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Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

Wer neben dem Wohnsitz seiner Familie noch eine Zweitwohnung in der Nähe seines Arbeitsplatzes unterhält, kann die Mehrkosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen.

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Pendler am Bahnhof Quelle: dpa

Kosten gedeckelt

Pendler können bis zu 1000 Euro monatlich für Zweitwohnungen absetzen.

Unternehmen verlangen von ihren Arbeitnehmern Mobilität. Wohnort ist häufig nicht gleich Arbeitsort. Wer neben dem Wohnsitz seiner Familie noch eine Zweitwohnung in der Nähe seines Arbeitsplatzes unterhält, kann die Mehrkosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Absetzbar sind sowohl die Miete als auch die Kosten für die Ausstattung der Wohnung. Allerdings muss die Zweitwohnung den Weg zur Arbeit deutlich verkürzen, sie darf maximal in der Mitte zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz liegen. Von 2014 an deckelt der Gesetzgeber die Kosten für Zweitwohnungen von Berufspendlern auf 1000 Euro pro Monat.

Die wichtigsten Änderungen 2014 in Zahlen

Die durchschnittlichen Kosten für eine 60 Quadratmeter große Mietwohnung spielen anders als bisher bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten zur doppelten Haushaltsführung keine Rolle mehr. Künftig müssen Steuerzahler, die an ihrem Hauptwohnsitz bei ihren Eltern wohnen, nachweisen, dass sie sich angemessen an den Haushaltskosten beteiligen. Es reicht nicht mehr, ein oder mehrere Zimmer im Elternhaus ausschließlich selbst zu nutzen und die Kosten auf Vater und Mutter abzuwälzen.

Neue Regeln 2014: Was sich sonst noch ändert

Wer in der Nähe seines Arbeitsplatzes im Hotel wohnt, darf nach Ablauf von vier Jahren nicht mehr als 1000 Euro pro Monat ausgeben. Pendler, die den Höchstbetrag von 1000 Euro monatlich mit einer Mietwohnung oder einem Hotelzimmer zeitweise nicht ausschöpfen, können den Restbetrag auf künftige Monate übertragen.

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