Amazon, Ebay und Co Gesetz gegen Online-Umsatzsteuer-Betrug soll ab 2019 greifen

Ebay-Logo Quelle: dpa

Händler aus dem Ausland, die über Online-Handelsplattformen ihre Produkte verkaufen, können künftig nicht mehr so leicht Steuern umgehen. Die Plattformen selbst werden das überwachen müssen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Deutschland will bei der Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs Online-Handelplattformen wie Amazon oder Ebay ab nächstes Jahr stärker in die Pflicht nehmen. Die Finanzminister der Länder hätten sich darauf verständigt, dass die Unternehmen künftig haften sollen, wenn Anbieter auf ihren Plattformen Umsatzsteuer hinterziehen, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Freitag. In der Vergangenheit hatten etwa Händler aus Asien die Steuer in Deutschland nicht gezahlt. Sie sind für den deutschen Fiskus kaum zu fassen. Jetzt soll der Betreiber der Plattform dann selbst haften. Um sich zu schützen, könne er von seinen Kunden Steuerbescheinigungen verlangen, sagte Schäfer. In dem Vorgehen sei man sich mit dem Bund einig. Die Regelung könne Anfang 2019 in Kraft treten und bis 2020 gelten. Danach greift eine EU-weite Regelung.

Deutschland wollte aber schon vor 2021 handeln, da geschätzt jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag Bund und Ländern durch die Lappen geht. Im Kern waren sich die Finanzminister schon im vergangenen Jahr weitgehend einig. Die Regierungsbildung im Bund verzögerte aber auch hier das Vorgehen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%