
Kosten gedeckelt
Pendler können bis zu 1000 Euro monatlich für Zweitwohnungen absetzen.
Unternehmen verlangen von ihren Arbeitnehmern Mobilität. Wohnort ist häufig nicht gleich Arbeitsort. Wer neben dem Wohnsitz seiner Familie noch eine Zweitwohnung in der Nähe seines Arbeitsplatzes unterhält, kann die Mehrkosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Absetzbar sind sowohl die Miete als auch die Kosten für die Ausstattung der Wohnung. Allerdings muss die Zweitwohnung den Weg zur Arbeit deutlich verkürzen, sie darf maximal in der Mitte zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz liegen. Von 2014 an deckelt der Gesetzgeber die Kosten für Zweitwohnungen von Berufspendlern auf 1000 Euro pro Monat.
Die wichtigsten Änderungen 2014 in Zahlen
48.600 Euro jährlich ist die neue Beitragsbemessungsgrenze für Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Wer mehr verdient, zahlt für das Einkommen oberhalb dieses Limits keine Beiträge. Der Beitragssatz soll mit 15,5 Prozent konstant bleiben. Auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird sich mit 2,05 Prozent nicht ändern. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Bis 2015 soll der Pflegebeitrag sukzessive auf dann 2,35 Prozent steigen. Bis 2017 sollen weitere 0,2 Prozentpunkte draufgesattelt werden. Grund dafür sind Leistungsverbesserungen.
8354 Euro statt 8130 Euro beträgt der neue Grundfreibetrag. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt dagegen konstant.
53.550 Euro Bruttojahreseinkommen müssen Kassenpatienten verdienen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können.
71.400 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr ist das Limit für die Summe, auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern Beiträge berechnen dürfen. In den neuen Bundesländern liegt die Obergrenze bei 60.000 Euro pro Jahr. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung bleibt nach bisheriger Planung mit 18,9 Prozent konstant. Auch beim Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird sich der Satz nicht ändern. Bis zu 18.720 Euro (78 Prozent von maximal 24.000 Euro) können Steuerzahler an Beiträgen zur staatlichen Rentenkasse als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Diesem Betrag sind auch die Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken sowie Prämien zur Rürup-Rente zuzurechnen.
Die durchschnittlichen Kosten für eine 60 Quadratmeter große Mietwohnung spielen anders als bisher bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten zur doppelten Haushaltsführung keine Rolle mehr. Künftig müssen Steuerzahler, die an ihrem Hauptwohnsitz bei ihren Eltern wohnen, nachweisen, dass sie sich angemessen an den Haushaltskosten beteiligen. Es reicht nicht mehr, ein oder mehrere Zimmer im Elternhaus ausschließlich selbst zu nutzen und die Kosten auf Vater und Mutter abzuwälzen.
Neue Regeln 2014: Was sich sonst noch ändert
Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Für die Schuldner, die von einem verkürzten Verfahren zur Entschuldung profitieren wollen, hat der Gesetzgeber hohe Hürden aufgestellt: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Insolvenzverfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bisher sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden.
Banken führen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt an den Fiskus ab. Die Angaben zur Konfession der Anleger bekommen die Banken vom Bundeszentralamt für Steuern.
Von Juni an müssen Online-Käufer die Kosten für Rücksendungen selbst übernehmen. Wer einen übers Internet geschlossenen Kaufvertrag per Widerruf rückgängig machen will, hat dazu 14 Tage Zeit. Diese Regelung gilt von Juni an europaweit. Versandhändler müssen ihren Kunden ein Formular zum Widerruf anbieten. Bei bestimmten Artikel ist das Widerrufsrecht künftig ausgeschlossen. Dazu zählen Produkte, bei denen eine Rückgabe nach Entfernen der Verpackung aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen unzumutbar wäre.
Bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) können Anleger in der Ansparphase jederzeit Kapital entnehmen, um eine laufende Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie ganz oder teilweise abzulösen. Bisher darf Riester-Kapital nur unmittelbar für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet oder zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden. Zudem wird der Umbau von Immobilien im Alter gefördert, wenn dadurch barrierefreies Wohnen möglich wird. Anleger können günstiger ihren Riester-Anbieter wechseln, weil die Gesetzgeber die Kosten fürs Umsatteln gedeckelt hat.
In den vier Bundesländern Berlin (6,0 statt 5,0 Prozent), Bremen und Niedersachsen (5,0 statt 4,5 Prozent) sowie Schleswig-Holstein (6,5 statt 5,0 Prozent) wird die Steuer für den Immobilienkauf erhöht.
Für den Kauf von Silbermünzen erhöht sich der Mehrsteuersatz von 7 auf 19 Prozent. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis mit 19 Prozent besteuert.
Auch eigenständige Berufsunfähigkeitspolicen werden steuerlich gefördert. Bisher gab es den Steuerbonus nur für Zusatzpolicen, die an eine Rentenversicherung gekoppelt sind. Der Vertrag muss allerdings im Versicherungsfall die Zahlung einer lebenslangen Rente garantieren.
In der Flensburger Kartei für Verkehrsvergehen wird von Mai an ein neues Punktesystem geführt. Statt 1 bis 7 Punkte gibt es je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Acht Punkte statt 18 Punkte reichen dann, um den Führerschein zu verlieren.
Ab dem 1. Januar 2014 gilt die neue elektronische Gesundheitskarte. Ohne Karte mit Lichtbildausweis könnte es Probleme geben, beim Arzt in die Sprechstunde zu kommen.
Postkunden müssen für den Standardbrief bis 20 Gramm 60 Cent Porto zahlen, zwei Cent mehr als 2013. Einschreiben kosten 2,15 statt 2,05 Euro.
Für Häuslebauer gilt von 2014 an eine neue, strengere Energieeinsparverordnung. Bis 2016 sollen neu gebaute Wohnimmobilien 25 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen. Die Dämmwirkung der Gebäudehülle, also Fassade, Dach und Keller, muss um durchschnittlich 20 Prozent verbessert werden. Künftig müssen Verkäufer die Werte aus dem Energieausweis des Hauses bei Immobilienanzeigen mit angeben.
Von Februar an löst das SEPA-Verfahren die alten Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl ab. Bis Februar 2016 können Bankkunden allerdings noch die alten Kontonummern und Bankleitzahlen nutzen, die Bank wandelt in der Regel die alten Angaben in den neuen IBAN-Code des SEPA-Verfahrens um.
Wer in der Nähe seines Arbeitsplatzes im Hotel wohnt, darf nach Ablauf von vier Jahren nicht mehr als 1000 Euro pro Monat ausgeben. Pendler, die den Höchstbetrag von 1000 Euro monatlich mit einer Mietwohnung oder einem Hotelzimmer zeitweise nicht ausschöpfen, können den Restbetrag auf künftige Monate übertragen.