




Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Sozialabgaben einstellen. Grund ist der Anstieg der Einkommen, denen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen folgen. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden, darüber nicht mehr. Die Anpassung dieser Bemessungsgrenzen geschieht jährlich und wird nach einer festgelegten Formel berechnet.
Die Mehrbelastung für Besserverdiener beträgt nach Darstellung der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag) je nach Einkommen bis zu 251 Euro im Jahr. Ähnlich hohe Mehrkosten kämen auf die Unternehmen zu, die etwa die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen.
Jährliche Einnahmen der öffentlichen Hand aus Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
1.090.424 Millionen Euro
Quellen: BMF, BDEW, BMAS, Destatis, GEZ-Geschäftsbericht, Deutsche Bischofskonferenz
Umsatzsteuer: 198.200 Millionen Euro
Tabaksteuer: 13.900 Millionen Euro
Rundfunkbeitrag: 7500 Millionen Euro
Branntweinsteuer: 2100 Millionen Euro
Rennwett- und Lotteriesteuer: 1600 Millionen Euro
Kaffeesteuer: 1000 Millionen Euro
Biersteuer: 665 Millionen Euro
Vergnügungsteuer: 617 Millionen Euro
Schaumweinsteuer: 460 Millionen Euro
Hundesteuer: 288 Millionen Euro
Zweckgebundene Kommunalabgaben: 216 Millionen Euro
Spielbankenabgabe: 22 Millionen Euro
Zwischenerzeugnissteuer: 14 Millionen Euro
Jagd- und Fischereisteuer: 13 Millionen Euro
Fremdenverkehrsabgabe: 8 Millionen Euro
Alkopopsteuer: 1 Million Euro
Schankerlaubnissteuer*: 0,35 Millionen Euro
Getränkesteuer**: 0,016 Millionen Euro
* in Hessen und Rheinland-Pfalz
** in Hessen; alle Zahlen gerundet; jeweils aktuellster verfügbarer Wert; hinzu kommen noch diverse sonstige Steuern in einzelnen Kommunen wie etwa die „Hotelbettensteuer“ oder die „Rotlichtsteuer“;
Grundsteuer: 12.200 Millionen Euro
Grunderwerbsteuer: 8300 Millionen Euro
Feuerschutzsteuer: 382 Millionen Euro
Zweitwohnungsteuer: 108 Millionen Euro
Lohn- undEinkommensteuer: 213.400 Millionen Euro
Gewerbesteuer:43.200 Millionen Euro
Körperschaftsteuer:18.900 Millionen Euro
Solidaritätszuschlag:14.000 Millionen Euro
Kirchensteuer: 10.000Millionen Euro
Versicherungsteuer: 11.400 Millionen Euro
Abgeltungsteuer: 8400 Millionen Euro
Erbschaftsteuer: 4200 Millionen Euro
Beiträge Rentenversicherung: 192.000 Millionen Euro
Beiträge Krankenversicherung: 176.000 Millionen Euro
Beiträge Arbeitslosenversicherung: 26.600 Millionen Euro
Beiträge Pflegeversicherung: 23.000 Millionen Euro
Energiesteuer: 39.500 Millionen Euro
EEG-Umlage: 20.400 Millionen Euro
Kfz-Steuer: 8500 Millionen Euro
Stromsteuer: 7000 Millionen Euro
Konzessionsabgabe: 2200 Millionen Euro
Kernbrennstoffsteuer: 1400 Millionen Euro
Luftverkehrsteuer: 960 Millionen Euro
Offshore-Haftungsumlage: 850 Millionen Euro
Netzumlage (Strom): 810 Millionen Euro
Aufschlag Kraft-Wärme-Kopplung: 410 Millionen Euro
Laut dem der dpa vorliegenden Verordnungsentwurf steigen die Bemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 150 Euro monatlich 5950 Euro. In Ostdeutschland, wo die Einkommen im Durchschnitt ebenso geringer sind wie der Lohnanstieg, wird die Grenze um 100 auf 5000 Euro des Bruttoeinkommens angehoben.
Der Renten-Beitragssatz beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.
In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine für ganz Deutschland einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Sie soll laut Vorlage um 112,50 Euro auf 4050 Euro des monatlichen Bruttolohns ansteigen. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte dazu: „Für die breite Masse der Normalverdiener ändert sich gar nichts.“ Die Regierung habe bei der Anpassung keinen Ermessensspielraum. Wüchsen die Grenzen nicht mit den Einkommen, würden sich Spitzenverdiener „schleichend aus der Finanzierung der Sozialversicherung verabschieden“. Dennoch bleibe „netto auch bei dieser Gruppe mehr vom Verdienten über“.
Allerdings fällt die Belastung für die Betroffenen unterm Strich geringer aus, sollte es Anfang 2014 zu der sich abzeichnenden Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,4 Prozent kommen. Dann würden alle Beitragszahler zumindest bei der Rente entlastet: Auch jene, deren Gehalt über der alten Bemessungsgrenze liegt.