungskosten tragen, außerdem müsse es für die fehlende Strandlage fünf Prozent und für die zu spät mitgeteilte Überbuchung 15 Prozent des Preises erstatten. Immer wieder haben Gerichte Reisenden Erstattungen zugesprochen.
Schnellgericht
Hausbesitzer dürfen im Wohngebiet die Fahne eines Fußballvereins hissen. Auch wenn der Verein börsennotiert ist, wie im vorliegenden Fall Borussia Dortmund, handele es sich nicht um eine gewerbliche Werbeanlage, die unzulässig wäre (Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 K 1679/12, nicht rechtskräftig).
Ein Mann wollte nach der Heirat sowohl den Geburtsnamen der Frau als auch den eigenen tragen, aber ohne einen Bindestrich dazwischen. Das Kammergericht Berlin lehnte das ab. Es gebe keinen Anspruch auf einen als ästhetisch empfundenen Nachnamen (1 W 734/11).
Autofahrer dürfen eine rote Ampel umfahren, indem sie über das Gelände einer anliegenden Tankstelle fahren. Solange die Autofahrer nicht den Ampelbereich selbst befahren, liege keine Ordnungswidrigkeit vor (Oberlandesgericht Hamm, 1 RBs 98/13).
§Zahlen Telefonkunden nicht, weil sie ihre Rechnung für falsch halten, darf der Anbieter nicht mit einer Meldung an die Schufa drohen und auf die negativen Folgen eines Schufa-Eintrags hinweisen. Bestreiten Kunden die Forderung, darf die Schufa nämlich vorerst keinen negativen Eintrag vornehmen (Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 102/12).
So bekam ein Urlauber für eine 20-tägige Dubai-Reise 7,6 Prozent erstattet, weil das Hotel anders als versprochen keine All-inclusive-Verpflegung bot (Amtsgericht Charlottenburg, 233 C 165/10). Eine Entschädigung für vertane Urlaubszeit gab es aber nicht. Die kommt erst in Betracht, wenn wenigstens eine 50-prozentige Minderung zulässig ist. Die Höhe des Anspruchs hängt dann vor allem vom Reisepreis ab, anders als früher nicht mehr vom Einkommen des Reisenden.
Ein Selbstläufer sind Klagen wegen Reisemängeln aber nicht. So musste ein Safari-Tourist auf einer 22-tägigen Rundreise damit leben, dass sein Zimmernachbar nachts lärmte, Selbstgespräche führte und das Bad verschmutzte. Für das Verhalten sei der Reiseveranstalter nicht verantwortlich (Amtsgericht Köln, 142 C 334/12).
Versicherungen: Steuerabzug nur vorläufig
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, den Steuerabzug für Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen nur vorläufig zu gewähren. Betroffen sind noch offene Steuerbescheide von 2010 an. Hintergrund: Derzeit läuft am Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren, in dem ein Ehepaar darauf geklagt hatte, auch Prämien für Risiko- und Unfallpolicen sowie Kapitallebensversicherungen geltend machen zu können.
Recht einfach: Pakete
In Hamburg wollte ein Transportunternehmen in einem Unternehmen Pakete zustellen, traf aber niemanden an. Der Paketdienst gab die Kartons daher beim Nachbarunternehmen ab. Als der Adressat die Ware abholen wollte, war sie verschwunden. Der Unternehmer verklagte den Nachbarn auf Schadensersatz. Umsonst. Die Richter stellten fest, dass der Nebenmann nicht zu Empfang und Weitergabe verpflichtet war. Auch ein Anspruch aus einem „Gefälligkeitsverhältnis“ scheide aus: Hierzu sei keine Absprache getroffen worden (Landgericht Hamburg, 317 S 70/05).
In einem Mehrfamilienhaus in Niedersachsen klingelte ein Zusteller vergebens. Er gab das Paket bei einer Nachbarin ab, die es einige Tage später weiterreichte. Der Adressat reklamierte die Ware. „Zu spät“, meinte der Verkäufer. Die Rückgabefrist sei abgelaufen. Das sahen die Richter anders: Die Frist beginne erst, wenn der Empfänger die Bestellung erhalten habe und den Inhalt kontrollieren könne. Die Entgegennahme durch einen „freundlichen, hilfsbereiten Nachbarn“ sei nicht das Gleiche. Ausnahme: Der Nachbar ist schriftlich zur Annahme bevollmächtigt (Amtsgericht Winsen an der Luhe, 22 C 1812/11).
Ein Transportunternehmen verwendete eine Vertragsklausel, wonach Pakete auch im Nebenhaus oder beim Nachbarn abgegeben werden dürften, ohne dass der eigentliche Empfänger informiert werden müsse. Die Richter erklärten den Passus für ungültig: Kunden würden „unangemessen benachteiligt“ (Oberlandesgericht Köln, 6 U 165/10).
Das Finanzamt hatte nur für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einen Steuerbonus gewährt. Zudem muss der BFH entscheiden, ob auch Prämien für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Krankenzusatzversicherungen abzugsfähig sind. Steuerzahler sollten umstrittene Versicherungsbeiträge in ihrer Steuererklärung angeben.
Sind die Unterlagen schon beim Finanzamt können Betroffene Belege für gezahlte Versicherungsbeiträge nachreichen, wenn sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Ist der Steuerbescheid bereits vorläufig erstellt, haben Steuerzahler später einen Anspruch auf Rückzahlung, falls der BFH zugunsten der Kläger entscheidet.