Alles rund ums Geld Was sich 2018 für Verbraucher ändert

Steuererklärung, Freibeträge, Riester und Kartenzahlung – für die Verbraucher ändert sich ab dem 1. Januar 2018 rund ums Thema Geld so einiges. Von den meisten Neuerungen dürften die Bürger profitieren. Ein Überblick.

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Verbraucher: Was sich 2018 ändert Quelle: dpa

Mit dem neuen Jahr kommen auch Neuerungen in Sachen Geld auf die Verbraucher zu. Ab dem 1. Januar 2018 greifen andere Freibeträge, Regeln fürs Online-Banking und neue Fristen für das Finanzamt. Auch in Sachen Sicherheit legt der Gesetzgeber nach. Die LBS Münster hat zusammengefasst, worauf sich die Bürger einstellen müssen – beziehungsweise können. Denn die meisten Veränderungen kommen dem Verbraucher entgegen.

  • Verlängerte Frist für alle Steuererklärungen:

    Ab dem Steuerjahr 2018 muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres (in diesem Fall also 31. Juli 2019) beim Finanzamt abgegeben werden. Wenn ein Steuerberater die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, hat dieser künftig bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres Zeit. Das heißt, für die Steuererklärung 2018 bis zum 29. Februar 2020.
  • Freibeträge und Kindergeld werden erhöht:

    Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Ehegatten wird zum neuen Jahr leicht um 72 Euro auf dann 4.788 Euro erhöht, der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Auch das Kindergeld steigt pro Kind und Monat um 2 Euro auf 194 Euro. Für das dritte Kind gibt es 200, für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.
  • Erhöhung der Riester-Grundzulage:

    Förderberechtigte können ab dem 1. Januar 2018 maximal 175 Euro als Grundzulage vom Staat erhalten. Das ist eine prozentuale Steigerung von 13,6 Prozent. Die Politik stärkt damit die eigene Altersvorsorge. Bei der Wohn-Riester-Förderung soll die höhere Grundzulage Bauherren beim Aufbau von Eigenkapital unterstützen und für eine schnellere Entschuldung im Anschluss sorgen.
  • Keine VL-Bescheinigung mehr auf Papier:


    Wer die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen der Steuererklärung beantragen wollte, bekam dafür bisher vom Anlageinstitut, zum Beispiel seiner Bausparkasse, jährlich eine Bescheinigung – die „Anlage VL“. Diese Anlage entfällt künftig, so ein Beschluss des Bundesfinanzministeriums. Bausparkassen und Banken müssen die Daten direkt elektronisch ans Finanzamt übermitteln.



Online-Banking und Kreditkartenzahlung

  • Neue Besteuerung für Fonds:

    Für Investmentfonds gilt ab 1. Januar 2018 eine andere Besteuerung. Inländische Dividenden und Immobilienerträge werden direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belegt. Dadurch sind in- und ausländische Fonds künftig steuerlich gleichgestellt.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung steigt:

    In der gesetzlichen Kranken- und in der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze: In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie ab dem 1. Januar 53.100 Euro (früher 52.200 Euro) pro Jahr. In der Rentenversicherung liegt die Grenze im Westen bei 78.000 Euro Jahreseinkommen, im Osten bei 69.600 Euro.
  • Das Ende der TAN-Liste:

    Das TAN-Verfahren mit einer Papierliste hat ab dem neuen Jahr ausgedient. Der Nutzer muss sich für ein anderes Verfahren entscheiden.
  • Kreditkartenzahlung wird günstiger:

    Bisher nahmen viele Läden – vor allem online – einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung. Das ist ab 13. Januar dank einer EU-Richtlinie nicht mehr zulässig.
  • Verbesserte Haftung bei missbräuchlichen Zahlungen:

    Banken müssen ihren Kunden ab dem Jahreswechsel bei einer fehlgeleiteten Überweisung alle Informationen über den Empfänger zur Verfügung stellen. Sollten Kartenzahlungen oder Überweisungen per Lastschrift missbraucht und nicht autorisiert worden sein, müssen die Banken den fälschlich abgebuchten Betrag innerhalb eines Tages, nachdem sie informiert wurden, zurückbuchen. Die Haftungsgrenze für Kunden, die Opfer von Kartenmissbrauch, im Online-Banking oder beim Lastschriftverfahren wurden, sinkt gleichzeitig von 150 auf 50 Euro.
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